Sind Kontoauszüge pfändbar?
Ich habe heute Pfändungs und Überweisungsbeschluss bekommen. Dort wurde angekreuzt, dass ab Zustellung die Kontoauszüge verlangt werden können vom Gläubiger.
Ich liege weit unterm Freibetrag und habe monatliche Ausgaben für Lebensmitteleinkäufe. Für meine kleine Tochter kaufe ich die Kleidung Online und bezahle diese auch per Überweisung und dann wurde bei der ersten Kontopfändung, mein Dispo gekündigt und ich sollte den offenen Betrag in Raten zurückzahlen, was sich jetzt diesen Monat erledigt hat. Das sieht man nun alles auf den Kontoauszügen , hat es an Bedeutung für den Gläubiger? Bei der Vermögensauskunft hatte ich auch angegeben, dass ich im - bin.
Danke für die Antworten
2 Antworten
Bei der Prüfung der Kontoauszüge geht es darum zu prüfen, ob du z.B. ungewöhnlich hohe Ausgaben hast, die auf verstecken von Geld hindeuten oder einen nicht angemessenen Lebenstil zeigen, mit denen du die Gläubiger um Geld betrügst.
Normale Bewegungen wie Supermarkt oder mal Klamotten für dein Kind interessieren keinen und gehören zur normalen erlaubten Nutzung. Darüber musst du dir also keine Gedanken machen, falls jemand die Konto Auszüge mal anfordert.
Danke , kannst du „nicht angemessenen Lebensstil genauer definieren“? Sry möchte keine Fehler machen deshalb will ich alles genau wissen
Natürlich darf der Gläubiger deine Kontoauszüge einsehen, da er ein berechtigtes Interesse vorweisen kann.
Im übrigen ist es unwesentlich, was und wo du einkaufst. Es gibt einen gesetzlich festgesetzten Pfändungsfreibetrag, alles darüber hinaus ist pfändbar.