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Neuwagenkauf wie bekomme ich meinen gewünschten Rabatt?

Hallo Zusammen,

Ich wollte euch mal Fragen wie ich bei meinem neuen Auto am Besten auf meinen Wunschrabatt von 17% komme.

Ersteinmal die Ausgangslage, ich (20Jahre) will mir gegen Dezember einen Neuwagen kaufen. Das Auto ist ein Hyundai I30N und kostet mit meiner Konfiguration 33.700€, hat also keine extras außer das große Navi. Mein Kumpel hatte sich vor einem halben Jahr schon beim selben Händler einen I30N gekauft und bekam damals 21% Rabatt. Da er den Wagen mit einem Behinderten Rabatt gekauft hatte, ging der Rabatt von 17% auf 21% hoch. Deswegen weiß ich, dass ich ohne Behindertenrabatt auf 17% kommen kann (bei meinen lokalen Händlern).

Mein Ziel ist eigentlich mit Überführungskosten (650€) und Anmeldekosten nicht über 29.000€ zu kommen. Heißt also ersteinmal nur durch den Rabatt möglichst unter 28.000€ bleiben. Nun fragt mich der Verkäufer ja anfangs nach meiner Schmerzgrenze, was ja eigentlich 28.000€ sind. Natürlich wäre es taktisch doof die 28.000€ zu nennen, ich hatte da an 27.000€ gedacht. Meint ihr das kann ich machen oder wäre diese Zahl bei einem Listenpreis von 33.700€ unverschämt zu nennen? Falls er mir nur 16% gibt wollte ich noch einen Nachlass von den Überführungskosten haben, denkt ihr dies könnte man auch verhandeln? Sollte ich vielleicht auch erwähnen dass mein Kumpel auch schonmal bei dem Händler ein Auto gekauft hatte?

Achso und meine letzte Frage wäre ob ihr beim Verkäufer erwähnt dass ihr den Wagen gerne Vollgetankt bekommen wollt. Weil mein Kumpel sein Auto wurde mit rotem Tanklicht übergeben und er ist gerade so an eine Tankstelle gekommen. Dies kann man doch bestimmt Vertraglich festlegen oder?

Dies ist mein erster Neuwagenkauf und daher bin ich etwas nervös und wollte mich schonmal etwas darauf vorbereiten. Natürlich habe ich immer noch Geld in der Hinterhand und bin nach dem Autokauf nicht pleite :)

P.S falls es relevant ist, mein Kumpel hatte ihn Bar gekauft, habe ich auch vor.

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Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte.

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief.

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro !

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann.

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre.

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Versicherung, Recht, Mietrecht, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Mietschaden, Auto und Motorrad, Suicideboys

Ein Autohändler verkauft ein Auto im angeblichen Kundenauftrag von mir?

Hallo,
ich habe eine kurz Frage.

Ich habe letztes Jahr mein altes Auto verkauft, einen Golf V GTI, und mir einige Tage später ein neues Auto gekauft. Den Kaufvertrag, dass ich den GTI verkauft habe, habe ich leider nicht mehr. Wusste nicht, dass das ein Jahr später nochmal relevant werden könnte.

Ich habe gestern eine Nachricht in WhatsApp erhalten, dass jemand vor kurzem, also knapp ein Jahr später, meinen GTI gekauft hat, dieser aber angeblich viele Mängel hätte. Sowie keine Papiere mehr über Reparaturen vorhanden sind oder über den Service. Ich habe dem Käufer damals alles mitgegeben, was ich habe machen lassen am GTI.

Der Neubesitzer des Fahrzeugs meinte jetzt, dass das Fahrzeug wohl mängel aufweise und er auch nicht glauben kann, dass so viel an diesem Auto gemacht wurde. Also hat er mich kontaktiert. Er möchte wohl dagegen vorgehen, da offensichtlich viele Angaben gemacht wurde, aber keine Dokumente über die ganzen Reparaturen vorhanden sind - diese hat der Händler angeblich nicht.
Ich fand das ein wenig komisch, wieso der Händler das ganze behauptet.

Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich das Fahrzeug nicht im Auftrag verkaufen lasse, sondern das Auto an den vermeintlichen Händler verkauft habe im Dezember. Ebenso sollte der Händler behauptet haben, dass ich meinen GTI verkaufen musste, weil ich Insolvent bin. Ich bin in keinster Weise Insolvent, denn ich hatte mir erst eine Wohnung gekauft.

Meine Frage dazu ist, was kommt da auf mich zu? Und wieso wird einfach meine private Telefonnummer herausgegeben? Das Auto wurde NIE im Kundenauftrag von mir verkauft. Ebenso die Angabe, dass ich Insolvent wäre, stimmt nicht. Einen Kaufvertrag an den Händler habe ich nicht mehr, und auch keine Bestätigung, dass ich das Auto im Kundenauftrag verkaufen lies - was ja logisch ist, da das ja nicht der Fall ist. Ich verkaufte das Fahrzeug an den Händler.

Recht, Betrugsverdacht, Autokaufvertrag, Auto und Motorrad

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