Mini Unfall beim einparken?
Hallo Lute,
heute morgen ist mir leider ein kleines Missgeschick passiert.Als ich schon in der Parklücke stand, bin ich etwas zu weit nach hinten gefahren und habe das Auto hinter mir berührt. Bin natürlich sofort ausgestiegen und habe nachgesehenn. Weder an meinem, noch an seinem Auto war irgendwas zu sehen. Es war halt echt nur ganz leicht.
Dennoch habe ich ihm einen Zettel mit der erlärung was passiert ist und meiner Handy Nummer da gelassen, weil ich nicht wollte, dass es am Ende heißt ich hätte Fahrerflucht oder so begangen.
Nach längerem drüber nachdenken, habe ich jetzt irgendwie Angst davor, dass er sich, wenn er später meinen Zettel sieht, denkt, dass er sich jetzt auch von meiner Versicherung Altschäden bezahlen lassen könnte. Für diese wäre ich ja gar nicht Verantwortlich. Ich habe aber schon öferts gehört, dass sowas wohl eine gängige Methode wäre. Ich hoffe ihr wisst was ich meine.
Gibt es eine Möglichkeit mich davor zu schützen?
10 Antworten
Zettel am Auto lassen reicht nicht. Du hättest ca 1 Stunde warten müssen
Falls der Besitzer nicht kommt, die Polizei anrufen.
... und dann den Schadenort verlassen und somit wird die Versicherung zicken, da bin ich mir sicher.
Das Problem beginnt schon damit, dass das hinterlassen eines Zettels auch schon als Fahrerflucht gilt:
Genügt es, nach einem kleinen Unfall mit Blechschaden einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen?
Nein. Der Zettel könnte z. B. vom Wind weggerissen werden und der Kfz-Besitzer hätte keine Möglichkeit mehr, den Verursacher des Schadens zu finden.
Was muss ich also tun, wenn ein Zettel an der Scheibe nicht genügt?
Zunächst müssen Sie eine angemessene Zeit auf den Kfz-Besitzer warten. Danach kontaktieren Sie die Polizei und hinterlassen dort Ihre Daten.
Was droht mir, wenn ich ohne Anruf und Zettel an der Scheibe, den Unfallort verlasse?
Schon bei Bagatellschäden kann dies als Fahrerflucht gewertet und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Ist das schon Fahrerflucht? Einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen§ 142 des Strafgesetzbuches (StGB) hält fest:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auch bei einem Bagatellschaden hat per Definition ein waschechter Unfall stattgefunden. Obiger Paragraph wird also auch bei harmlosen Parkplatzunfällen angewandt.
Mehrere Urteile bestätigen, dass ein Zettel mit Kontaktdaten allein nicht ausreicht: Das Stück Papier kann durch Regen aufgelöst, von einem Windstoß davongetragen oder durch andere Umwelteinflüsse unleserlich werden. Ohne Meldung bei der Polizei liegt daher der Tatbestand der Unfallflucht vor.
Haben Sie also ein Auto angefahren und lediglich einen Zettel hinterlassen, drohen teure Konsequenzen. Die Höhe der Geldstrafe hängt von der Schwere des Schadens ab. Ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg können zusätzlich folgen.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/auto-angefahren-zettel-hinterlassen/
Du kannst den Vorfall prophylaktisch deinem Versicherer melden. Der wird überhöhte Forderungen dann zurück weisen.
Das ist die ERSTE Aufgabe einer Haftpflichtversicherung.
Dennoch habe ich ihm einen Zettel mit der erlärung was passiert ist und meiner Handy Nummer da gelassen, weil ich nicht wollte, dass es am Ende heißt ich hätte Fahrerflucht oder so begangen.
Genau das hast Du aber mit der Zettelaktion erreicht. Als Schadenverursacher bist Du verpflichtet angemessene Zeit am Unfallort zu warten, oder die Polizei zu verständigen. Der Zettel entlastet Dich in keiner Weise gegen den STRAFTATvorwurf unerlaubtes entfernen vom Unfallort.
Was Du jetzt dringend tun solltest, dich selbst anzeigen, dadurch wird der Vorwurf entkräftet und du gehst straffrei aus. Alles andere kann dich den Führerschein und eine hohe Geldstrafe kosten.
Falls der Geschädigte sich nicht meldet ist der Fall erledigt. Sollte er dich ermitteln lassen, must Du schwerwiegende Konsequenzen in Kauf nehmen.