Mit Absicht Unfall bauen?

9 Antworten

Dann dürftest du wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, dran sein. Das auch, wenn niemand geschädigt wurde. Wenn das Gericht noch auf § 315 Abs. 3 StGB erkennt, dann gibt es mindestens 1 Jahr Gefängnis.

Ein Verkehrsvergehen ist jedes Verlassen der Strasse und alles was nicht mit dem Fahren auf der Strasse zu tuen hat.

Wenn sowas aus Versehen passiert, ist es eine Ordnungswidrigkeit.

Eine Straftat wird es aber immer dann wenn Absicht vorlag.

Also .. zu schnell fahren, macht z.B. 30 Euro ohne Punkte, dem Polizist sagen, entschuldigung ich hatte es eilig .. dann gibts eine Anzeige wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung !

Und der Baum mag das auch nicht wenn man dagegen fährt, und der Baumbesitzer könnte Schadenersatz fordern. Und dann wäre es Unfallflucht, wenn man sich vom Unfallort entfernt. Wenn noch jemand im Auto sitzt wäre es Gefährdung auch wenn keine Körperverletzung eingetreten ist.

Sonst keine Fragen ?

Was du natürlich machen kannst, auf einem Privatgelände, auf dem die StVO nicht gilt und der Veranstalter entsprechende Regeln aufgestellt, hat, Versicherungen abgeschlossen und ein Chrashrennen mit Schrottfahrzeugen veranstaltet und angemeldet hat (wegen Lärm und Nutzung des Grundstücks etc) ... sowas gibts !

Auf deinem Privatgrundstück ja, du musst dann natürlich den Umweltschutz und Brandschutz Sicherstellen.

Klarer Fall von Versicherungsbetrug.

Grob vorsetzliche Körperverletzung.

( evtl. sogar Verdacht auf versuchten Mord)

Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr.

Reicht das für den Anfang?

Bitterkraut  06.10.2019, 19:12

Versicherungsbetrug? Nur wenn es eine Vollkasko gibt.

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