Mahnbescheid – die meistgelesenen Beiträge

Gerichtliches Mahnverfahren von EOS gültig?

Hallo zusammen,

ich habe seit sehr langer Zeit Schriftverkehr mit der bekannten EOS Inkasso, die ja zur Otto Firmengruppe gehört.

Hier wird folgendes eingefordert.

Ich habe bei Otto (dummerweise) etwas auf Rechnung bestellt. Beruflich bin ich viel unterwegs, habe daher auch die Ware mehrere Wochen noch nicht mal gesehen. Ich habe dann eine Mahnung von Otto erhalten. (1. Mahnung). Darauf hin habe ich sofort mit Echtzeitüberweisung die Forderung von Otto beglichen, inklusive der Mahngebühren. Eine Woche später kam dann noch mal ein Schreiben von Otto. Auch hier machen Sie noch die offene Rechnung gültig. (War aber keine Mahnung, nur eine Bitte zu Zahlen) Ich habe dann sofort meinen Kontoauszug per Mail geschickt. Darauf kam die Antwort, dass die Mitarbeiterin das geprüft hat und auch sieht, dass die Forderung beglichen wurde. Sie muss aber noch nachforschen weshalb das Schreiben kam.

Ein paar Tage später kam erneut eine Mail von einem anderen Mitarbeiter. Er wiederum hat dann gesagt, dass Otto nun nicht mehr zuständig ist, sondern EOS Inkasso das verfahren übernommen hat.

Man kann sich denken, es folgte ein Schriftwechselkrieg zwischen EOS und mir. Ich habe ca. 6 Mails auf jedes Schreiben von EOS geschrieben, in denen ich auf die gezahlten Kosten von Otto verwies. Diese wurden ja deutlich vor Einschaltung von EOS beglichen. EOS war das aber schlicht egal. Ich habe dann auch irgendwann jegliche Schreiben ignoriert. Als dann der Telefonterror begann, habe ich erneut an EOS geschrieben und die Sachlage aus meiner Sicht erklärt. Darauf kam dann aber keine Antwort mehr.

Nun habe ich einen Mahnbescheid erhalten. EOS macht bekanntlich sowieso viel zu hohe Zinsen geltend. (laut berichten im Internet).

Nun ist meine Frage. Soll ich das einfach zahlen, was ich aber definitiv nicht machen wollen würde, da ich mich, meiner Ansicht nach im Recht befinde und ich diesen Dreckschwei** nicht noch das Geld in den Ars** pumpen möchte, oder soll ich Widerspruch einlegen?

(Verzeiht mir meine Wortwahl :D)

In wie weit ist EOS dafür bekannt, dann auch wirklich bei Widerspruch ein Zivilprozess einzuleiten? Ich habe da definitiv keine Lust drauf, vor allem nicht in der aktuellen eh schon schwierigen Lage und dann noch nach Hamburg zu fahren, um so ein Prozess zu führen.

Ich freu mich über eure Antworten. Vielen Dank

Bestellung, EOS, Inkasso, Mahnbescheid, Otto

Mahnbescheid trotz Zahlungswilligkeit?

Guten Tag,

ich versuche dies so einfach wie möglich zu erklären :

1. wg Staffelmiete gab es Kosten die ich verpasst habe zu zahlen

2. Mahnung, erst nach Monaten, in der Zwischenzeit war mir nicht bewusst zu wenig gezahlt zu haben

3. ich habe angefangen einen Teilbetrag jeden Monat mit der Miete zu überweisen

4. die Sache wurde trotz meiner Teilzahlungen an ein Inkassobüro übergeben

5. habe mit dem Inkassobüro kommuniziert und um eine Übersicht gebeten in dem ersichtlich ist, ob meine bezahlten Teilbeträge mitberücksichtigt wurden.

6. Inkassobüro gibt dazu keine Rückmeldung und leitet Mahnverfahren ein.

Insgesamt habe ich mich von Anfang an zahlungswillig gezeigt. Nun verstehe ich nicht, warum man trotzdem diese Schritte gegen mich eingeleitet hat. Das wäre überhaupt nicht notwendig gewesen.

ich habe zuletzt an das Inkassobüro geschrieben :

"ich habe bereits die Mietverwaltung um eine Gesamtübersicht gebeten, habe diese auch nie erhalten und kann so auch nicht nachvollziehen was nun wo verrechnet wurde.

Deswegen bitte ich Sie mir die letzte Mahnung zukommen zu lassen.

Da diese schon mehrere Monate herliegt, muss es ja dann ersichtlich sein ob und was da angerechnet wurde.

Sobald ich diese habe, werde ich den offenen Betrag überweisen und die Angelegenheit hat sich erledigt."

Muss ich nun diese weiteren angefallenen Kosten für den Mahnbescheid zahlen ? Oder was genau kann ich hier noch tun.

Recht, Mahnbescheid

Mahnverfahren nach Umzug?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit diesem Mahnverfahren. am März habe ich mal schwarz gefahren bei Metronom(Wolfsburg-Braunschweig), weil damals der Automat kaputt war, und ich bekommen 60 Euro Strafe, natürlich habe ich einen Widerspruch eingestellt, aber das Problem ist, auf der Website von Metronom kann man nur EMail-Adresse als Kontaktdaten hinterlassen. Und sofort kriege ich eine automatische Rückmeldung per E-mail, es besagt, meine Zahlungsfrist wird verschoben und ich muss auf die Antwort warten. Dann glaube ich natürlich, später werde ich auch den Bescheid per Email bekommen.

Eigenlicht bin ich seit März schon umgezogen, aber auf meinen Aufenthaltstitel steht die alte Adresse, die wurde auch von dem Schaffner aufgezeichnet. So danach glaube ich, Metronom hat die Strafe auf 30 Euro huntergesetzt (weil auf dem Mahnbescheid die Schuld 30 Euro ist)und die Antwort per Post zu meiner alten Anschrift geschickt, natürlich habe ich die gar nicht bekommen. Und dann kommen auch die Mahnbescheide von Inkassounternehmen. und am Ende September hat der Nachmieter einen sehr auffälligen Brief gefunden, also der gerichtlichen Mahnbescheid, und er hat mich kontaktiert.

ich möchte fragen, ob dieser Mahnbescheid in diesem Fall noch berechtigt ist, weil der Metronom gar keinen Hinweis gegeben hat, dass ich die Antwort per Post bekommen kann.

Ich habe schon einen Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid eingestellt, aber der wurde von Inkassounternehmen nicht entgegengenommen, wenn ich die Mühe sparen und direkt den Betrag zahle, kriege ich Negativeintrag für meinen Schufa oder nicht.

Recht, Bahn, Mahnbescheid

Rechnung von einem Unternehmen auf Privatkonto überweisen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Rechnung erhalten von einem großen bekannten Unternehmen für eine Forderung von 100€ (Leistung wurde erbracht). Jedoch kam mir diese Rechnung komisch vor. Ich habe sie dann mit der originalen Rechnung vom Unternehmen verglichen und herausgefunden, dass es einfach ein selbst erstelltes Dokument war (keine DIN usw. eingehalten). Des Weiteren sollte ich den offenen Rechnungsbetrag auf ein Privatkonto überweisen. Dann habe ich erstmal bei dem Kundenservice angerufen und mich nach offenen Rechnungen erkundigt, jedoch hat mir die Dame mitgeteilt, dass bei mir keine offenen Rechnungen bestehen. Jetzt habe ich von dem ,,Mitarbeiter“ der Filiale einen Mahnbescheid erhalten, jedoch steht dort auch wieder keine Firmenanschrift. Der Mahnbescheid läuft aber über ein Inkassounternehmen.

Meine Fragen hierzu wären:

Darf eine Filiale eines großen Konzerns die Forderung auf ein Privatkonto fließen lassen?

Kommt der Mahnbescheid nun von der Privatperson oder von der Firma, da dort der Name des Unternehmens nicht einmal erwähnt wird auf dem Mahnbescheid?

Was passiert, wenn ich gegen den Mahnbescheid Widerspruch?

Eure Einschätzung: Käme ich mit dem Widerspruch (mir kommt das alles sehr komisch vor)?

Danke euch schon mal im Voraus.

Widerspruch einlegen 100%
Rechnung bezahlen 0%
Rechnung, Recht, Inkasso, Mahnbescheid, Unternehmen, Widerspruch, Dokumentenfälschung, Privatkonto, Wirtschaft und Finanzen

Inkasso Paigo nötigt?

Hallo zusammen,

bei mir wurde Geld für einen Amazon Artikel nicht abgebucht und dank mehreren
übersehenen Emails sind aus 27 inzwischen 64€ geworden. Bin selber schuld,
also alles ok, habs gezahlt. Nun schauen Sie aber bitte folgenden Verlauf an:

Inkasso fordert per mail am 18.1. 64€ "Gesamtvorderung".
Ich zahle per Sofortgutschrift am 20.1. die 64€ und sie werden gebucht.
Heute, am 23.1. fordern sie WEITERE 81,32€ per mail.
Habe ihnen widesprochen, was vermutlich nichts bringen wird.

Verlauf:

27.10.2021Bestellnummer: xxxxxxxxxxxxxxx
Kaufvertrag
Produktbeschreibung:
ABUS KeyGarageTM 787 - Schlusselbox zur Wandmontage - fur Schlussel oder kleine,
Vertragsdatum: 24.10.2021 , Vertragsabschluss Online , Vertragsbestätigung, spätestens aber zum 27.10.2021 27,79 EUR

28.10.2021 Mahngebuehren 3,00 EUR

01.12.2021 Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) gem. § 13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 27,79 EUR: 0,5 Gebühr (Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG) 15,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 3,00 EUR 18,00 EUR

26.12.2021 Zusätzliche Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) 14,40 EUR gem. § 13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 27,79 EUR:
gesamt jetzt 0,9 Gebühr (Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG) 27,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 5,40 EUR 14,40 EUR

05.01.2022 Bonianfrage vor MB 1,40 EUR

19.01.2022 Vergütung für die Vertretung des Antragstellers im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gem. § 13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 27,79 EUR: 1,0 Gebühr abzüglich Minderungsbetrag (Nr. 3305 VV RVG) 35,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 9,80 EUR 45,30 EUR

19.01.2022 GK Mahnbescheid 36,00 EUR

20.01.2022 ./.Überweisungen -64,81 EUR

21.01.2022 4,12% Zinsen aus 27,79 EUR (08.11.21-21.01.22) 0,24 EUR

RESTSCHULD PER 21.01.2022 81,32 EUR

Recht, Inkasso, Mahnbescheid, Wirtschaft und Finanzen

Mahnbescheid von KFW bekommen? Was passiert?

Habe einen Mahnbescheid von der KFW bekommen. Diese fordern einen bestimmten Betrag inklusive Zinsen, Mahngebühren etc.

Ursache des ganzen waren mehrere Raten eines Studienkredites welchen ich vor sage und schreibe 10/11 Jahren genommen hatte - steht mit dem Datum auch im Mahnbescheid so.

Fast ein Jahrzent war übrigens nix gewesen - keine Schulden keine Briefe, Schufa is sauber etc.

Meine Frage zum ganzen wenn ich im Mahnbescheid ankreuze das ich die Forderung so nicht akzeptiere geht das ganze an ein Gericht?

Der Mahnbescheid ist lediglich dazu da um Ansprüche welche man meint zu haben schnell umzusetzen. Ich persönlich hatte wenn etwas war immer einen Anwalt mit einer Klage beauftragt - so etwas mit Mahnbescheid ist mir zu unsicher

Muss die KFW Ihre Forderung bei Widerspruch glaubhaft vor Gericht belegen mit Beweisen etc. Sind die da gut drin? Wird ein Richter klagen von der KFW per se als "komplett richtig durchwinken"?

Mir scheint dieser Verein wenn ich an die Lehmann-Überweisung o.ä. denke nicht sonderlich gut mit Zahlen umgehen zu können... Bzw. fordern diese für mich viel zu hohe und unplausible Summen....

Musste die KFW bei jemandem schon mal eine Forderung abändern oder gänzlich streichen aufgrund fehlender Beweise, Glaubhaftigkeit oder Rechenfehlern? Müsste ja genug Leute geben die auch zumindest ne Zeit lang den KFW-Studienkredit in Anspruch genommen haben.

KfW, Recht, Mahnbescheid, Privatinsolvenz, Student, Studienkredit, Wirtschaft und Finanzen

Mahnbescheid anonym verschicken - Allgemeine Fragen?

Hallo Freut mich neues Mitglied Eurer Community zu sein!

Ich hatte als Freiberufler vor einiger Zeit für eine bestimmte Firma gearbeitet leider ohne Geld dafür zu bekommen. Zahlreiche Rechnungen und Mahnungen wurden bislang ignoriert. (gibt wohl mehrere Personen welche kein Geld erhielten und ratlos sind)

Nun möchte ich gerne wissen wenn ich einen online Mahnbescheid erstelle muss ich da wo meine Privatadresse angeben und wird diese dem Schuldner übermittelt? Gibt es die Möglichkeit das Amtsgericht darum zu bitten diese nicht weiter zu geben?

Kostet ein online erstellter Mahnbescheid etwas?

Es handelt sich um eine Firma welche auch so im Handelsregister eingetragen ist nur wo zweifelhaft ist ob es sich lediglich um einen Briefkasten handelt oder eine ausgedachte Adresse ohne Bezug:

BeMyEye DE GmbH

Schumanstraße 12, 52146 Würselen

Diese Firma ist international aufgestellt mit Scheinbüros und Hauptsitz in London.

In unserem gemeinsam unterschriebenen Vertrag sowie SPEZIELL deren AGB's habe ich akzeptiert das ich einen Vertrag mit der Firma

BeMyEye UK Ltd 

c/o Rocket Space, 40 Islington High St,

N1 8XB, London, UK

schliesse. Müsste ich aufgrund der AGB's evtl. sogar in England klagen bzw. einen Internationalen Mahnbescheid erstellen? Der an die evtl. vorhandene deutsche Adresse wäre bestimmt einfacher?!

Wie würdet Ihr vorgehen um an Euer Geld zu kommen? Bislang ist es nicht möglich eine Antwort von der Firma zu bekommen da diese so ausgeklügelt ist das es nicht möglich deren Büro in Deutschland ausfindig zu machen.....

Bzw. selbst mit einem Urteil es sehr schwer wird von einem Britischen Konto zu pfänden.

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anonym, Recht, Inkasso, Mahnbescheid, Mahnung

Drittschuldner, Pfändungsbeschluss, Erklärung?

Hallo, hab vor einer Weile bei einem Unternehmen einen Mahnbescheid in Auftrag gegeben. Hab diese Mail bekommen, kann mir das jemand genauer erklären, ich verstehe das ausnahmsweise nicht ...

Nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses muss der darin näher bezeichnete Drittschuldner auf Verlangen des Gläubigers eine Drittschuldnererklärung abgeben. Die Abgabe der Erklärung gründet auf dem Recht des Gläubigers auf Auskunft über den Wert und den Bestand der Forderung. Eine Drittschuldnererklärung beinhaltet nach § 840 ZPO Auskünfte darüber, ob und inwiefern die Forderung vom Drittschuldner als begründet anerkannt wird und ob die Bereitschaft zu einer Auszahlungen besteht. Des Weiteren muss die Erklärung darüber informieren, ob und inwieweit von anderen Gläubigern bereits Ansprüche geltend gemacht worden sind und ob weitere Pfändungen vorliegen.

Handelt es sich bei dem Drittschuldner um ein Kreditinstitut, muss die Drittschuldnererklärung auch Informationen zu potenziellen Vorpfändungen, Anordnungen im Hinblick auf die Unpfändbarkeit eines Guthabens oder dem Vorliegen eines Pfändungsschutzkontos beinhalten.

Die in vorbezeichneter Angelegenheit übermittelte Drittschuldnererklärung entspricht vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben. Sobald wir demnach Auszahlungen durch den Drittschuldner verbuchen können, werden wir Sie unverzüglich darüber informieren.

Politik, Recht, Inkasso, Mahnbescheid, schuldner, Drittschuldner, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Muss ich dem Anwalt 234 EUR für einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid von meinem Schuldner zahlen?

Hallo,

Hatte jemand für 1700 EUR beauftragt für Arbeiten, die nicht richtig ausgeführt wurden und für die er entgegen seines Titels keine Eintragung bei der Handwerkskammer hatte.

Habe mit einem Anwalt einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, der jedoch aus bekannten Gründen (nix pfändbares und noch andere Gläubige) nicht vollzogen werden kann. Mein Schuldner hatte mir und meinem Anwalt eines Tages daraufhin einen aus der Luft gegriffenen Mahnbescheid gesendet von ca. 4000 EUR. Mein Anwalt schrieb mir dann ich müsste gegen diesen einen Widerspruch erheben, da er dies bereits erledigt hat für mich. Natürlich kamm keine Reaktion mehr nach dem Widerspruch vom Schuldner. Obwohl es ja Betrug ist willkürliche Mahnbescheide zu senden, sagte mir mein Anwalt, man sollte ihn deswegen nicht anzeigen da dies nichts bringe ohne pfändbaren Vermögen und ich dann auch noch die Kosten für einen Prozess selbst zu tragen hätte. Nun stellt mir mein Anwalt auch noch 234 EUR in Rechnung für den Widerspruch gegen den willkürlichen Mahnbescheid von meinem Schuldner, den er vorweg getätigt hat. Darf er mir dies einfach so in Rechnung stellen? Die Kosten für den Anwalt sind inzwischen annähernd der Summe, die mir mein Schuldner schuldet. Vielen Dank.

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Recht, Anwaltsgebühren, Mahnbescheid, Anwaltsrechnung, Liquidation, Wirtschaft und Finanzen

Hauptforderung von Vodafone beglichen. Inkasso-Büro infoscore nicht bezahlt, jetzt Rechtsanwalt Haas eingeschaltet. Wie weiter vorgehen?

Hallo,

hier also die Fortsetzung meiner vorigen Frage/n, zu finden unter:

https://www.gutefrage.net/frage/hauptforderung-beglichen-weiteres-schreiben-von-infoscore-inkasso-wie-weiter-reagieren?foundIn=user-profile-question-listing

Kurzer Abriss: Die Hauptforderung sowie alle Gebühren für Lastschriftrückläufer und Mahnungen wurden direkt an Vodafone bezahlt. Der Erhalt und das nun ausgeglichene Kundenkonto wurden seitens Vodafone schriftlich per E-Mail bestätigt. Ebenso wurde von Vodafone per E-Mail mitgeteilt, dass keine weiteren Forderungen ihrerseits mehr bestünden. Die Inkasso-Schreiben, die in der Zwischenzeit reinflatterten, habe ich wie empfohlen ignoriert. Nun wurde die Sache an Rechtsanwalt Haas aus Baden-Baden (ist ja scheinbar ein alter Bekannter in dem Metier) weitergegeben, der nun die Forderungen aus dem Anhang stellt.

Ich weiß, ich muss das nicht beantworten, aber mir stellt sich die Frage: Wäre ein kurzes und prägnantes Schreiben, indem man auf die rechtlichen Unstimmigkeiten (Zinseszins, Inkasso- und Anwaltskosten zugleich, etc.) eingeht, sinnvoll? Oder soll ich die Schreiben wieder als tote Bäume abheften und auf den dann evtl. eintrudelnden Mahnbescheid warten?

Wie wahrscheinlich seht Ihr nun, dass die Geschichte weiterverfolgt wird (mit Erfolg)?

Danke und Grüße

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Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Forderung, Haas, Inkasso, Klage, Mahnbescheid, Einklagen, Wirtschaft und Finanzen

Opfer eines Dreieckbetrugs, nun Mahnbescheid?

Auf ebay kleinanzeigen wurde ich Opfer eines Dreieckbetrugs.
Ich verkaufte einen Laptop auf ebay kleinanzeigen, den Laptop hat er von mir auf einer öffentlichen gut besuchten Strasse erhalten, das Geld hatte ich zuvor schon überwiesen bekommen mit Absicherung eines Fotos meines Personalausweis (Ich weiss das war dumm), allerdings wie ich erst nachher erfuhr war das Geld von jemand anderem. Der Betrüger dem ich den Laptop verkauft hatte, hat sich mit meinem Ausweis als mich ausgegeben um ein Iphone zu verkaufen und die 750€ von jemand anderem an mich weiterzuleiten, damit ich denke, ich habe Geld für den Laptop bekommen.

Erst später wurde mir aber bewusst, dass ich einem Betrüger in die Arme gefallen bin als jemand 1 Monat später unbekannt bei mir anrief und fragte wo sein Iphone bleibt und mir mit einer Anzeige drohte, aber na gut, da war ich noch etwas skeptisch.

Richtig bewusst wurde es mir 4 Monate später nach einem Brief der Polizei, bei dem Termin mit der Polizei hab ich die ganze Situation geschildert, dass mein Laptop durch den Vorfall bei dem Betrüger ist, hat die Polizei nicht interessiert. Das einzige was der Polizei wichtig war, ist das die 750€ schnell zu Ihrem Besitzer zurückkommen, der Besitzer sollte mich laut Polizei dann in den nächsten Tagen kontaktieren um alles zu klären.

1 Monat später immernoch kein Anruf vom Besitzer der 750€, also versuchte ich seine Email Adresse herauszufinden, da ich von der Polizei wusste, dass ihm eine Firma in Dortmund gehört. Ich habe die Email gefunden und ihn kontakiert, ich wollte eine Ratenzahlung innerhalb 2 Monate ausmachen, daraufhin antwortete er, dass er schon einen Anwalt kontaktiert hat und von seiner Seite aus kein Schriftverkehr mehr erfolgt.

Einen halben Monat später, erhielt ich dann kurz vor meinem Urlaub eine E-Mail von seinem Anwalt, dass ich innerhalb 3 Tagen die 750€ zahlen soll ohne Angaben auf welches Bankkonto ich das überweisen soll. Ich beschrieb dem Anwalt, dass ich selber Opfer des Betrugs gewesen bin und ich natürlich das Geld nicht mehr habe, aber ich es innerhalb 15 Tagen zurückzahlen kann. Daraufhin schrieben die mir, dass die dann einfach einen Mahnbescheidsantrag verschicken.

Abgesehen davon dass durch diese scheiss Situation mein Laptop weg ist, darf ich jetzt auch noch laut Mahnbescheid 150€ mehr bezahlen für Anwalt, Gericht und Zinsen. Ich selber hab keine Rechtsschutzversicherung, deshalb habe ich Angst vor noch mehr Kosten falls ich einen Teilwiederspruch auf die 150€ mache.

Was meint ihr? Wiedersprechen oder einfach bezahlen?

Ich habe dass Amtsgericht schon gefragt ob der Mahnbescheid überhaupt rechtens ist, weil ich keine anständige Mahnung bekommen habe und laut denen kann man auch ohne Mahnung einen Mahnbescheid kriegen heutzutage.

Betrug, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Kleinanzeigen, Mahnbescheid, Rechtsberatung, Rechtsbeistand

Wie erfahre ich, wann ein Mahnbescheid zugestellt wurde?

Hallo,

ich würde mich freuen, wenn jemand, der sich mit dem Mahnverfahren auskennt die Zeit nehmen würde,meine Frage zu beantworten. Danke!

Ich habe zwei Mahnverfahren am laufen, d.h. habe jeweils einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausgefüllt, habe dann Post vom Amtsgericht bekommen und daraufhin die Gebühr zeitnah entrichtet.

Das erste Mahnverfahren ist jetzt durch. Der Schuldner hat die gesammte Summe inklusive Gebühren und Zinsen überwiesen und sich in einen etwas unfreundlichen Brief bitterlich darüber beklagt, dass ich ein Mahnverfahren eingeleitet habe. So weit so gut.

Beim zweiten Mahnverfahren hat sich bisher noch nichts getan und ich vermute, mein Antragsgegner wird es einfach aussitzen, d.h. keinen Widerspruch einlegen und nicht bezahlen.

Sollte das passieren kann ich nach einer Frist von 2 Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.

So, jetzt zu meiner Frage - ich habe bisher vom Amtsgericht keine Nachricht darüber erhalten, wann der Mahnbescheid jeweils beim Antragsgegner eingegangen ist. d.h. Wann genau diese 2-Wochen Frist beginnt, bzw eventuell schon begonnen hat.

Ist es normal, dass man vom Amtsgericht nicht informiert wird, wann ein Mahnbescheid an den Antragsgegner zugestellt wurde? Ich hatte das so verstanden, dass das automatisch geschehen würde? Das scheint hier bei beiden Mahnverfahren nicht geschehen zu sein. Muss ich jetzt das Amtsgericht anschreiben um das Datum der Zustellung zu erfahren?

freundlicher Gruß October

Mahnbescheid, Mahnverfahren, Frist

Hauptforderung beglichen, weiteres Schreiben von infoscore Inkasso. Wie weiter reagieren?

Hallo,

ich versuche mich kurz zu fassen: Angefangen hat die Geschichte mit einer Forderung (Abschlussrechnung DSL-Vertrag) seitens Vodafone. Das eingerichtete Lastschriftverfahren konnte aufgrund mangelnder Deckung nicht durchgeführt werden, was im Endeffekt in einer Mahnung und dann in der Einschaltung von infoscore endete, vgl. diese Frage von mir:

https://www.gutefrage.net/frage/leider-gerechtfertigte-inkasso-forderung-nach-umzug-und-nicht-erhalt-von-mahnungen-wie-moeglichst-kostenguenstig-aus-der-geschichte-rauskommen?foundIn=user-profile-question-listing

In der Zwischenzeit wurde die Hauptforderung (29,75€) beglichen. Vor einer Woche kam ein weiteres Schreiben von infosocore, dass noch weitere Forderungen (2 Rücklastschriften à 4,50€ und eine Mahnung à 2,50€) in Höhe von total 11,50€ seitens Vodafone offen seien (diese Forderungen waren auch im 1. Schreiben bereits erwähnt; da ich unsicher war, ob man zu deren Begleichung überhaupt verpflichtet ist, wurden sie erstmal nicht beglichen). Das Inkasso stellt jetzt (nach dem 2. Schreiben) noch Forderungen in Höhe von 91,03€ (Die bereits beglichenen 11,50€ + 40,50€ Inkossogebühren + 29,70€ Inkassogebühren 2. Schreiben + 0,33€ Verzugszinsen).

Dieser Betrag (die Restforderung von Vodafone in Höhe von 11,50€) wurde nun, da ich mich noch etwas mit der Materie beschäftigt habe, ebenfalls überwiesen. Die Forderungen, die rein vom Inkasso stammen, habe ich nicht beglichen.

In dem Schreiben sind aber auch noch Verzugszinsen in Höhe von 0,33€ angegeben. Eine Rückfrage bei Vodafone ergab aber, dass nur die 11,50€ offen seien (E-Mail an Vodafone mit Bitte um Auskunft über die Restschuld und anschließender Rückruf durch die Kundenbetreuung).

Wie gehe ich nun weiter vor?

  • Verzugszinsen an Vodafone überweisen, obwohl diese (laut Kundenbetreuung und auch laut Online-Portal, auf das noch Zugriff besteht) garnicht gefordert werden?
  • Dem Inkasso nochmal antworten (möchte ich eig. nicht)? Im initialen Schreiben an das Inkasso wurde auch klar gemacht, dass keine weitere Kommunikation stattfinden wird (im Kommentar zur hilfreichsten Antwort der verlinkten Frage oben ist das genannte Schreiben zu finden). Ich bin eig. der Meinung, man sollte dann auch konsequent bei dem bleiben, was man gesagt hat, bin aber für Anmerkungen offen.

Ich möchte verhindern, dass das Ganze zum Anwalt geht (bzw. der wäre mir noch egal) bzw. später evtl. vor Gericht (ich weiß, dem Mahnbescheid würde ich sowieso erstmal widersprechen). Müssen dafür die Verzugszinsen von 0,33€ nun ebenfalls beglichen werden oder nicht?

Was kommt, wenn alle Schreiben von infoscore und evtl. eingeschalteten Rechtsanwälten ignoriert werden? Können die reinen Inkasso-Gebühren eingeklagt werden bzw. sind die Erfolgschancen realistisch? Muss ich weiteres beachten außer dem evtl. eintreffenden Mahnbescheid zu widersprechen? Benötigt dies eine Begründung oder nicht?

Danke und Grüße.

Geld, Schulden, Recht, Gericht, Titel, Forderung, Inkasso, Klage, Mahnbescheid, Wirtschaft und Finanzen