Hallo,
wenn ein Betrieb die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich abgeben muss (was er eigentlich auch tut), kann dieser Betrieb die Umsatzsteuervoranmeldung auch monatlich ausführen? Beispiel:
Betrieb A müsste die Umsatzsteuervoranmeldung für April, Mai und Juni (Quartal 2) eigentlich erst ab Juli abgeben. Könnte der Betrieb die Umsatzsteuervoranmeldung für April und Mai auch bereits im Juni abgeben und die Umsatzsteuervoranmeldung für Juni dann im Juli?
Bevor jemand nach dem Sinn fragt: Der Betrieb erwartet für April und Mai Umsatzsteuerrückzahlungen, die er schnell bräuchte.
Vielen Dank!