Rechnung im Spam Ordner, Mahnbescheid erhalten?

1 Antwort

du wendest dich an den Vermieter

Und du hast was bekommen und von wem?

Ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid - da muss jurstisch ein Mahnbescheid vorher dir zugegangen sein. Per Post mit Widerspruchsfrist.

Du usst jetzt abwarten, falls es ein Mahnbescheid war.

Wenn der Widerspruch akzeptiert wird von der Gegenseite brauchst du nichts tun, ansonsten musst der Vermieter Klage einreichen. Macht er das nicht, kommt auch nichts mehr.

Ansonsten musst du dir leider einen Anwalt nehmen.

Es wäre also nicht falsch, mit dem vermieter zu reden, falls ihr noch miteinander redet.

verreisterNutzer  09.05.2023, 23:23

Von meinem Vermieter, die nebenkostenabrechnung. Da ich ihm sagte dass ich die mail nicht erhalten habe und er mir das nochmal geschickt hat,und ich die Rechnung beglich, hielt ich die Sache für erledigt und habe gegen den Mahnbescheid nichts unternommen.

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Elizabeth2  09.05.2023, 23:25
@verreisterNutzer

du hast einen gerichtlichen Mahnbescheid ignoriert? Bist du verrückt? Jetzt kannst du dir nur noch einen Anwalt nehmen. Aber ein gerichtlicher Mahnbescheid führt zu einem Vollstreckungstitel, wenn du nicht innerhalb 14 Tage dem wiedersprochen.

Was hast du dir dabei gedacht?

Oder kam nur ein Mahnbescheid vom Vermieter - aber du schreibst auch was von Vollstreckungstitel. Bitte, es ist ein Riesenunterschied, ob das alles nur privat war, oder ob ein gericht mit Aktenzeichen usw. beteiligt ist.

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verreisterNutzer  09.05.2023, 23:26
@Elizabeth2

Wenn seine Frau sagt, dass sie mir die Rechnung nochmal zuschickt und ich sie begleichen soll, halte ich die Sache für erledigt.

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Elizabeth2  09.05.2023, 23:27
@verreisterNutzer

du antwortest nicht auf meine Frage.

Hast du gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt?

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Elizabeth2  09.05.2023, 23:30
@verreisterNutzer

du hast verdammt schlechte Karten, und zwar deswegen, weil du den gerichtlichen Mahnbescheid ignoriert hast.

Von daher kannst du Einsrpuch oder Widerpsruch oder so versuchen einzulegen, das wird dir unter Umständen nichts nutzen. Sollte es irgendwie zu einer Klage kommen, bist du mitschuld und traegst einen guten Teil der Grichtskosten.

Du wirst dir so oder so einen Anwalt nehmen müssen. Immerhin kannst du die Begleichung der Rechnung beweisen. Aber du weisst selbr, dass gerichtlichen Auslagen in dem Fall an dich gestellt werden (du Anwaltskosten und Gebühren gericht).

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Elizabeth2  09.05.2023, 23:34
@verreisterNutzer

Du hast doch schon die 450 Euro bezahlt. ich rate dir dringend, dich entweder mit dem vermieter in Verbindung zu setzen oder/und Anwalt zu nehmen. Ich bin nciht sicher, ob da nicht noch mehr Kosten auf dich zukommen ausser den 450 Euro auf der Rechnung. Das weiss ich einfach nicht. Was du machen sollst konkret weiss ich auch nicht.

Du mü+sstest dich erkundigen beim Anwalt, ob es dann damit erledigt wäre, wenn du nochmal zahlst. Wäre immerhin billiger, als ein Verfahren in Kauf zu nehmen. Deshalb rede mit dem Vermieter vielleicht. Weiss ich nicht.

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verreisterNutzer  09.05.2023, 23:38
@Elizabeth2

Der Vermieter ist ein falscher Hund. Das aller Letzte. Einfach ein gieriger psychischer Betrüger. Mit ihm ist nicht zu reden

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verreisterNutzer  09.05.2023, 23:30

Wie sind da die Erfolgsaussichten?

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Elizabeth2  09.05.2023, 23:31
@verreisterNutzer

hat sich überschnitten. Die Rechnugn zahlst du natürlich nicht mehr nach dem Urteil, aber glaub ja nicht, dass der gegner Lust hat, auf Gerichts- und AnwaltsKosten sitzen zu bleiben, die du verursacht hast, weil du keinen Widersprcuh eingelegt hast nach dem Mahnbescheid.

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Elizabeth2  09.05.2023, 23:38
@verreisterNutzer

Ich rate dir einen Anwalt zu nehmen.

Ich weiss, was Mahnbescheide sind und ich weiss, dass man unbedingt Widerspruch einlegen muss.

Du solltest vielleicht die Frage anders nochmal reinstellen.

Kann ich gegen einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegen?

Und dann schreibst du in der Erklärung. Du hast leider den gerichtlichen Mahnbescheid ignoriert. Und die Rechnung wäre auf Grund eines Missverständnisses, weil die im Spam Ordner gelandet war, nicht bezahlt worden, hast du aber sofort gemacht und dich auf das mündlich gegebene Wort des Gläubigers verlassen, das alles erledigt sei. Dann kam der Mahnbescheid vom Gericht, den ich leider ignoreirt habe., deshalb jetzt Vollstreckungsbescheid. Was kann ich jetzt tun?

Das macht die Frage konkreter für Leute, die sich besser auskennen als ich. Ich weiss nur den Weg bis zum Mahnbescheid und was das ist.

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Elizabeth2  09.05.2023, 23:40
@verreisterNutzer

Ich muss dir auch alles aus der Nase ziehen.Mach was du willst. Ich habe dir gesagt, was du machen kannst: Am besten nochmal die Frage anders und mit den richtgien Fakten reinstellen.

Ein Anruf und Antwort vom Vermieter, welches nicht schriftlich dokumentiert worden ist, zählt nicht die Bohne irgendwas!

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