Mahnbescheid Rundfunkbeitrag?

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Wenn deine Ex ausgezogen ist, hättest du oder dein Freund euch anmelden müssen. Der Beitragsservice weiss ja von eurer Existenz nichts. Selbst wenn er eure Daten einmal hatte, so musste er sie nachdem sich deine Ex als Zahlerin gemeldet hatte, löschen.

Da ihr euch nicht angemeldet habt, kann sich der Beitragsservice aussuchen, wen er von den Wohnungsbewohnern zur Zahlung des Rundfunkbeitrags heranziehen will. Da er über die Meldebehörde nur vom Zuzug deiner neuen Freundin erfahren hat, kann er sich an sie wenden.

Dass es sich bei dem gelben Brief an sie um einen Mahnbescheid über den Rundfunkbeitrag handelt, ist äußerst unwahrscheinlich. Der Weg ist folgender: Der Beitragsservice schreibt zuerst deine Freundin an, dass sie sich anmelden soll. Dann kannst immer noch du dich anmelden und sie teilt anschließend dem Beitragsservice deinen Namen und Beitragsnummer mit, dann ist sie nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.

Erst wenn sich keiner anmeldet, wird deine Freundin zwangsweise angemeldet. Zahlt sie auf die Zahlungsaufforderung nicht, kommt ein Festsetzungsbescheid vom Beitragsservice, danach eine Mahnung und danach eine Vollstreckungsankündigung. Dazwischen liegen immer so etwa 6 Wochen. Dabei handelt es sich immer um Briefe des Beitragsservice, gelbe Briefe verschickt er nicht, insbesondere nicht durch das Amtsgericht und auch keine Mahnbescheide. Er braucht das Gericht nicht zur Vollstreckung. Die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen in Hessen erfolgt jedenfalls nicht über Gerichtsvollzieher, sondern entweder durch die Kommunalkassen oder die Finanzämter.

Dein Sachpfändungsproblem stellt sich also noch lange nicht. Im Übrigen wird immer erst eine Gehalts- oder Kontopfändung versucht. Und wenn deine neue Freundin die Schuldnerin sein sollte, so könnte nur ihr Hab und Gut gepfändet werden und dass es nicht ihr gehört, könnt ihr ja dann mit eidesstattlichen Versicherungen bestätigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung