Mahnbescheid Rundfunkbeitrag?
Hallo zusammen! Ich wohne mit einem guten Freund und einer neuen Mitbewohnerin, die auf meine Ex-Freundin folgte in einer WG. Meine Ex hat alle Zahlungen für die WG von ihrem Konto geleistet und wir haben ihr unseren Anteil halt überwiesen. Nun da sie weg ist, gingen alle Zahlungen von mir ab, außer halt die Rundfunkgebühr, denn die hatten sich bisher weder bei mir noch meinem Kollegen deshalb gemeldet. Jedoch aber bei meiner Mitbewohnerin. Ich sagte ihr also sie solle denen mitteilen, dass wir entweder kein Konto bei denen für diese WG besitzen oder dass das über mich läuft, in beiden Fällen kommen die ja dann auf mich zu. Anscheinend hat sie das aber vergessen und den letzten Monat nicht geantwortet. Naja heute bekommt sie einen dieser "gelben Briefe" vom Amtsgericht Hünfeld. Ist das schon der Beitragsservice wir wohnen im Raum Bonn und ich hab gelesen, dass die wohl alles im Bundesland Hessen vertreten?
Meinem Freund und mir gehört hier so ziemlich alles was an Einrichtung rumsteht. Wir können aber bei den meisten Sachen nicht beweisen dass das unser Zeug ist. Was wäre denn im Falle eines Gerichtsvollziehers der dann hier durchläuft und ihre Sachen pfänden will?
Danke schon mal!
1 Antwort
Wenn deine Ex ausgezogen ist, hättest du oder dein Freund euch anmelden müssen. Der Beitragsservice weiss ja von eurer Existenz nichts. Selbst wenn er eure Daten einmal hatte, so musste er sie nachdem sich deine Ex als Zahlerin gemeldet hatte, löschen.
Da ihr euch nicht angemeldet habt, kann sich der Beitragsservice aussuchen, wen er von den Wohnungsbewohnern zur Zahlung des Rundfunkbeitrags heranziehen will. Da er über die Meldebehörde nur vom Zuzug deiner neuen Freundin erfahren hat, kann er sich an sie wenden.
Dass es sich bei dem gelben Brief an sie um einen Mahnbescheid über den Rundfunkbeitrag handelt, ist äußerst unwahrscheinlich. Der Weg ist folgender: Der Beitragsservice schreibt zuerst deine Freundin an, dass sie sich anmelden soll. Dann kannst immer noch du dich anmelden und sie teilt anschließend dem Beitragsservice deinen Namen und Beitragsnummer mit, dann ist sie nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.
Erst wenn sich keiner anmeldet, wird deine Freundin zwangsweise angemeldet. Zahlt sie auf die Zahlungsaufforderung nicht, kommt ein Festsetzungsbescheid vom Beitragsservice, danach eine Mahnung und danach eine Vollstreckungsankündigung. Dazwischen liegen immer so etwa 6 Wochen. Dabei handelt es sich immer um Briefe des Beitragsservice, gelbe Briefe verschickt er nicht, insbesondere nicht durch das Amtsgericht und auch keine Mahnbescheide. Er braucht das Gericht nicht zur Vollstreckung. Die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen in Hessen erfolgt jedenfalls nicht über Gerichtsvollzieher, sondern entweder durch die Kommunalkassen oder die Finanzämter.
Dein Sachpfändungsproblem stellt sich also noch lange nicht. Im Übrigen wird immer erst eine Gehalts- oder Kontopfändung versucht. Und wenn deine neue Freundin die Schuldnerin sein sollte, so könnte nur ihr Hab und Gut gepfändet werden und dass es nicht ihr gehört, könnt ihr ja dann mit eidesstattlichen Versicherungen bestätigen.