Gutschrift – die meistgelesenen Beiträge

Anspruch auf Gutschrift bei vorrübergehend defekter Waschmaschine?

Hallo Leute,

ich habe mir vor einigen Monaten eine Waschmaschine von Siemens zugelegt für ca 600 Euro (war zu dieser Zeit das Topmodell von Siemens), welche nun nach ca 2-3 Monaten nicht mehr richtig funktioniert. Habe beim Kundendienst angerufen und die haben mit uns Termine zur Reparatur ausgemacht, aber jedes mal fehlte ein Ersatzteil zur Reparatur, oder mal war der Mechaniker krank und so zieht es sich schon seit über 3 Wochen in die Länge. Wir sind eine fünf Köpfige Familie und unsere Kinder machen täglich Sport, sodass der Wäschekorb schon nach einigen Tagen überfüllt war und wir die Wäsche in Waschsalons waschen mussten. Der nächste Termin zur Reparatur ist nächste Woche Dienstag und da wird es schon knapp ein Monat her sein, dass die Waschmaschine kaputt gegangen ist. Wir haben schon bei Siemens und beim Händler (über Ebay gekauft) nach einer "Ersatz-Waschmaschine" für die Zeit ohne Waschmaschine erkundigt aber sowas sei nicht möglich.

Es kann aber doch nicht sein, dass wir 600 (!) Euro für eine Waschmaschine ausgeben und dann 1 Monat lang die Wäsche selber waschen müssen und diese Kosten selber tragen müssen. Wir reden hier immerhin von Siemens. Deshalb hier meine Frage: Habe ich einen Anspruch auf eine Art Gutschrift oder Aufwendungsersatz oder ähnliches oder ist sowas nicht üblich.

Vielen Dank für Eure Antworten im Vorraus!!!

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1&1 DSL Auftrag verzögert sich, Grund?

Ich habe am 27ten Januar eine DSL Bestellung aufgegeben und erst hieß es das ich demnächst meinen Schaltungstermin bestätigt bekomme, aber es passierte nichts. Stattdessen habe ich nur Emails erhalten, worin steht "Die technische Prüfung ergab, dass an Ihrem Standort Leitungsmangel besteht.

Ursachen hierfür können sein:

Der Vorbesitzer/Vormieter belegt die Leitung des Hauses/der Wohnung.

Leitungen konnten nicht schnell genug ausgebaut werden, um die hohe Nachfrage zu decken.

Die zur Verfügung stehenden Leitungskapazitäten sind aufgebraucht oder wi eder belegt.

Grund Nr. 1 kann es nicht sein. Laut 1&1 blockiert der Vorbesitzer nicht mehr meine Leitung (was Letztes Jahr der Fall war und ich keinen DSL nutzen konnte). Er wurde von 1&1 aus gekündigt und die Leitung ist frei, denn die Kollegen haben unter dem Namen und Kundennummer des Vorbesitzer reingeschaut und er hat 0 was damit zu tun. Erst hieß ist, der Vorbesitzer muss kündigen damit die Leitung freigegeben wird, er wird gekündigt und steht nicht mehr unter Vertrag aber trotzdem treten andere Probleme auf! Jetzt heißt es, leitungsmangel oder sonst was. Wie geht das bitte? Kann doch nicht sein das ich hier ohne DSL rumhocke, habe mir 60 GB Datenvolumen ausgesucht damit ich wenigstens so ins Internet kann, aber statt 4g und 5g steht bei mir in den 30 Tagen des Monats vllt mehr als 15 Tage nur E! Sobald ich die Wohnung verlasse und etwas von meinem Grundstück entfernt bin, habe ich Mobile Daten. Habe sogar versucht eine Entschädigung dafür zu bekommen, warum sollte ich die volle Rechnung bezahlen wenn nicht mal 100% Leistung besteht? Stattdessen hat man mir gesagt "Dies ist kein Grund, dass sie eine Gutschrift, Guthaben oder Entschädigung bekommen, nur weil Sie in Ihrer Wohnung nicht ins Internet kommen". Leute? Soll ich dann ab jetzt draußen schlafen oder draußen meine Tage verbringen nur damit ich Netz habe oder ins Internet komme??? Wie kann das kein Grund für eine Entschädigung oder sonstiges sein?

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Verkäufer auf Amazon will Ware umsonst geben und gibt volles Geld zurück?

Guten Sonntag erstmal. Ich hatte einen Couchtisch auf Amazon über einen Verkäufer bestellt gehabt. Dieser kam etwas beschädigt an und dieses hatte ich Amazon Kundenservice Bescheid gegeben gehabt. Naja die haben dies dem Verkäufer mitgeteilt und dann sollte ich denen Fotos einreichen. Dies habe ich getan, daraufhin meinte der Verkäufer das eine Rücksendung Unannehmlichkeiten bringen würde und ob ich es akzeptieren würde, wenn ich 50% des Kaufpreises zurückbekomme. Daraufhin meinte ich, das ich den Tisch zurücksenden möchte und dies nicht behalten will. Naja heute kam eine neue Rückmeldung, das ich den vollen Kaufpreis die Tage zurückerhalte und ich den Tisch behalten und selber entscheiden kann, was ich damit mache. Der Tisch ist ca. 29kg schwer und speditionsartikel. Ich fühle mich irgendwie unwohl, da ich das volle Geld zurückbekomme und den Tisch quasi umsonst behalten kann. Mache mir sorgen, das die irgendwann um die Ecke mit irgendwelchen Konsequenzen kommen 🙈. Ist es echt so kompliziert den Tisch zurückzusenden als retoure ? Finde das schon zu sehr kulant ehrlich gesagt 😅

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Welche Rechte bei Monatelanger Lieferverzögerung Amazon?

Ich habe folgendes Problem:

am 29. November habe ich bei Amazon ein Iphone 11 pro in gold bestellt.

Der Liefertermin war dann nach kurzer Zeit der 31.12-4.1.2021, als ich nach dem 4.1 dann den Amazon Kundeservice kontaktierte habe ich von einem Mitarbeiter die Antwort erhalten, mein Iphone sei gerade im Versandcenter angekommen, und wird in diesem Moment verpackt, Er versicherte mir das ich spätestens in 24 Stunden eine Versandbestätigung bekommen würde.

Nachdem ich diese nie erhalten habe, habe ich wieder den Service kontaktiert, die nächste Person im Kundenservice schrieb folgendes. "Das Iphone 11 pro ist bei uns nie eingetroffen, die Nachricht welche mein Kollege ihnen übermittelte war eher ein Wunsch als die Realität." - Bedeutet kurz nach dem 4.1 wurde ich vom ersten Amazon Kundenservice Mitarbeiter belogen.

 

Nun war der zweite Liefertermin der 8.2.2021, wieder kontaktierte ich den Kundenservice, da ich mir nicht wieder den Nachmittag umsonst frei nehmen wollte, dieses mal wurde mir versichert das mein Iphone am 8.1 spätestens eintreffen wird, auf Nachfrage warum ich denn dann am 6.1 noch immer keine Versandbestätigung erhalten habe hieß es dann "Die Versandbestätigungen werden an manchen Tagen gar nicht versandt, bzw. erst mit langer Verspätung." - Ich nahm mir also den 8.2 frei um das Paket entgegen zu nehmen, und schon wieder traf bei mir nichts ein.

 

Auf Nachfrage beim Amazon Kundenservice erhielt ich dann die Antwort das man mir keine Auskunft über den Liefertermin geben könnte und bei meiner Bestellung keine weiteren Daten übergeben werden könnten, nicht einmal die Mail des Lieferanten konnte mir gegeben werden, da dieser bei Amazon laut Kundenserice Mitarbeiter als "unbekannt" bezeichnet war. (Obwohl das IPhone laut Ausschreibung ein originales, neues Iphone war.)

 

Nun steh ich hier, mit sämtlichen Iphone 11 pro Zubehör, ohne Handy und ohne Liefertermin, nichtmal mit Gewissheit ob es überhaupt eintreffen wird.

 

Das Iphone würde ich nun gerne woanders bestellen, jedoch hatte ich für den Kauf des Iphones einen Amazon Gutschein bekommen, welcher mir inzwischen nur ausgezahlt etwas bringen würde.

 

Nach über drei Monaten warten weiß ich nun wirklich nicht mehr was ich tun soll, und hoffe das ich irgendwie doch noch Anspruch auf das Geld des Amazon Gutscheines, oder auf einen eindeutigen Liefertermin des Iphones habe.

 

 

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Amazon Artikel wurde erstattet, Artikel trotzdem behalten?

Habe bei Amazon einen Stift im Wert von 24€ bestellt. Da dieser mit über 11 Tagen Verspätung ankam, habe ich den Verkäufer gebeten mir den Rechnungsbetrag zu erstatten. Dies tat er auch. Davor hatte ich einen A-Z Garantie Antrag gestellt, da der Verkäufer auf vorherige E-Mails nicht geantwortet hat. Jetzt ist meine Erstattung aber eingegangen. Zwar noch nicht auf dem Konto, aber ich habe eine E-Mail wo drin steht: Guten Tag,

Amazon.de informiert zu Ihrer Gutschrift. Wir bestaetigen die heute erfolgte Erstattung von X€ fuer Ihre Bestellung X bei Y. Die Erstattung bezieht sich auf folgende(n) Artikel : Artikel : Artikel X Menge : 1 ASIN : xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Grund der Erstattung : Kontoberichtigung Und so setzt sich die Erstattung zusammen: Artikel Erstattung : 23,92 € Die Erstattung erfolgt immer auf die bei der Bestellung verwendete Zahlungsart: * auf Ihr Bankkonto: 23,92 €

Meine Frage jetzt. Muss ich den Artikel zurücksenden, oder darf ich den Artikel einfach behalten, da sie mir ja den Rechnungsbetrag erstattet haben, da die Ware zu spät ankam. Nur der Grund der Erstattung wundert mich etwas. Was genau soll denn "Kontoberichtigung" heißen? Ich hatte davor schon mal ein Problem mit Büroartikeln, dort hieß es aber in der E-Mail: Grund der Erstattung: Artikel kam mit Verzögerung an. Wie gesagt, ich wollte wissen, ob ich den Artikel jetzt zurücksenden muss (Über das Online-Rücksendezentrum Etikett ausdrucken), oder ob ich meinen Artikel einfach behalten darf und der erstattete Betrag quasi einfach die Entschädigung ist. Ggfs. kann ich den Verkäufer noch mal zu dieser Sache kontaktieren. Aber eine Antwort hier wäre optional.

Mit freundlichen Grüßen

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Bucht die Sparda Bank Südwest eG auch an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen?

Guten Abend alle miteinander,

Eine ganz kurze Frage meinerseits. Ich habe noch einen Leistungsanspruch seitens meiner privaten Krankenzusatzversicherung in Form einer Krankenhaustagegeldversicherung.

Ich befand mich vom 03.03 bis einschließlich 28.04.2016 in stationärer psychiatrischer Behandlung und habe mir vorab eine Zusage zur Kostenübernahme seitens des Versicherers eingeholt. Mein Fall wurde vor Beginn der Behandlung durch den beratenden Mediziner der Signal Iduna Krankenversicherung geprüft. Für die ersten zwei Wochen der Behandlung wurde bereits eine Zahlung des Krankenhaustagegeldes zugesagt. Eine Prüfung für die Zahlung der restlichen Wochen steht derweil noch immer aus bis das der endgültige Entlassungsbericht von der Klinik vorliegt. bis dahin heißt es abwarten.

Heute erfuhr ich auf Nachfrage, dass mein Fall hinsichtlich der Auszahlung des Betrages für die ersten zwei Wochen ganz oben auf dem Stapel für die Auszahlungen liegt und der Betrag von rund fünfhundert Euro entweder heute Mittag rausgehen sollte, oder allerspätestens am morgigen Tage (Mittwoch) angewiesen werden solle.

Am Donnerstag ist sowohl in Nordrhein Westfalen, wo sich die Zentraldirektion der Signal Iduna Gruppe befindet, als auch in Rheinland-Pfalz (Bundesland wo ich wohne), ein gesetzlicher Feiertag (Fronleichnam). Folglich ist es kein Bankarbeitstag.

Der Mitarbeiter sagte mir, dass das Geld höchstwahrscheinlich am Freitag auf meinem Bankkonto gutgeschrieben sein sollte. Könnte das hinkommen, oder ist dieser angegebene Termin seitens des Sachbearbeiters zu großzügig bemessen. Schließlich warte ich seit nunmehr zwei Wochen auf die Auszahlung des mir zustehenden Betrages, weil der zuständige Sachbearbeiter meine Unterlagen insgesamt eine Woche unberührt ließ.

Das Kreditinstitut der Signal Iduna Krankenversicherung ist die Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG Münster und bei meinem Kreditinstitut handelt es sich um die Sparda Bank Südwest eG mit Sitz in Rheinland Pfalz (Kreis Ahrweiler).

Weiß jemand, ob die Sparda Bank Südwest eG auch an Feiertagen oder an Wochenenden bucht, da ich wirklich auf das Geld angewiesen bin, um beispielsweise die Krankenhausrechnung bei der Barmer GEK zu bezahlen, um Probleme zu vermeiden, oder wird der Betrag dem Konto vielleicht erst am darauffolgenden Montag gutgeschrieben ?

Vielen lieben Dank für die hoffentlich hilfreichen Antworten eurerseits.

Lieben Gruß

Soldat1991

Dauer, Bank, Versicherung, Buchung, Überweisung, Kreditinstitut, Zeitraum, gutschrift, Zahlungseingang

Skonto auf Rechnung -> Gutschrift. Wie richtig?

Hallo!

Eine Frage die mich schon länger interessiert und für die ich keine Antwort finden kann.

Wir sind ein Grosshandelsunternehmen und versenden Ware auf Rechnung. Als Zahlungsanreiz gewähren wir auch Rechnungsskonto von im Schnitt 3%.

Natürlich können unsere Kunden die Waren auch wieder retour senden wenn sie nicht zufrieden damit sind oder wenn sie es sich anders überlegt haben. Da erstelle ich dann eine Gutschrift, welche sich unsere Kunden entweder abziehen können oder auf Wunsch wird der Betrag auch wieder zurück überwiesen.

Nun zur eigentlichen Frage: Wie verhindere ich, dass wir den Skontobetrag verlieren?

zB: Kunde bestellt Waren im Wert von 1000Euro. Wir liefern die Ware und senden die Rechnung. Diese Rechnung wird mit Skontoabzug von 3% bezahlt (also 970Euro), der Kunde überlegt es sich aber anders und sendet die Ware wieder zurück. Ich schreibe daraufhin eine Gutschrift, die aber normalerweise auf 1000 Euro lautet. Wir würden also 30Euro verlieren (neben Verpackungs- und Versandkosten).

Hier habe ich es bisher so gemacht, dass ich den Gutschriftbetrag einfach verringert habe indem ich "Kontoabzug -3%" als Position mit reinnehme. Gab bisher noch keine Probleme damit. Ob es so richtig ist weiß ich allerdings nicht.

Aber das kann ich auch nur machen, wenn der Kunde in Zwischenzeit schon bezahlt hat und ich sehen kann ob er sich Skonto abgezogen hat.

Wenn der Kunde aber noch nicht bezahlt hat wenn ich die Gutschrift schreibe, dann kann ich ihm da auch kein Skonto abziehen. Sonst würde unser Kunde auf den 3% sitzenbleiben.... Wenn der Kunde aber genau zu dieser Zeit mit Skonto bezahlt und dann die Gutschrift bekommt hat er 3% des Warenwertes gewonnen.

Also wie ist das gesetzlich geregelt? Es kann ja nicht sein, dass man 3% verdienen kann indem man vorsätzlich teure Sachen auf Rechnung mit Skonto kauft und es dann wieder zurückgesendet wird. 3% innerhalb weniger Wochen ist ein ganz schönes Einkommen wenn mans drauf anlegt...

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Wie kann ich zuviel bezahlten Kindergartenbeitrag zurück erhalten?

Hallo Freunde :-) Folgende Situation: Mein kleiner Sohn geht seit August 2012 in die Krippe. Mein großer Sohn ist im Kindergarten. Durch Zufall hat sich im Oktober 2012 rausgestellt, dass der Krippenbeitrag um ca. 70 Euro/Monat günstiger ist, weil sein Geschwisterkind ebenfalls einen Kindergarten der gleichen Stadt besucht. Die Krippe ging die ganze Zeit davon aus, dass ich auch den günstigeren Beitrag abgebucht bekäme. War aber nicht so. Also musste ich eine Meldebescheinigung von meinem großen Sohn abgeben. Diese wurde im November von mir eingereicht. Bis einschließlich Dezember 2012 wurde mir aber der normale Beitrag abgebucht, nicht der Vergünstigte. Nun bekomme ich auf mehrmaliges nachfragen und nerven endlich eine Beitragserstattung, aber nur für die Beiträge von November und Dezember, da das Datum der Meldebescheinigung ausschlaggebend ist.

Die anderen zwei Monate sollen nicht erstattet werden. Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass ich im Betreuungsvertrag meinen großen Sohn als Geschwisterkind angegeben habe, aber mir hat niemand gesagt, dass dadurch der Beitrag für den Kleinen günstiger ist und ich dazu eine Meldebescheinigung ausstellen muss.

Aber da sei nichts zu machen. Ich habe gefragt, wie es denn andersrum gelaufen wäre, wenn ich sie aus Versehen zu wenig abgebucht hätten, dann hätten sie mit Sicherheit auf eine Nachzahlung bestanden... Aber gut, die stellen sich quer.

Es geht hier um ca. 290 Euro zuviel bezahlten Beitrag, 138 Euro soll ich nur zurück bekommen. Jetzt meine Frage: IST DAS RECHTENS, dass die den Rest einfach einbehalten wollen? Es muss doch sowas wie AGBs für sowas geben?!!

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, vielleicht liest das ja ein Anwalt, der sich richtig gut mit sowas auskennt?!

Ich will mich auch nicht total unbeliebt in der Krippe machen und direkt selbst zum Anwalt marschieren..

Krippe, Amt, Kindergarten, gutschrift, Überzahlung