Rechnungswesen - Gutschriften und Rücksendungen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ja, das ist so!

Du buchst:

per Verbindlichkeiten                        357,- €

an Preisnachlässe                                                                                    300,- -€

an Vorsteuer                                                                                                  57,- -€

Damit erklärt sich auch gleich, was in o. g. Beispiel "brutto" bedeutet: INKLUSIVE STEUER! Wenn du vom Brutto- auf den Nettobetrag herunterrechnen willst, teilst du den Bruttobetrag (hier: 357,-- € einfach durch 1,19 (da es sich um 19 % Steuer handelt!)) und schon hast du den Nettobetrag i. H. v. 300,--€. Die Differenz von 57,-- € ist dann logischerweise die Vorsteuer.

ACHTUNG: Auch, wenn hier die Steuer im Haben gebucht wird, ist es KEINE Umsatzsteuer, sonder eine VORSTEUER-Korrktur!

Viele Grüße,

der Prof.

Scheidy 
Fragesteller
 22.03.2011, 20:36

Hi,

vielen Dank schonmal. Also bedeutet das dann, dass ich im Haben nicht 2600 Umsatzsteuer steht, sondern 4800 Vorsteuer?

 

lg

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Der Buchungssatz wurde überzeugend dargestellt. Einmal Vorsteuerk immer Vorsteuer, beim Lieferer also Vorsteuer, abei kauf im Soll, bei nachträglichen Änderungen (etwa Rücksendungen, Gutschriften, auch Vorsteuer, aber im Haben) Bei  Umsatzsteuer ist es ebenso.

Richtig erkannt! Das Steuerkonto im Haben ist hier 4800, VORsteuer.

Grüße,

Prof.