Hallo,

im SAP werden die Abstimmkonten auch Mitbuchkonten genannt. Diese werden in den Debitoren, Kreditoren und Anlagenkonten hinterlegt, das es sich um sog. Nebenbücher handelt und immer auch ein Hauptbuchtkonto gebucht werden muss. Nebenbücher sind nicht verpflichtend zu führen, erleichtern aber die tägliche Arbeit. Nur das Hauptbuch MUSS geführt werden.

Beispiel: Eine Ausgangsrechnung wird gebucht. Klassischer Buchungssatz: Forderungen an Verkaufserlöse plus Umsatzsteuer. In ERP Systemen bucht man aber NIE direkt auf das Konto Forderungen. Technisch funktioniert das auch gar nicht; die Abstimmkonten sind nicht direkt bebuchbar. Also wählt man den "Umweg" über die Auflösung der Forderungen in kundenbezogene Konten, die Debitoren. Wenn nun also der Buchungssatz lautet: Debitor an Verkaufserlöse plus Umsatzsteuer, dann wird automatisch das Konto "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" mitgebucht, welches im Debitorenstammsatz hinterlegt ist. Klassischerweise unterscheidet man hier nach Forderungen Inland, Ausland und an verbundene Unternehmen. Diese werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Falls eine Anzahlungsrechnung gebucht wird, geschieht das ebenfalls über die Nebenbuchkonten (Debitoren, Kreditoren). Hier wird allerdings die Unterscheidung zu „normalen“ Rechnungen durch ein sog. "Sonderhauptbuchkennzeichen" realisiert, welches als Ergänzung zu den normalen Buchungsschlüssen in der Buchung mitgegeben wird. Beispiel: Eine "normale" Debitorenrechnung wird im Soll (Forderungen/Debitor) mit dem Buchungsschlüssel "01" gebucht. Wenn es sich um eine Anzahlung handelt, wird zusätzlich ein SKBKZ (Sonderhauptbuchkennzeichen) mitgegeben, beispielsweise das "F". Diese SHKBZ kann man selber customizen, oder man nimmt die von SAP voreingestellten.

Zusammenfassend kann man sagen: Forderungen und Verbindlichkeiten werden nie direkt gebucht, sondern über die Nebenbücher. Die notwendige Buchung ins Hauptbuch passiert automatisch.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Grüße

der Prof.

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Hallo,

ja, das ist so!

Du buchst:

per Verbindlichkeiten                        357,- €

an Preisnachlässe                                                                                    300,- -€

an Vorsteuer                                                                                                  57,- -€

Damit erklärt sich auch gleich, was in o. g. Beispiel "brutto" bedeutet: INKLUSIVE STEUER! Wenn du vom Brutto- auf den Nettobetrag herunterrechnen willst, teilst du den Bruttobetrag (hier: 357,-- € einfach durch 1,19 (da es sich um 19 % Steuer handelt!)) und schon hast du den Nettobetrag i. H. v. 300,--€. Die Differenz von 57,-- € ist dann logischerweise die Vorsteuer.

ACHTUNG: Auch, wenn hier die Steuer im Haben gebucht wird, ist es KEINE Umsatzsteuer, sonder eine VORSTEUER-Korrktur!

Viele Grüße,

der Prof.

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