Umtausch der Ware NUR gegen Gutschrift?
Habe heute Gartensesselauflagen zurück gegeben,weil sie nicht passten. Keine reduzierte Ware oder ähnliches. Die Verkäuferin wollte sie nur gegen Gutschrift zurücknehmen. Nach längerer Debatte, hat sie mir dann GROßZÜGIGERWEISE das Geld ausgezahlt. Wer hatte denn jetzt Recht?
10 Antworten
Es ist ein weit verbreiteter - u.U. auch kostspieliger - Irrtum zu glauben, fehlerfreie Sachen könnten problemlos innerhalb von zwei Wochen einfach zurückgegeben werden. (...) Ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch gibt es nicht!
Hier einige Regeln, die man kennen sollte:
Umtauschmöglichkeit vor Kauf erfragen und ggf. auf Kassenbon bestätigen lassen; Händler tauschen Waren oft aus Kulanz um. Sie sind nicht verpflichtet, den Kaufpreis in bar zu erstatten, sondern stellen in der Regel einen Gutschein aus.
Erfüllt der Händler doch den Kundenwunsch, müssen zurückgebrachte Artikel unversehrt sein, der Verkäufer kann zudem auf Rückgabe der Verpackung bestehen. Auf der sicheren Seite ist derjenige, der ein Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart - dann gibt es den Kaufpreis in bar zurück.
Im Gegensatz zum Umtausch aus Kulanz spielt bei berechtigten Reklamationen die Originalverpackung keine Rolle.
(verbrauchernews.de)
Vielen Dank. Dann war meine Antwort, die gerade so niedergeschmettert wurde, ja doch richtig ;-))
Recht habt Ihr immer beide. Weil Recht ja kein teilbares Gut ist.
Allerdings besteht nicht die Pflicht gekaufte Waren zurückzunehmen. Wenn die kaputt gewesen wären hättest Du einen Magel geltent gemacht.
Umtausch = freiwillige Leistung
Mangel/Reklamation = einklagbar
normalerweise ist eine firma bemüht kulanz walten zu lassen, jedoch kann es vorkommen dass nur eine gutschrift herausbekommt, was aber auch bedeuten würde sich damit andere sesselauflagen kaufen zu können- irgendwie gleich wie mit umtausch...
Die Verkäuferin. Pacta sunt servanda - so lautet der Rechtsgrundsatz. Übersetzt: einmal abgeschlossenen Verträge sind einzuhalten. Du hast nur ein Umtauschrecht, wenn eine von Dir gekaufte Sache fehlerhaft war.
Wenn kein eigentlicher Mangel an der Ware vorliegt (beschädigt und dergleichen) liegt die Rücknahme der Ware im Kulanzermessen des Verkäufers.
Gilt dieses Recht heute auch noch oder hat sich da aktuell etwas geändert?