Händler hat beschädigte Ware geliefert?
Der Händler hat mir nun angeboten, die Ware umzutauschen, da aber das Produkt gerade nicht verfügbar ist, könnte dieser Prozess in die Länge gezogen werden, oder eine Gutschrift (Rechnungskorrektur) zu veranlassen. Er hat keine genaue Summe genannt, wie hake ich da nochmal nach? Ich will nicht falsch reagieren bin hier noch recht unwissend.
1 Antwort
Wenn der Händler Ihnen eine beschädigte Ware geliefert hat, haben Sie das Recht, die Ware umzutauschen oder eine Gutschrift (Rechnungskorrektur) zu verlangen. Wenn der Händler Ihnen angeboten hat, die Ware umzutauschen, können Sie ihn fragen, wann die neue Ware verfügbar sein wird und ob es eine Möglichkeit gibt, den Umtauschprozess zu beschleunigen. Wenn Sie lieber eine Gutschrift verlangen, können Sie den Händler bitten, Ihnen die genaue Summe mitzuteilen, die Ihnen gutgeschrieben wird. Es ist wichtig, dass Sie höflich und freundlich bleiben, aber klar und deutlich sagen, was Sie möchten. Wenn der Händler nicht bereit ist, Ihren Wünschen entsprechend zu handeln, können Sie sich an die Verbraucherschutzbehörde wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Welche genaue Summe? Den vollen Kaufpreis natürlich.