Händler hat beschädigte Ware geliefert?

1 Antwort

Wenn der Händler Ihnen eine beschädigte Ware geliefert hat, haben Sie das Recht, die Ware umzutauschen oder eine Gutschrift (Rechnungskorrektur) zu verlangen. Wenn der Händler Ihnen angeboten hat, die Ware umzutauschen, können Sie ihn fragen, wann die neue Ware verfügbar sein wird und ob es eine Möglichkeit gibt, den Umtauschprozess zu beschleunigen. Wenn Sie lieber eine Gutschrift verlangen, können Sie den Händler bitten, Ihnen die genaue Summe mitzuteilen, die Ihnen gutgeschrieben wird. Es ist wichtig, dass Sie höflich und freundlich bleiben, aber klar und deutlich sagen, was Sie möchten. Wenn der Händler nicht bereit ist, Ihren Wünschen entsprechend zu handeln, können Sie sich an die Verbraucherschutzbehörde wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Dorfkind63  08.12.2022, 19:59

Welche genaue Summe? Den vollen Kaufpreis natürlich.

1