Handelt es sich hierbei um eine private- öffentliche- oder halböffentliche Straße?

Wie kann ich dies herausfinden?

Es geht darum, dass ich Falschparker melden möchte, aber nicht weiß, ob ich dies beim Ordnungsamt tun muss oder beim Eigentümer.
Es handelt sich hierbei um eine Reihenhaussiedlung mit Anbindung zur öffentlichen Straße und einem Kindergarten (links). Der silberne BMW vor der Garage ist mein Eigentum, sowohl auch der Parkplatz. Das daneben stehende Auto hat dort nichts zu suchen, das dies kein Parkplatz ist. Der Parkplatz befindet sich direkt neben der linken Mauerwand der Garage. Dies ist auch der Einzige freie Parkplatz.

Dennoch parken die Anwohner ständig kreuz und quer, wie es ihnen passt. Teilweise wird an meinem Fahrzeug die Fahrertür zugeparkt, dass ich nicht mal einsteigen kann oder mit soviel Abstand zu meinem Fahrzeug, dass ich zwar einsteigen kann, jedoch der halbe Wagen sich auf der Straße befindet und ich beim durchfahren Schwierigkeiten habe.

Auch vor den Pfosten wird ständig geparkt, so dass die Fußgänger um das Auto herumlaufen müssen. Sollte es zu einem Brand kommen, hätte die Feuerwehr auch Schwierigkeiten dort durchzukommen. Es handelt sich jedoch um keine Feuerwehrzufahrt.
Wie kann ich rausfinden, ob dies eine öffentliche Straße ist und an wen kann ich mich wenden? Habt ihr Tipps?
Danke im Voraus.

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Recht, Bußgeld, Falschparken, Ordnungsamt, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Würdet ihr auch Apps benutzen, die das Anzeigen von Falschparkern beim Ordnungsamt erleichtern?

Hallo,

da ja das Fotografieren von Falschparkern laut einigen Urteilen nicht per se gegen das Datenschutzgesetz verstößt und auch einige Punkte in diesem Rechtsstreitprozess noch nicht abschließend erörtert wurden, habe ich mir nun die App Wegeheld heruntergeladen, um einfacher Falschparker beim Ordnungsamt anzeigen zu können. Ich persönlich finde es zur Sicherheit von Kindern, Radfahrer/innen und auch Autofahrer/innen besonders wichtig, dass hierbei sich an die Verkehrsregeln gehalten wird, da beispielsweise durch das Parken an Kreuzungen die Sicht besonders beeinträchtigt wird und Kinder dadurch einer großen Gefahr ausgesetzt werden. Vor allem werden auch noch ohne jegliches Schamgefühl unrechtmäßig Behindertenparkplätze entweder blockiert oder benutzt.

Zitat Weg.li:

Gemeinsam gegen Falschparker
Die Wegeheld Idee gibt es seit dem Jahr 2013 und zusammen haben wir seitdem viele Erfolge feiern können. Mit Sicherheit konnten wir unseren Beitrag zur breiten Unterstützung der StVO-Novelle leisten, die vor Kurzem im Bundestag verabschiedet wurde (und hoffentlich auch in naher Zukunft wirklich in Kraft tritt).
Die Wegeheld Apps für iOS und Android haben Fußgängern und Fahrradfahrern ein Werkzeug gegeben, um sich gegen das gesellschaftlich akzeptierte Falschparken zur Wehr zu setzen.
Inzwischen hat durch den Druck der vielen Verkehrsinitiativen wie z.B.  #rollestattknolle und dem Wirken von Institutionen wie dem ADFC ein allgemeines Umdenken eingesetzt. Letztendlich hat auch der Gesetzgeber erkannt, dass es notwendig ist, die Strafen für das Falschparken zu verschärfen.  #knollestattknöllchen
Neben der Wegeheld App sind inzwischen weitere Möglichkeiten entstanden, um Parkvergehen im Internet anzuzeigen. Auch viele Ordnungsämter bieten inzwischen Formulare im Internet dafür an. Zur deutschlandweiten Anzeige von Falschparkern gibt es seit August 2019 zudem unsere Webseite weg.li, die es noch einfacher macht, für sichere Radwege und freie Bürgersteige zu sorgen.
Viele Ideen von weg.li sind aus den Erfahrungen mit dem Umgang der Wegeheld-App entstanden und das Ziel von weg.li ist es, die Anzeige von Parkvergehen so einfach wie möglich zu gestalten. Das Wegeheld-Team ist begeistert von der einfachen Benutzbarkeit von weg.li. Genau so hatte sich das Team die Wegeheld-App immer gewünscht!
Anfang 2020 haben wir uns entschieden die Erfahrungen und die Reichweite von Wegeheld mit den Möglichkeiten von weg.li zu verbinden und unsere Kooperation offiziell bekannt geben:
Gemeinsam gegen Falschparker:  weg.li + Wegeheld = 💙
um gemeinsam dafür zu kämpfen, unsere Innenstädte sicherer zu machen und uns den Raum vom Auto wieder zurückzuholen

Quelle zum Prozess:

https://www.adac.de/news/urteil-falschparker-fotografieren/#:~:text=Gericht%3A%20Falschparker%20fotografieren%20und%20anzeigen%20ist%20zul%C3%A4ssig

https://www.lhr-law.de/magazin/datenschutzrecht/falschparker-fotografieren/amp/

Quelle zur App:

https://www.weg.li/

https://www.weg.li/wegeheld

Auto, App, Kinder, fahren, Politik, Rad, Recht, Gericht, Falschparken, Gerechtigkeit, Jura, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Parkplatz, Kreuzung
Strafmandat für falsch parken in einer Straße "Anlieger frei" = 55 Euro?

Hallo, gerade habe ich nachgeschaut bei https://www.bussgeldkatalog.org/strafzettel-parken/#:~:text=Bei%20falschem%20Parken%20oder%20auch,oder%20der%20Polizei%20ein%20Strafzettel.&text=Bekommt%20ein%20Autofahrer%20einen%20Strafzettel,mit%2035%20Euro%20zu%20rechnen.

Dort ist vermerkt: "Parken im Halteverbot = 20 Euro, Parkverbot = 35 Euro, Behindertenparkplatz = 55 Euro".

Ich habe aber nicht auf einem Behindertenparkplatz, sondern nur am Rand einer Straße geparkt, an deren Beginn ein Schild "Anlieger frei" stand. Trotzdem wurden mir 55 Euro aufgebrummt. Alle erlaubten Parkplätze im weiten Umkreis (wahrscheinlich in der ganzen Kleinstadt Königswinter) waren belegt. Deshalb habe ich in dieser Seitenstr., mit den Rädern der rechten Seite auf dem Bürgersteig, geparkt. Als meine Familie und ich vom Essen zurück kamen, stellten wir fest, dass unser und alle anderen Autos mit auswärtigem Kennzeichen, welche dort parkten, ein Strafmandat an der Windschutzscheibe hatten. Die 20 Euro würde ich mir ja noch gefallen lassen. Auch wenn es ärgerlich ist, wenn sonst keine Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Und man außerdem bei einem Besuch dort noch die örtliche Wirtschaft durch Einkäufe etc. unterstützt. Aber 55 Euro finde ich unverschämt und Abzocke. Und die Relation zu einem verbotenen Parken auf einem Behindertenplatz (welche völlig zu recht bestraft wird) ist nicht gegeben. Frage: Ist eine Geldstrafe in dieser Höhe für das Parken in einer Anliegerstraße überhaupt erlaubt? Oder verstößt die örtliche Behörden damit gegen übergeordnetes Recht?

Auto, Recht, Bußgeld, Falschparken, Auto und Motorrad
Sixt hat Strafzettel nicht bezahlt?

Hallo, ich habe ein dringendes Problem. Letztes Jahr im Oktober noch habe ich mit einem SIXT-Leihwagen falsch geparkt. Ich habe das selber erst dann bemerkt, als SIXT mir 25€ abgezogen hat und ich nach dem Grund gefragt habe. Die haben mir nach mehrmaligen Anrufen erklärt, dass dieser Strafzettel bezahlt wurde.

Einige Tage später bekam ich einen Strafzettel von dem zugehörigen Bezirk, mit der Aufforderung, ich solle diesen bezahlen. Ich ging und gehe davon aus, es sei der bezahlte. Ich habe mehrere Male versucht SIXT zu erreichen aber deren Telefondurchwahl ist total komisch und umständlich, trotzdem habe ich sie erreichen können, aber die meinten nur ich solle denen einen Email schreiben. 4 Wochen (!) später kam erst eine Antwort und die meinten die hätten das bezahlt.

Zu dem selben Zeitpunkt kam bereits die erste Mahnung und ich dachte ich könnte diese und den ersten Strafzettel ignorieren, da es ja bereits gezahlt sei und bei dem Bezirk konnte ich mehrere Male zu verschiedenen Zeiten niemanden erreichen.

Nun, im Mai, habe ich die zweite Mahnung in Höhe von 44,50€ erhalten (ursprünglich nur 10€). Mich regt das total auf, ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll. Erfahrungsgemäß werde ich bei SIXT niemanden relevantes erreichen, und wenn doch, dann dauert es mehrere Wochen für eine Antwort (obwohl sie meinten es würde am nächsten Tag kommen!) und bei dem Bezirk konnte ich auch keinen erreichen.

Natürlich werde ich morgen (heute ist Sonntag) versuchen bei bei beiden anzurufen, könnt ihr mir trotzdem helfen und sagen was ich sonst tun soll?

Lg

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Mit PKW auf Motorradparkplatzt parken, Rechtslage?

Bei uns in der Schule wird andauernd von Lehrkräften auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen geparkt. Mehrmals hänge ich denen Zettel a die Scheibenwischer, dass sie dies unterlassen sollen, auch informiere ich sie darüber, dass ich fotos und Kennzeichen dokumentiert habe, dennoch hört es nur bedingt auf. Nun möchte ich eine Beschwerde an das Kollegium schreiben, da dies nicht nur mich sondern auch den anderen Kraftrad Fahrer stört, da wir schon mehrfach zugeparkt wurden und das falsch parken in dieser form auch bis zu 3 mal die Woche regelmäßig stattfindet.

Was ich nun aber brauche sind gesetzte. Leider kann ich nur bedingt etwas dazu finden ob PKWs rechtmäßig auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen parken dürfen. Es würde mir sehr helfen wenn jemand mir da einige liefern Könnte, vor allem weil da auch ein Schild steht, dass Rechtwiedrige parken abgeschleppt werden darf.

Im winter fahren zwar nur wenige mir Krafträdern, aber vor allem von Frühling bis Herbst sind meist alle Parkplätze der Krafträder besetzt. Doch auch wenn keiner die Krafträder am Morgen in Anspruch nehmen würde könnte ja dennoch jemand später hinzukommen da dieser evtl. Freistunde hatte morgens oder aus anderen Gründen, somit sollten die gekennzeichneten Parkplätze, meines Erachtens nach, für Krafträder freigehalten werden.

könntet ihr mir evtl. gesetztes paragraphen oder andere bindende Regelungen stellen? Diese würde sehr helfen.

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Auto, Verkehrsrecht, Falschparken, Jura, Jurastudium, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Wieso kann es nicht mehr Menschen wie Andreas Schwiede geben, die für Recht und Ordnung sorgen?

https://www.youtube.com/watch?v=XjUvvmHpTdg

Ich sehe ihn als eine Art Vorbildfunktion an, da er so wie ich für Recht und Ordnung sorgt!

Das müssen Sie erklären.
„Regelfall“ ist Berliner Polizeisprech. Danach gilt, Achtung, jetzt wird es juristisch: „Wenn kein anderes Gefahren abwehrendes Mittel in Frage kommt, ist in diesen aufgelisteten Fällen in der Regel von der Umsetzung“ – also vom Abschleppen – „Gebrauch zu machen“. Dazu gibt es eine Liste von Situationen, bei denen sich die Juristen einig sind, dass der Falschparker eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung darstellt.
Klingt praktisch!
Damit es zum Abschleppen kommt, verlangt die Rechtsprechung aber, dass kein „milderes geeignetes Mittel“ zur Verfügung steht. Unter diesem Punkt verstehen viele Polizisten etwas falsch: Sie glauben, wenn sie ein Knöllchen dranhängen, wäre das ein solches Mittel.
Ist es das denn nicht?
Milder ist es, aber nicht geeignet – weil die Behinderung des Straßenverkehrs durch das falsch geparkte Auto bestehen bleibt. Und übrigens gilt auch nicht, dass die Polizisten erst mitbekommen müssen, wie ein Radfahrer einem auf dem Radweg geparkten Auto ausweichen muss und fast unter die Räder kommt. Das denken manche Beamte, aber das ist Quatsch. Es reicht, wenn man damit rechnen muss, dass ein Radfahrer ausweichen müsste.

Er spricht mir zum einen aus der Seele und zum anderen spricht er lediglich Tatsachen aus und zeigt auch wie falsch Polizisten teilweise auch informiert sind, wenn es um das Thema abschleppen geht.

Wieso haben wir in unserer Gesellschaft nicht mehr von solchen Menschen, die ich sogar als Held bezeichnen würde, da diese erhebliche Gefahren aus dem Weg räumen?

Berliner Aktivist über Falschparker: „Schlagsahne bringt nichts“ - taz.de

Ein deutscher Held | Schrot&Korn (schrotundkorn.de)

Ordnung, Polizei, Recht, abschleppen, Anzeige, Falschparken, Gesellschaft, melden, Ordnungsamt, Auto und Motorrad
Wie Falschparker von (privatem) Firmenparkplatz fernhalten?

Hallo,

zu der Firma in der ich Arbeite gehört ein großer Firmenparkplatz, da durchaus mit erheblichen Kundenverkehr - gerade zu Stoßzeiten - zu rechnen ist.

Der Parkplatz ist eindeutig an der Einfahrt mehrfach und auch in den verschiedenen Parkreihen als Privatparkplatz gekennzeichnet und auch, dass eine Parkscheibe verwendet werden muss, Zeitlimit 3h und Falschparker kostenpflichtig abgeschleppt werden

Das Problem ist allerdings, dass in dem Gebiet eine stark angespannte Parkplatzsituation herrscht und so schon vor Geschäftsöffnung Fahrzeuge auf dem Parkplatz stehen und dies auch während der Geschäftszeiten und nach Ladenschluss, sodass es sich, da diese nur für kurze Zeit am Tag vom Parkplatz fahren, um fremde Dauerparker zu handeln scheint, jedenfalls nicht um Kunden oder Mitarbeiter. Das Absperren des Parkplatzes ist allerdings aufgrund des Kundenverkehrs nicht wirklich sinnvoll möglich. In der Zeit des Ladenschlusses stören die Fremdparker ja nicht, aber wenn Kunden dann keinen Platz mehr bekommen ist das schlecht.

Was kann man gegen Dauerparker machen? Schranke, die nur während der Öffnungszeiten geöffnet ist? Strafzettel verteilen? Vielleicht doch die Drohung in die Tat umsetzen und konsequent abschleppen lassen? Verprellt man dadurch Kunden? Wir tendieren ja momentan dazu, dass man zunächst versucht, die Kunden im Geschäft ausfindig zu machen, (evtl. hat ja jemand nur die Parkscheibe vergessen) und falls sich derjenige nicht in Kürze meldet, zügig abzuschleppen, um klar zu sagen, dass Falschparken nicht toleriert wird.

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Einfahrt ständig zugeparkt - trotz Schild. Was kann man dagegen tun?

Ich wohne in einem Privathaus, zu welchem ein größeres Grundstück inklusive Hof gehört. Dieser kann als Kundenparkplatz für das im Haus ansässige Geschäft genutzt werden. Über den Hof führt die Einfahrt zu den Parkplätzen der Bewohner und der Anlieferzone für eilige Waren. Folgende Schilder sind gut sichtbar im Bereich der Einfahrt aufgestellt: 1) "Einfahrt Tag und Nacht freihalten! Wichtige medizinische Waren werden angeliefert." 2) "Durchfahrt verboten!" 3) "Kundenparkplatz nur für Geschäft XY, Parken nur während den Geschäftszeiten, Einfahrt immer freihalten!"

Nun gibt es täglich folgende Probleme: A) Die Einfahrt ist ständig zugeparkt, sodass weder die Bewohner das Grundstück verlassen können, noch auf das Grundstück fahren können. Auch die Lieferdienste haben keine Möglichkeit zur Laderampe zu fahren. Zum Teil wird die Einfahrt zugeparkt, obwohl der restliche große Parkplatz frei ist. Oft ist dadurch die Einfahrt 10-15 Minuten versperrt, teils auch länger als eine halbe Stunde. Die Falschparker sind meist uneinsichtig und fahren ihr Auto trotz freundlicher (!) Aufforderung nicht zur Seite, da sie meinen im Recht zu sein. Das machen sie nicht nur bei den Bewohnern, sondern auch bei den Lieferfahrzeugen. Da es hier um minutengenaue Lieferung bzw. Abrechnung geht, ist das für alle Beteiligten sehr unangenehm - nur die Falschparker stört es nicht.

B) Einige Leute fahren durch die Einfahrt, trotz des Verbotes und wenden auf dem Privatparkplatz. Dabei sind bereits Fahrzeuge der Bewohner und auch andere Gegenstände zu Schaden gekommen. Natürlich konnte der Verantwortliche nicht ermittelt werden und wir blieben jedes Mal auf dem Schaden sitzen.

Nun die Frage: Was kann man gegen diese Probleme unternehmen? In letzter Zeit hängen wir auch Zettel mit dem Hinweise auf die Blockade der Einfahrt etc. an das Auto mit dem Hinweis, dass beim nächsten Mal abgeschleppt wird. Das interessiert die Autofahrer allerdings herzlich wenig. Würde ich aber das Fahrzeug abschleppen lassen, müsste ich in Vorkasse gehen und bliebe eventuell auf den Kosten sitzen. Bringt es etwas, die Situation fotografisch festzuhalten und dies der Polizei zu übergeben? Welche Folgen würde das für die Falschparker haben. Meiner Meinung nach tritt hier der Tatbestand der Nötigung in den Vordergrund, da die Bewohner darin gehindert werden, das Grundstück zu verlassen.

Polizei, Falschparken, parken, Straßenverkehrsordnung