Ordnungsamt

1 Antwort

Kommt drauf an, wenn es nur ein Parkverbot war ist kurz Halten zum Handygucken ok aber wenn es ein Halteverbot war nicht.

Der Warnblinker ist allerdings dazu da eine Gefahr oder Panne anzuzeigen, zum Parken darf der eigentlich nicht eingeschaltet werden ;)


anonymx433 
Fragesteller
 22.12.2020, 21:30

Aber er hätte doch was sagen können oder

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paco2020  22.12.2020, 21:31
@anonymx433

Können ja, muß er aber nicht. Er kann eine Ordnungswidrigkeit auch einfach so aufnehmen...

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anonymx433 
Fragesteller
 22.12.2020, 21:34
@paco2020

Zum halten bis zu 3 min auch erlaubt ! Aber ohne das ich schreiben oder sonst was bekomme ?? Wäre mir neu

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