Falschparker auf Behindertenparkplatz?
Ich habe heute gesehen, dass ein Mann auf einem Behindertenparkplatz geparkt hat. (Ohne Ausweis)
ein anderer Mann hat dann während der Abwesenheit ein Foto von dem Auto gemacht. Jedoch nur von hinten, also sodass man nicht erkennt, ob vorne ein Behindertenausweis liegt.
der Mann meinte dann er würde das Foto an das Ordnungsamt senden.
nun würde mich interessieren, ob ein Foto des Fahrzeugs von hinten sowie dem Parkplatzschild reicht um das zu belegen? Obwohl nicht erkennbar ist, ob vorne ein Behindertenausweis drin liegt oder nicht.
4 Antworten
Höchst unwahrscheinlich, schließlich kann jeder sein Auto an jemanden mit Ausweis (Parkausweis) verleihen der dann überall parken darf. Anders wäre es natürlich bei einem Behindertenparkplatz auf dem nur Auto mit Registrierung XY oder Parkausweis mit bestimmter Nummer parken darf - da könnte der eigentlich Berechtigte aussagen dass die parkende Person unberechtigt war.
Können auch nur 2 h sein, aber das steht genau im Bescheid zur B-Parkkarte.
Sind nicht solche Behindertenausweise für bestimmte Befreiungen von der StVO an ein bestimmtes Kfz-Kennzeichen gebunden? Dann wäre es einfach nachzuprüfen ....
Das Foto ist vollkommen unrelevant, weil Fotos von Privatpersonen bei Ordnungswidrigkeiten gar nicht als Beweis herangezogen werden. Es genügt die Aussage des Anzeigenden. Nach der entscheidet das Ordnungsamt, ob es der Sache nachgeht oder nicht.
(Deshalb, sorry #Ruderick, hat #ZiegemitBock Recht.)
Wenn ein Behindertenausweis zum Zwecke des Parkens ausgestellt wird/wurde, dann ist der automatisch mit dem KfZ-Kennzeichen verknüpft. Das heißt also das eine Behörde auf diese Weise herausfinden kann ob ein entsprechender Behindertenausweis zu dieser Person und dem Fahrzeug vorliegt.
Die Info hat mich jetzt irritiert, daher habe ich nochmal nachgeschaut und bin auf dies gestoßen:
Da der Behindertenparkausweis auch von Personen benutzt werden kann, die mobilitätsbeeinträchtigte Menschen befördern, ist eine Ausstellung ohne einen vorhandenen Führerschein möglich.
Die Ausnahmegenehmigung, die mit einem Behindertenparkausweis einhergeht, ist daher nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern an die mitfahrende oder selbstfahrende schwerbehinderte Person. Die Erteilung und Ausstellung des blauen oder orangenen Parkausweises ist kostenlos. Ein Antrag für einen Behindertenparkausweis kann nur für Kraftfahrzeug und Krafträder gestellt werden.
https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/behindertenparkausweis/
Wenn der Fahrer oder Beifahrer also berechtigt ist, darf er mit jeder Karre dort parken, oder hast du etwas aussagekräftiges vom Gegenteil?
Edit:
Der Parkausweis wird nicht auf ein bestimmtes Auto oder KfZ-Kennzeichen eingetragen, sondern ist personenbezogen und nicht übertragbar. Der Inhaber muss selbst keinen Führerschein besitzen, kann also nur Beifahrer sein.
https://www.behindertenausweis-anwalt.de/parkausweis
Ich kenne das bislang nur so das auf dem Behindertenausweis das Kennzeichen vermerkt ist. Zumindest sehe ich das immer bei meinem Nachbarn ein paar Häuser weiter der so einen Wisch in der Windschutzscheibe kleben hat. Darauf ist der blaue Rollstuhl und zusätzlich stehen da die Ausweisnummer, Stadtstempel und eben das Kennzeichen drauf. Aber vielleicht gibt es ja durchaus unterschiedliche Ausführungen. Da möchte ich natürlich nichts falsches verbreiten.
Ich denke, dieser Mensch könnte einen zugeteilten Parkplatz haben, mit dem man nur mit einem Bestimmten Ausweis oder PKW parken darf. Ich könnte es aber auch fehlinterpretieren.
Wenn ein Behindertenausweis zum Zwecke des Parkens ausgestellt wird/wurde, dann ist der automatisch mit dem KfZ-Kennzeichen verknüpft.
Leider falsch! Die blaue EU-Behindertenparkkarte ist Personengebubden und kann in jedes Auto gelegt werden in welchem diese Person mitfährt. Dabei ist egal ob diese Person Fahrer oder Mitfahrer ist.
Wie schon erwähnt möchte ich nichts falsches verbreiten, aber warum ist dann bei meinem Nachbarn das Kennzeichen drauf?
Dann ist es ein Fahrzeuggebundener B-Parkplatz. Weiß nicht, ob es so was auch gibt.
In der Stadt steht der überall dort wo es einen Behindertenparkplatz gibt und bei sich Zuhause hat er eine Garage. Ich gehe der Sache mal auf den Grund und Frage ihn einfach.
Selbst dort darf jeder, der im Besitz einer allgemeinen blauen EU-Behindertenparkkarte ist bis zu 3 Stunden parken.