Parken vor ungenutzter Garage?

5 Antworten

Wenn du auf einem abgesenkten Bordstein parkst, bekommst du ein Knöllchen, darf man nicht, egal, ob Garage genutzt oder nicht. Da kann man nichts klären.

Edit: Ich wäre übrigens zurückhaltend mit Erklärungsversuchen: Garagen dürfen offiziell nur für das Abstellen von Pkw genutzt werden - läuft das anders, kann es je nach Gemeinde durchaus das nächste Knöllchen und die Aufforderung (und Kontrolle) zur Räumung der Garage geben!

Die Sachlage ist doch in der StVO geregelt und dabei ist unerheblich was in den Garagen nun tatsächlich abgestellt ist.

Der Gesetzgeber geht manchmal seltsame Wege, aber klar, er muss auch für über 80 Millionen Bürger klare Regeln schaffen. Das ist eine Herausforderung und führt bei manche natürlich ein bisschen zur - hmmm - "Verengung des Blickes"

Manchmal kann man mit dem Ordnungsamt reden, wenn die Dinge "mit dem klaren Menschenverstand" betrachtet werden, manchmal aber auch nicht. Mit der Polizei meist nicht.

Und ob sich ein Widerspruch lohnt....

Wenn die Garagen auf Privatgrund stehn und in Privatbesitz sind kann auch nur der Eigentümer jemanden bestrafen --lassen-- der sie blockiert.

Auf Privatgrund verteilt kein Ordnungsamt Knöllchen, nichtmal auf Antrag des Eigentümers.

Ruf deinen Bekannten an klär das mit ihm. Fehlende Verbotschilder auf Garagentoren sind übrigens kein Ausschlusskriterium, es ist zu erkennen dass es sich um eine Garage handelt und davor darf man nicht ohne Erlaubnis parken.

Kleines Update:

In dem Knöllchen stand, dass ich den Gehweg behindert hätte. Daher gehe ich davon aus, dass ich nur zu weit auf dem Bürgersteig stand.

Die Garagen stehen direkt an der Straße daher gibt es weder eine Einfahrt im herkömmlichen Sinne, sondern halt über den Gehweg, noch einen abgesenkten Bordstein.

Ich danke euch trotzdem für die Antworten!

Bleibt gesund und ein Frohes Fest !