Hallo, ich habe während einer Veranstaltung zum Be- und Entladen im eingeschränkten Halteverbot gehalten und während ich nicht am PKW war einen Strafzettel erhalten.
Der angegebene Zeitraum beläuft sich jedoch auf 1 Minute und nicht den zulässigen 3 Minuten.
Lohnt es sich also Widerspruch einzulegen, da auf dem Beweismittel nicht die gesetzlich zulässige Be- und Entlade Zeit berücksichtigt wird?
Zitat v. Strafzettel: "Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52 BKat"
"Konkretisierung: *) kein Be- oder Entladevorgang beobachtet"