Wie sieht die Rechtsgrundlage hier aus? Thema Falschparken?

Mugua  02.03.2024, 16:22

Steht hinter dir noch jemand? Da müsstest du doch eigentlich rückwärts rauskommen?

kkHipes 
Fragesteller
 02.03.2024, 16:31

Da ist ein Schild & ein busch sieht man aus dem Winkel leider nicht kann noch ein Bild schicken gleich

3 Antworten

Wäre ja auch Quatsch, wenn du das so fotografierst, dass man die PKW besser sehen kann.

Lmorg  02.03.2024, 16:57

Schade, dass ich nur einmal auf "Danke" klicken kann ...

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Das ist Nötigung, da ruf mal beim Ordnungsamt an, wenn der Fahrer nicht mittels ausgiebigem Hupen aufmerksam gemacht werden kann. Ansonsten, wenn du beim O-Amt keinen erreichst > Polizei.

kkHipes 
Fragesteller
 02.03.2024, 16:31

Kann ich auch belangt werden? Ich weiß echt nicht, ob das als Einfahrt zählt

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Lmorg  02.03.2024, 16:37
@kkHipes

Wenn da nur Mülltonnen stehen, wird es sich nicht um eine Einfahrt handeln.

So oder so aber kommst DU jetzt nicht da weg, weil dich jemand eingeparkt hat, also wirst DU genötigt, da jetzt zu versauern, bis jemand seinen Wagen da wegholt.

Ich verstehs richtig, dass dir der dunkle Wagen gehört? Dann hat der silberne ja den Vogel abgeschossen, dass er sich einfach mitten auf die Straße neben ein parkendes Auto stellt, sofern ich das richtig auf dem Foto erkenne.

Abschleppen lassen. Und ich kann auf dem Bild nichts bzgl. irgendeiner Einfahrt erkennen, da ist doch ein Zaun oo

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kkHipes 
Fragesteller
 02.03.2024, 16:40
@Lmorg

Ok ich nehm dich beim Wort

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§ 823 I BGB aus Eigentumsverletzung. Wenn Du ein Abschleppdienst rufst, kannst Du ihm die Kosten in Rechnung stellen. Ich würde aber eher warten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft
kkHipes 
Fragesteller
 02.03.2024, 16:33

Wie lange? Meinen Nachbarn zufolge steht er dort seit Mittag bis morgen Abend hätte ich Geduld, weil ich dann zur Nachtschicht muss

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