Darf man das Ordnungsamt abschleppen lassen?
Folge Situation:
Bei meiner Wohnung, und allen anderen in dem Haus, ist ein Parkplatz im Mietvertrag mit inkludiert, der auch durch ein Schild mit „Privat“ oder dem jeweiligen Kennzeichen gekennzeichnet ist.
Das Problem ist seit einer Zeit, dass das Ordnungsamt sich oft auf meinen Parkplatz stellt, um Falschparker ein paar Straßen weiter aufzuschreiben…
Ich bin dann gezwungen mich ins Parkverbot zu stellen und sie schreiben wieder mich auf.
Kann ich die, auf eigene Kosten, von meinem Parkplatz abschleppen lassen, wie ich es bei jedem anderen auch machen kann?
11 Antworten
Wenn es sich um einen Privatparkplatz handelt, könne das sogar funktionieren. Würde aber trotzdem davon abraten und lieber ein Foto machen und das per Mail an den Leiter des Ordnungsamts schicken mit der Bitte, künftig doch öffentlichen Parkraum dafür zu nutzen. Der wird seine Mitarbeiter dann schon entsprechend anmachen.
Und ja, je nach Begründung kann diese Nutzung durch das OA sogar gerechtfertigt und zulässig sein. Vermutlich wird auch kein Abschleppdienst Fahrzeuge des OA abschleppen.
Wie gesagt: Ich würde hier eher den offiziellen Weg über die Behördenleitung gehen. Das behebt das Problem in der Regel auch sehr schnell.
Eigenmächtiges Abschleppen sollte nur nach Rücksprache mit einem Anwalt erfolgen und bringt in jedem Fall einiges an Ärger.
Falls es so ist, mache einen Videoclip mit Uhrzeiteinblendung, auf dem ohne Schnitt sowohl das Kennzeichen des Ordnungsamtes, als auch Dein Berechtigungsschild zu sehen sind.
Wenn dann ein Knöllchen kommt, lege Einspruch ein und füge eine Kopie des Videos bei. Darauf achten, dass keine Menschen auf dem Video zu sehen sind.
Hängt vom Bundesland und auch von der genauen Begründung für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ab.
Davon ergibt sich, ob das Ordnungsamt, zwingend dringliche Gründe angeben kann, die einer Störung des Besitzes rechtfertigen.
Ja, die dürfen auch deinen Parkplatt nicht blockieren.
Ich würde schlichtweg sagen, das dies vom Bundesland abhängig sein dürfte. Das Ordnungsamt ist zwar grundsätzlich nicht die Polizei, hat jedoch in einigen Bundesländern per Landesrecht polizeiähnliche rechtliche Befugnisse und darf dann zum Beispiel auch regelhaft (körperliche) Zwangsmaßnahmen gegen Personen anwenden. Wenn dies der Fall ist, könnten sie meiner Meinung nach obwohl sie nicht die Polizei sind auch Sonderrechte gemäß §35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch nehmen. In diesem Fall, wäre man quasi machtlos. Wenn nicht, dann dürfen sie sich nicht auf deinen Parkplatz stellen. Melde dich doch mal auf der örtlichen Polizeidienststelle oder wende dich an den Bürgermeister.
Mfg
Mhh, also zumindest besitzen sie ein Blaulicht und heißen hier Ordnungspolizei. Der Punkt ist aber, dass ich die auch schon ein paar Straßen weiter gesehen habe, wie sie schlichtweg Falschparker aufgeschrieben haben. Das ist m.M.n. keine Maßnahme, die Wegerechte rechtfertig. Meine ich zumindest
Das stimmt prinzipiell, jedoch sind die Sonderrechte gemäß §35 StVO und das Wegerecht gemäß §38 StVO juristisch gesehen grundsätzlich zwei voneinander abzutrennende Rechte und für die Inanspruchnahme von Sonderrechten, bedarf es juristisch gesehen auch überhaupt gar keiner Sondersignalanlage (blaues Blinklicht und Folgetonhorn). Sonderrechte dürfen von den in §35 Absatz 1 StVO genannten Institutionen dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zur Erfüllung von hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist. Eine solche hoheitliche Aufgabe, stellt auch die Überwachung des Verkehrsraumes dar und kann somit währenddessen Sonderrechte rechtfertigen. Das sogenannte Wegerecht nach §38 StVO, hat zum Teil andere Voraussetzungen, braucht man aber auch nur bei Einsatzfahrten, wenn andere Verkehrsteilnehmer Platz schaffen sollen bzw. müssen. Meine Empfehlung wäre einen Brief an den Bürgermeister zu schreiben und vorher ein Protokoll anzufertigen, wo du mit Datum und Uhrzeit aufschreibst, wie oft und wie lange das Ordnungsamt auf deinem Privatparkplatz parkt. Da das Ordnungsamt eine städtische Institution-/ Behörde ist, ist die Stadt, also der Bürgermeister und nicht das Land deren Dienstherr. Wenn sie Sonderrechte haben, dann sollen sie sich schlichtweg selber ins Halteverbot stellen, um ihrer hoheitlichen Aufgabe nachzugehen. Mfg
Ja, soweit korrekt. Nur ist der springende Punkt bei der Sache, dass die Sonderrechte von Regelungen, die in der StVO niedergeschrieben sind, befreit. Den Zugang zum Eigentum, bzw. das Nutzen ohne Erlaubnis, ist aber nicht in der StVO geregelt ;)
Und wie du schon schreibst, ist es ja dann das geringere Übel, wenn sie sich ins Parkverbot stellen und niemanden behindern. Das machen sie aber ja aus irgendwelchen Gründen nicht
Soweit ich weiß und es mal gelernt habe, gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung die besagt, dass man während der Inanspruchnahme von Sonderrechten auch Privatgrundstücke befahren und darauf parken darf. Es kann nicht sein, das Einsatzkräfte des Privatgrundstückes verwiesen werden, wenn sie dort einem Einsatzauftrag nachgehen. Im vorliegenden Fall jedoch, wäre es das einfachste, wenn das Ordnungsamt selber einfach im Halteverbot parken würde. Ich würde mich diesbezüglich wie erwähnt an den Bürgermeister wenden.
Mfg
Das Ordnungsamt taucht zudem halt auch nirgends im §35 StVO auf
Ja, das ist natürlich korrekt. Siehe meine ursprüngliche Antwort dazu. Ich weiß allerdings auch nicht, ob dies so stimmt. Mfg
Ja, ich zahle für den Stellplatz auch separat Geld und ist in die Mietfläche mit einbegriffen und auch als Privat gekennzeichnet.
Was das OA in der Zeit macht, ist relativ durchsichtig. Die verteilen nur Strafzettel an Falschparker. Das sehe ich auch an den Zettelchen, die dann immer an den falsch geparkten Autos hängen, nachdem sie wieder bei mir auf dem Parkplatz standen.