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Dashcam Parkmodus mit Powerbank?

Guten Tag, habe mir ein Dashcam https://www.amazon.de/Sprachausgabe-Sprachen-Autokamera-Park%C3%BCberwachung-Nachtsicht-Schwarz/dp/B0B9GR84DB/ref=cm_cr_arp_d_product_top?ie=UTF8 ) zugelegt. Die haben ja meistens keinen eigenen Akku, so auch meine. Für den Parkmodus (Kamera speichert bei Kollision wenn zB. jemand mein Auto beim Ausparken kaschiert), braucht die Kamera also auch eine Stromverbindung.

Mein 12V Anschluss ist während des Parkens jedoch deaktiviert. Hardwiren oder wie das heißt möchte ich nicht, habe Angst das die Autobatterie mir leer gehen könnte. Habe mir also diese Powerbank ( https://www.amazon.de/Powerbank-Anker-Technologie-Energiedichte-kompatibel-Black/dp/B07S829LBX?th=1 ) gekauft und möchte das auf diese Weise verkabeln:

Die Powerbank soll also immer während des Fahrens geladen werden und gibt gleichzeitig auch Strom für die Powerbank. Parke ich dann und schalte das Auto aus, kriegt die Powerbank ja keinen Strom mehr von der Steckdose, die Dashcam wird aber durch den Speicher der Powerbank und den niedrigeren Verbrauch per Akku betrieben. Bis ich wiederkomme und weiterfahre und die Powerbank wieder nur als Mittelmann agiert.

Dann habe ich aber jetzt nochmal nachgedacht und frage mich ob das überhaupt so geht? Wird die Powerbank nicht zu heiß? Wie lange hält das dann überhaupt? Muss ich vielleicht die Powerbank immer extra anschließen, wenn ich irgendwo Parke?

Wäre echt nett wenn sich jemand da besser auskennt als ich 🙏. Theoretisch könnte ich auch auf den Parkmodus verzichten aber schöner wäre es natürlich, wenn ich ihn hätte.

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Welche Dashcams sind DSGVO-Konform und welche Einstellungen muss man aktivieren, damit man legal unterwegs ist?

Welche Dashcam-Modelle kommen in Frage?

Es soll nicht dauerhaft gespeichert werden, also:

  • Sich nicht erst überschreiben, wenn die Speicherkarte voll ist
  • Folgende Kriterien sollten gegeben sein:

5. Wie kann eine Dashcam rechtmäßig eingesetzt werden?

Nicht sanktioniert wird durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen der lediglich anlassbezogene Betrieb durch Privatpersonen. Dies beim ersten je Privatperson anhängigen Fall regelmäßig auch dann nicht, wenn die Pflichtinformationen nach Art. 12 ff. DS-GVO fahrlässig nicht gegeben wurden (siehe Antwort zu Frage 6). Selbst wenn die Kamera zusätzlich eine anlasslose Vorabaufzeichnung (Prerecording) von bis zu 30 Sekunden vornimmt, besteht von Seiten der LfD an der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kein Interesse und das Verfahren wird nicht eingeleitet bzw. eingestellt.

Allerdings müssen auch anlassbezogene Aufzeichnungen gelöscht werden, wenn sie nicht weiterverwendet werden. Sichert eine Kamera z. B. automatisch eine 30-Sekunden-Sequenz, wenn das Fahrzeug sehr stark bremst oder verzögert, ist dies zunächst anlassbezogen und wird nicht sanktioniert. Stellt sich diese Sequenz rückblickend nicht als relevant heraus, beispielsweise weil sich kein Unfall ereignet hat, muss die Sequenz unverzüglich gelöscht werden. Wird sie dennoch länger als einzelne Tage gespeichert, würde dies sanktioniert.

Um auch die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 12 ff. DS-GVO zu erfüllen, muss einiger zusätzlicher Aufwand betrieben werden (siehe dazu Antwort auf Frage 6).

Erläuterung

Beim Prerecording werden Aufnahmen der jeweils letzten 30 Sekunden im Speicher der Kamera vorgehalten. Dieses Videomaterial wird grundsätzlich ohne Anlass aufgezeichnet. Eine solch kurze Vorabaufzeichnung wird akzeptiert, da Fahrzeugführende die Anlässe nicht so voraussehen können, dass sie die Speicherung rechtzeitig manuell einschalten könnten.

Für längere Zeit gesichert werden die vorgespeicherten 30 Sekunden nur, wenn ein auslösendes Ereignis eintritt. Das kann automatisch durch die Messung eines integrierten Erschütterungs- oder Beschleunigungssensors erfolgen. Auch eine manuelle Sicherung ist möglich

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Dashcam in der Autowerkstatt?

Hallo,

ich war jetzt die letzen Tage in einer Autowerkstatt, weil ich eine Inspektion und eine neue TÜV-Plakette brauchte. Nun habe ich in meinem Auto eine Dashcam installiert, die immer dann filmt, sobald das Auto eingeschaltet ist. Das heißt also, ich kann jetzt theoretisch alle Aufnahemen sehen und schauen, was die Werkstatt genau gemacht hat.
Ob das erlaubt ist, oder nicht, könnt ihr mir ja gerne schreiben.
Eigentlich sollten die Mitarbeiter das mitbekommen, wenn die Dashcam anfängt aufzunehmen, weil sie immer dann einen Ton von sich gibt und sogar anzeigt, dass sie aufnimmt.

Ich habe an meinem Auto viele Sticker, unter anderem auch einen LGBTQ Sticker, weil ich da sehr offen mit umgehe und das gerne auch zeigen möchte. Jetzt habe ich in einer Aufnahme gesehen bzw. gehört, dass da ein sehr junger Mitarbeiter gesagt hat "Mir geht da das Messer in der Tasche auf" und "Ich will diesen Typen auf keinen Fall sehen, sonst hau ich dem eine rein". Er hat mir sozusagen gedroht.

Wie ist das nun gesetztlich, darf ich diese Aufnahme der Werkstattleitung zeigen, ohne Ärger wegen Datenschutz zu bekommen? Kann man irgendwie dagegen vorgehen oder sollte ich das einfach ignorieren? Da bekomme ich nämlich wirklich etwas Angst.
An meinem Auto ist soweit alles in Ordnung, zum Glück.

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