Dash Cam Video wegen Nötigungzulässig?
Hallo zusammen,
Ich wurde gerade von einem BMW Deppen übelst auf der Autobahn geschnitten als er mich mit Vollgas auf der Abfahrt überholte.
Ich habe eine Dash Cam und den Vogel aufgezeichnet.
Kann ich den mit dem Video anzeigen, somit ein paar Euro verdienen und der Gesellschaft damit einen Gefallen tun ?
Liebe Grüße
Mysterion
4 Antworten
Private Dashcam-Videos sind als Beweis vor Gericht zumindest problematisch und meist unzulässig.
Das Geld für die Dashcam sollte man lieber in ein nettes Abendessen mit der Freundin investieren und sich im Straßenverkehr ein wenig locker machen.
„Verdienen“ kannst du damit gar nichts, da Nötigung ein Straftatbestand ist und dir dadurch kein Schaden entstanden ist.
Wenn nichts passiert ist und der Vogel nicht schon häufiger wegen Nötigung angezeigt wurde, wird das Verfahren wahrscheinlich ohnehin mangels „öffentlichen Interesses“ eingestellt.
Wenn er dich nicht minutenlang ausbremst oder lange dicht aufführt ist eine Nötigung leider nicht zu beweisen.
Musste ich schon selbst erleben. Dann sagt er, er habe dich nicht gesehen und dann ist das Ding erledigt.
lg
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