Anzeigen wegen Fehlverhalten im Straßenverkehr?
Servus,
ich schau mir in letzter Zeit öfter Road Rage Videos an, aufgenommene Clips von Motorradfahrern mit Dash Cams.
besonders of zu sehen sind zum einen Fahrer am Handy und zum anderen Fahrer, die rücksichtslos deren Spur schneiden.
Kann man diese Personen, wenn man denn selber solch ein Verhalten mit einer Dash Cam aufzeichnet, diese Fahrer anzeigen bzw. wird sowas denn überhaupt von der Polizei ernst genommen, wenn nix (kein Zusammenstoß, etc.) passiert is ?
(eine Anzeige wegen Falschparken wird ja auch ned ernst genommen)
was Kann ich dann tun, um rechtlich gegen jemanden vorzugehen, der sein Handy am Steuer hatte (darin sehe ich das größere Vergehen, das sollte auch bestraft werden) ?
wenn Dash Cam ja ned als Mittel vor Gericht zählen ?
6 Antworten
Naja, dass filmen ist aus Datenschutzgründen an sich problematisch.
Die meisten Gerichte erkennen Aufnahmen von Dashcams oft nicht an, da ein Datenschutzverstoß vorliegt und die Aufnahme gar nicht erst hätte angefertigt werden dürfen.
Das wird von den Gerichten oft nicht anerkannt.
Falsch Parken ist so ein Thema für sich. Die Polizei ist dafür in der Regel schlicht nicht zuständig, da dies, innerhalb kommunalen Gebiets, von den Kommunen selbst geahndet wird. Sprich, das Ordnungsamt ist zuständig, nicht die Polizei.
ich verstehe nicht wie Du das meinst, aber nachdem es der Bundesgerichtshof entschieden hat, wird es in Deutschland mal keine Einschränkung zum Aufnahmeort geben
Der Punkt ist: Die Nutzung im öffentlichen Raum ist eigentlich nicht zulässig. Denn das würde implizieren, dass du permanent filmst -> das ist ganz klar nicht zulässig. Du wirst ja mit der Dashcam nicht nur deine Garage filmen, richtig?
Videoaufnahmen zur Strafverfolgung -> da liegt das Monopol bei der Exekutive wenn dies im öffentlichen Raum passiert. Auf Privatgrund (Tankstelle, im Supermarkt, etc.) sieht das anders aus.
Somit: Wo hast du gefilmt? Es muss nicht zugelassen werden - und mehr noch: Der Gefilmte kann dich danach rechtlich belangen.
Für den Einstieg:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
https://www.axa.de/das-plus-von-axa/auto-kfz-unterwegs/rechtstipps-kfz/dashcam-erlaubt
Damit sind wir dann bei dem was Esskah schon geschrieben hat:
Zur Entlastung sind die Aufnahmen zulässig - auch wenn die Aufnahme ansich vermutlich nicht legal war. Aber zur Belastung ist sie weiter nicht zulässig bzw. kann abgelehnt werden.
alles weitgehend richtig, damit ist es aber für die Frage doch unerheblich wo aufgneommen wurde ;-)
Somit: Wo hast du gefilmt? Es muss nicht zugelassen werden - und mehr noch: Der Gefilmte kann dich danach rechtlich belangen.
doch, Beweismittel müssen vor Gericht immer zugelassen werden. Alles was der Gefilmte rechtlich bewirken kann ist eine Unterlassung und Vernichtung des Videos, da ist das Video aber bereits ein Beweismittel.
Das Wo -> wo die Aufnahme entstanden ist. Filmt er auf seinem Stellplatz im "Parkmodus" vandalismus (z.B. bei Tesla möglich) -> zulässig...
das habe ich schon verstanden, daher schrieb ich auch "für die Frage unerheblich".
Aber lassen wir das, grundsätzlich sollte für den Fragesteller klar sein, was er mit seiner Dashcam bzw. den Aufnahmen machen kann.
du kannst es ja mal versuchen dash cams sind in Deutschland legal und zählen vor gericht als beweismittel
Dashcams sind prinzipiell als Beweismittel zugelassen. Allerdings entscheidet das der vorsitzende Richter im Einzelfall.
Mit sehr hoher Sicherheit wird es (nahezu immer) darauf hinauslaufen, dass auf Dashcams nur dann zurückgegriffen wird, wenn die Beweislage unklar ist. Aber nie, wenn es sich nicht um besonders schwer Verstöße handelt.
Also vom Grundsatz her: zur Entlastung = ja, zur Belastung = nein. Sonst wären die Gerichte in Kürze noch weiter belastet.
nochmal: Dashcams können als Beweismittel vor Gericht zulässig sein, aber eben nicht um jemanden anzuzeigen. Da hilft nur Anzeigen mit oder ohne Zeuge. Das Verfahren wird aber so oder so wohl eingestellt.
Du kannst es versuchen
das ist so nicht mehr korrekt. Aufnahmen von Dashcams sind inzwischen offiziell als Beweismittel zugelassen.