Dashcam Kamera wegmachen oder lassen?

4 Antworten

was ist denn an dieser "entdeckung" gefährlich oder kritisch?

zwar ist grundsätzlich das unerlaubte aufnehmen in der öffentlichkeit untersagt, auch wenn es gelegentlich fälle gibt, wo eine dashcam-aufzeichnung einen unfall-betrug aufklären konnte.

dein nachbar sieht eine dashcam; glaubst du, er rennt zur polizei und fordert den einsatz vom SEK zur lösung des "problems"? und ob es eine dashcam oder nur eine FSE ist, die an der windschutzscheibe klebt, ist von außen garnicht erkennbar.

gefährlich kann es werden, wenn du von der polizei unterwegs angehalten wirst und sie in betrieb ist; aber das ist (noch) nicht mal eine ordnungswidrigkeit.


ZuumZuum  04.01.2025, 10:07

gefährlich kann es werden, wenn du von der polizei unterwegs angehalten wirst und sie in betrieb ist; aber das ist (noch) nicht mal eine ordnungswidrigkeit.

Warum soll das dann gefährlich werden, wenn das deiner Meinung nach noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit ist?

Grundsätzlich darfst Du nicht einfach irgendwo eine Kamera plazieren, weder im öffentlichen Straßenverkehr noch auf Privatgeklände, wenn dieses ungehindert von anderen Personen genutzt oder betreten werden kann.
Nun ist die Aufgabe einer dashcam aber eine andere, wie die einer Überwachungskamera. Ich würde die Parkfunktion einfach abschalten.
Und bitte regelmäßig, am besten täglich, die Speicherkarte formatieren. Es sollten am besten keine Aufnahmen darauf sein, die älter als 10 Minuten sind. Darauf sind die Behörden zur Zeit nämlich besonders spitz, weil eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht erlaubt ist. Finden sich auf der Speicherkarte nämlich Aufnahmen, die schon Tage oder Wochen alt sind, was bei der Größe der Karten keine Seltenheit ist, kannst du mit ganz empfindlichen Bussgeldern rechnen. Ich habe schon Bescheide gesehen ab 500 Euro aufwärts.


iQhaenschenkl  04.01.2025, 10:06

Da solltest Du Dich besser noch mal informieren!

ZuumZuum  04.01.2025, 10:08
@iQhaenschenkl

Ich bin sehr gut informiert, was an meiner Antwort macht denn den Eindruck als sei ich nicht richtig informiert?

iQhaenschenkl  04.01.2025, 10:22
@ZuumZuum

Vorausgesetzt, die Kamera entspricht den heutigen Rechtsgrundlagen, kann einem nichts passieren.

Selbst in der Parkfunktion nehmen die Kameras nur auf, wenn etwas passiert! Und Aufnahmen, bei denen man nich den Befehl zum Speichern gibt, werden quasi umgehend gelöscht!🤷‍♂️

Wer sich eine Billigkamera kauft, die nicht diesen Standarts entspricht, muss sich nicht wundern.

Und die Richter sind nicht angespitzt. Denen geht das auf die Nerven!

Der ADAC gibt dazu ein gutes Tutorial auf YouTube!

ZuumZuum  04.01.2025, 11:02
@iQhaenschenkl

Und Aufnahmen, bei denen man nich den Befehl zum Speichern gibt, werden quasi umgehend gelöscht!🤷‍♂️

Das ist falsch, die Loops werden so lange gespeichert bis die Karte voll ist und die älteste Datei überschrieben wird, das kann durchaus einige Tage, und sogar Wochen dauern, je nachdem wie groß die Karte ist, und wieviele Kanäle in welcher Qualität aufgezeichnet werden.
Ich verwende eine mit 128 GB und die älteste Aufnahme war bei mir 20 Tage alt bei drei Kameras. Nicht ohne Grund gehen namenhafte Hersteller wie z.b. Vantrue oder Viofo hin und richten einen sogenannten Privatsphäremodus ein. Dieser zeichnet sogar nur eine Minute auf, und löscht dann diese Aufnahme sofort wieder. Aber diese Funktion hat noch lange nicht jede Kamera, bisher kenne ich diese nur bei den beiden Herstellern.

Eine Kamera in Parküberwachungsmodus kann auch durch eine Bewegung vor der Kamera aufzeichnen, so wie meine Viofo A329 das tut.

iQhaenschenkl  04.01.2025, 11:15
@ZuumZuum

Na, denn!

Ich empfehle Dir dazu aber wirklich das Video des ADAC! Das ist juristisch und technisch abgeklopft!

ZuumZuum  04.01.2025, 11:23
@iQhaenschenkl

Ich verlasse mich da lieber auf meine eigene berufliche Erfahrung, und auf die, die ein Kollege gemacht hat. Der hatte nämlich einen Unfall, und hat das Video bei gericht als allerletztes Mittel (auf Anraten seines Anwaltes) vorgelegt. Allerdings ohne zuvor alle anderen Dateien auf der Karte zu löschen. Er bekamt Recht, aber auch einen Bussgeldbescheid von 1.000 Euro wegen der unzulässigen Speicherung von Videoaufzeichnungen im öffentlichen Verkehrsraum. Der BGH hat übrigens darüber Recht gesprochen. Anlasslose Aufzeichnungen sind grundsätzlich unzulässig. Näheres findest Du hier. Dashcams sind keine Grauzone mehr.

https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/faqs_zur_ds_gvo/dashcams_im_strassenverkehr/dashcams-im-strassenverkehr-193497.html

Für Dich ist nur wichtig, dass die Kamera nur anlassbezogen aufnimmt/speichert, also nach deutschem Recht korrekt arbeitet.

Dann hat den Nachbarn die Dashcam nicht zu jucken. Falls er Dich drauf ansprechen sollte:

Die dashcam nimmt während der Fahrt kurze Schnipsel auf und überschreibt die gleich wieder, wenn kein Unfall oder eine Erschütterung zu bemerken ist, wird also rechtskonform betrieben.


ZuumZuum  04.01.2025, 11:06

Die dashcam nimmt während der Fahrt kurze Schnipsel auf und überschreibt die gleich wieder,

Das ist ein Irrglaube. Die Verweildauer der "Schnipsel" ist abhängig von der Größe der Speicherkarte und wie viele Kameras in welcher Qualität aufzeichnen. Bis das die älteste Datei überschrieben wird kann das durchaus Tage oder Wochen dauern.

Nein, lass einfach…

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 16 Jahren KFZ-Mechatroniker