Blackbox für Autos einführen?

wiki01  19.03.2024, 11:22

Es ist kein Blackbock, sondern eine Blackbox

Waterfight 
Fragesteller
 19.03.2024, 11:22

ja

2 Antworten

Das ist eine gute Idee, welche glücklicherweise bereits vom europäischen Gesetzgeber aufgenommen wurde.

Eine sogenannte Blackbox, im Fachjargon oft als Event Data Recorder (EDR) bezeichnet, ist "ab dem 7. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht." (Quelle: ADAC).

Noch mehr Informationen bekommst du z.B. hier: fr.de

Dashcams hingegen werden natürlich keine Pflicht sein. Hier ist es leider eher das Gegenteil: Die DSGVO schränkt die Möglichkeiten hier massiv ein und sorgt immer wieder dafür, dass die 1. Frage von jedem ist, der sich in mein Auto setzt: "Ist das überhaupt erlaubt". Solange wir da nicht weiterkommen, werden sie auch eine Ausnahme in Fahrzeugen bleiben. Ich würde der Polizei meine Aufnahmen auch nie an Ort und Stelle überreichen, sondern sie immer nur im Nachhinein abgeben. Genauso werden die Polizisten von mir nie aus meinem Mund hören, dass ich beim Motorradfahren mit meiner mehr als offensichtlich erkennbaren GoPro aufnehme, da dies streng genommen verboten wäre. Von daher: Dashcams bleiben die Ausnahme und bei Polizei sowie vor Gericht immer ein schwierigeres Thema, auch wenn sie grundsätzlich zulässig sind. Vor allem scheitert es auch bei den Kompetenzen der Polizei. Das musste ich leider selbst schon feststellen.

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr
Waterfight 
Fragesteller
 19.03.2024, 11:32

Wie viel Unfälle hattest du schon mit deinen 30k km im jahr?

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TechnikSpezi  19.03.2024, 14:09
@Waterfight

Nie was richtiges.

  1. Ein RTW ist mit Sondersignal hatte mich in der Eile und Dunkelheit beim Abbiegen hinter mir mitgenommen (ich stand). War aber auch nichts wildes, der Fahrer hatte nicht einmal was bemerkt.
  2. Ein LKW verlor ein kleines Teil Autobahn, ich überholte gerade mit 100km/h. Das Auto war brandneu, der Schaden entsprechend für eine winzige Macke an der Stoßstange verhältnismäßig hoch. Da ich wusste, dass ich alles auf Kamera und eine Zeugin dabei hatte, hab ich auf die 110 verzichtet und alles später eingereicht. Der Unfall war bei Köln, die Anzeige habe ich in Stuttgart aufgegeben. Dann gings los: Anderes Bundesland => Anderes Polizeisystem. Die Dashcamaufnahmen hatte ich auf meinem Laptop gezeigt, allerdings wusste die Polizei nicht, wie ich ihnen die Datei übertragen kann, ohne, dass sie Sicherheitsrisiken eingehen. Sie wollten weder was runterladen, einen USB-Stick aber auch nicht einstecken. Am Ende wurde alles nach Köln an die Autobahnpolizei weitergeleitet. Die wussten aber von nichts und sagten, dass sie gar nicht ermitteln, sondern das Verkehrskommissariat. Auch dort war das Aktenzeichen nicht bekannt. Ich hab bestimmt 20 Telefonate geführt, auch mit Vorgesetzten usw. Am Ende hat man es nochmal rüber gefaxt, da bin ich vom Glauben abgefallen und fragte, wie man ein Video faxen möchte. Ich garantiere dir: Niemand hat das Dashcam-Video gesehen, außer die Polizisten in Stuttgart, denen ich das Video auf meinem Laptop gezeigt hatte. Am Ende hat nur die Bußgeldstelle ermittelt, was mir vollkommen egal war. Ich wollte kein Bußgeld erwirken, sondern die Daten der Firma und des LKWs. Dann kamen wieder Wörter wie "Datenschutz". Spätestens da habe ich aufgegeben und bin nach rund 3 Monaten zum Anwalt gegangen. Der Schrieb der Versicherung, diese wollte Beweise, weil der LKW von nichts wusste (das wird auch stimmen. Der Fahrer kann kaum bemerkt haben, dass sich irgendein kleines Teil bei 80km/h einfach gelöst hat). Dashcamvideo an die Versicherung geschickt und schon war nach rund 2 Wochen alles geregelt.
  3. Kein Unfall, aber eine Anzeige, die ich aufgegeben hatte wegen Nötigung. Der Polizist fragte, ob ich das Video auf CD brennen könne. Verwundert fragte ich, ob ein USB-Stick nicht auch geht. Da sagte er dann ja, geht auch. Das ist jetzt nichts schlimmes, aber zeigt doch gut, wie hinterher die Polizei einfach ist. Wer zum Teufel hat denn im Jahr 2024 noch ein CD-Laufwerk und brennt CDs?

Fazit:

  • Ohne Kamera hätte ich den Vorfall nicht beweisen können und wäre wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen geblieben.
  • Die Polizei hat keinen blassen Schimmer wie sie mit so Dateien umgeht, allein schon wegen der Cybersicherheit ist das ein schwieriges Thema. Aus Erfahrung mit Freunden und anderen aus dem Internet weiß ich, dass Polizisten oft unterschiedlich agieren. Manche sind heilfroh über die Videos, manche leiten direkt ein Verfahren gegen dich ein, weil sie dir einen Datenschutzverstoß unterstellen. Letzteres ist die absolute Ausnahme, aber dennoch vorgekommen. Die Polizisten haben auch bei anderen schon hinterfragt, ob das legal ist. Die Wahrheit ist auch: Das hängt am Ende sogar ggf. von der Speicherkarte ab. Wenn man sich damit wirklich tief beschäftigt, merkt man, dass man schnell in Grauzonen ist. Wer sich damit noch nie so tief beschäftigt hat (und das ist bei den meisten Polizisten der Fall), der weiß eben auch nicht genau, wo die Grenzen sind.
  • Sollte mir sowas nochmal passieren, dass z.B. ein LKW ein Teil verliert, werde ich in Zukunft sofort die 110 rufen. Ich dachte, ich tue dem Staat damit was gutes, hier drauf zu verzichten, aber das hat mir am Ende nur Probleme bereitet. Nächstes Mal lasse ich das Fahrzeug direkt rausziehen, sofern ich das nicht selbst schaffe. Da die Menschen aber nicht einmal in der Lage sind zu verstehen, wenn man ihnen sowas sagen will wie du hast kein Licht an, ist es schier unmöglich jemandem zu sagen, er soll auf dem Rastplatz fahren, weil wir ein Problem haben. Sie werden eher sofort einen Feind in dir sehen und dir Lichthupen geben, weil sie denken, du würdest sie ärgern wollen....
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Waterfight 
Fragesteller
 19.03.2024, 14:16
@TechnikSpezi

Wahnsinn. Danke für diese interessante Geschichte. Dieses ganze Thema sollte einmal gesetzlich geregelt werden und die Polizei entsprechend digitalisiert werden. zudem braucht es auch Schulungen zu diesem Thema. Wird ja immer mehr in Zukunft

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TechnikSpezi  20.03.2024, 10:04
@Waterfight

Du sagst es ganz richtig. Die gesetzliche Lage ist mehr als schlecht. Und dass Dashcams erlaubt sind, wissen wir auch erst, seit der Bundesgerichtshof hier ein wegweisendes Urteil gefällt hat. Vorher war immer unklar, ob das datenschutzrechtlich erlaubt ist oder nicht. Und schon das ist ein Problem. Es sollte natürlich aus den Gesetzen schon klar sein, wie die Lage ist, und nicht erst, wenn sich das höchste Gericht mit einem Fall beschäftigen muss. Das zeigt schon gut, wie kompliziert es ist. Und wie gesagt: Am Ende kann das sogar von der SD-Karte abhängen. Das kann nicht Sinn der Sache sein.

Und dass Polizisten Dashcam-Videos faxen wollen und nicht wissen, wie sie einen Videobeweis entgegennehmen dürfen, ist halt auch nicht sinnvoll. Dann muss die Polizei z.B. ein eigenes File-Transfer-Portal implementieren, sowas hatte die gegnerische Versicherung auch. Aber Digitalisierung und Deutschland sind zwei Wörter, die leider nicht zusammenpassen.

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Waterfight 
Fragesteller
 19.03.2024, 11:40

aber wieso erst ab 24? seit 2018 gibt es ecall!

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TechnikSpezi  19.03.2024, 14:12
@Waterfight

Zwei Gründe:

  1. eCall rettet Leben! Eine Blackbox hilft "nur" bei der späteren Aufklärung und der Schuldfrage. Menschenleben rettet sie im Straßenverkehr aber nicht. Daher ist die Relevanz des eCalls deutlich höher.
  2. eCall ist simpler als eine Blackbox. Allein schon - mal wieder - aus Gründen des Datenschutzes und der Cybersicherheit. Bei der Blackbox sind rechtliche Punkte ein großes Thema gewesen. Auch, wie lange die Daten gespeichert bleiben dürfen, ob das gegen die DSGVO verstößt, ob der Hersteller drauf zugreifen darf, wie man sicherstellt, dass das nicht manipuliert werden kann usw. Fast all diese Fragen sind beim eCall nicht notwendig.
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ÄH ohne, daß ich mich jetzt rückversichere, ABER DAS wird doch ab 1.7. verplfichtend für Neuwagen wenn mich nicht alles irrt

Jopp, hab mich nicht geirrt

Blackbox fürs Auto ab 2024 Pflicht (adac.de)

Blackbox Auto Pflicht 2024: Ihre Rechte als Autofahrer (kanzlei-herfurtner.de)

Blackbox im Auto: Pflicht/Datenspeicherung | autozeitung.de

Stefan1248  19.03.2024, 11:16

Bis auf die dashcam

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