Kann ich rechtsüberholer anzeigen, indem ich das mit meiner dashcam beweise?

5 Antworten

Was bei einer Anzeige vermutlich passieren wird: Der Vorfall wird nicht weiter verfolgt während du eine Anzeige wegen Datenschutzverstoß erhältst.

Der Datenschutz überwiegt nach Ansicht der ADAC Juristen jedoch, wenn es nur darum geht, wahllos Beweismittel zu sammeln, um als  Hilfssheriff die Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen. Derartige Aufnahmen sollten daher verboten bleiben.

Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

totaler Unfug. Gerichte haben mehrmals anders entschieden.

1
@AbbyDi

Ja genau, der ADAC erzählt Unfug. Als ob.
Natürlich haben Gerichte schon anders entschieden, du stehst aber nicht vor Gericht, zumindest noch nicht. Du willst erstmal nur Anzeige erstatten. Es gibt genug Fälle, wo Leute Bußgelder zahlen mussten, weil die Kamera die ganze Zeit mitlief.

Frage zum Spaß: Was denkst du wie gut du Auto fährst? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei dein Beweisvideo in Augenschein nimmt und dann dein Fahrverhalten massiv kritisiert? Wenn die Verstöße gegen die STVO feststellen, dann müssen sie diese auch ahnden.

Wenn du meinst, dass es das alles Wert ist und du zufällig ein paar tausend Euro übrig hast kannst es ja versuchen. Ich würd's sein lassen. Die Anzeige bringt dir nichts außer potentiellen Bußgeldern.

1
@Warpenstein

Man darf mit der Dashcam filmen, man muss nur einen triftigen Grund nennen. Der ist überall gegeben. Das Datenschutzgesetz besitzt nur geringe Priorität. Ein Bußgeld für einen Verstoß, lässt sich schnell widersprechen, weil diese Gesetze die Beweisführung behindern und das nicht im Sinne der Beweisführung liegt. Mein Mann ist Anwalt :)

0
@AbbyDi

Was ist denn dein triftiger Grund für die dauerhafte, anlasslose Überwachung mittels Dashcam des Straßenverkehrs? Und ja, in einem Strafprozess haben Datenschutz und Persönlichkeitsrechte manchmal keinen hohen Stellenwert, aber wie gesagt, noch gibt es kein Verfahren. Und was in diesem Land ganz sicher nicht passiert, ist das der Datenschutz jedes Mal komplett ausgehebelt wird wenn jemand sich ordnungswidrig verhält.

0

Was ein Unfug. Sry aber nach diversen Anzeigen mit Dashcam weiß ich es einfach besser.
antworte bitte nicht wenn du keine Ahnung hast

0
@Sascha490

Du willst also sagen, du hast diverse Anzeigen erstattet, die entsprechenden Vorfälle mit Dashcam dokumentiert und das Material als Beweis mit eingereicht? Und es hat sich niemand dran gestört, dass da die ganze Zeit eine Dashcam mitlief? Verzeih mir bitte, wenn ich den ADAC für vertrauenswürdiger halte als einen Account, der seit gestern existiert und im Grunde immer nur den gleichen Beitrag schreibt zum Thema Dashcams seien datenschutztechnisch kein Problem.

0

Natürlich!

Lass Dir hier nichts erzählen.
Ich habe bereits mehrfach in verschiedenen Bundesländern Strafanzeige bei der Polizei und die Fotos und Videos sogar der Staatsanwaltschaft und Schiedspersonen zur Verfügung gestellt. ZB Stinkefinger, Scheibenwischer

Sogar Videos dem Ordnungsamt bzgl. Rauswerfen von brennenden Zigaretten.

Alles wurde akzeptiert. Der „Gegner“ auf einmal kleinlaut. Kein Nachteil oder Gegenanzeige. Die sind meistens froh das das Rumgelüge aufhört.

PS: ich hasse diese Internetrambos mit Ihren schlauen Links aber nie selbst erlebt oder Erfahrung in der Sache.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

nein kannst du nicht, da man Videos Manipulieren kann oder andere verkehrsteilnehmer dazu verleiten kann das die einen rechts überholen.

Wenn du nicht von der überholspur runter fährst und extra langsam so dass der Rechtsfahrer automatisch zum Rechtsüberholer wird und er aber keine Fehler gemacht hat.

Videosbeweise kann man leicht Missbrauchen um andere Menschen zu schaden. Sie werden nicht vor gericht annerkannt. nur wenn es von der Polizei oder Sicherheitsleuten Beamten überwacht ist die dazu Legitimiert sind.

Quelle?

0
@AbbyDi

Es ist so. Die polizei nimmt keine Foto oder Videobeweise mehr auf.

2
@AbbyDi

Lebenserfahrung. sowas kann man nicht mit Google Links zeigen. Da ist nur eine Frage und die könnte sie nach belieben so verdrehen und verändern wie es ihr passt.. sie hat eine baustelle in anderen kommentaren erwähnt... sie möchte nur diskutieren. Die Frage ist aber allgemein und nicht wegen einer Baustelle.

1

Da liegst du aber falsch mein Freund....Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17), dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar.

1

In dem Fall hast du dich wohl nicht ans Rechtsfahrgebot gehalten.

Mach.

Wird n Eigentor.

nö, es war eine baustelle auf der Autobahn, die zu eng ist und vor mir bereits einer war, und ich sicherheitsabstand halten musste. Konnte nicht nach rechts aufgrund des Abstandes

0
@AbbyDi

Wenn es jemand schafft dich rechts zu überholen - dann war dort offensichtlich Platz.

Aber wie gesagt: Mach.

4
@AbbyDi

Das ist die Situation "Kolonnenverkehr". Das ist rechts überholen erlaubt !

0
@Winkler123

nein, auf der Autobahn ist sowas nicht erlaubt, vor allem nicht auf der Autobahnbaustelle mit zwei Spuren und einer 60Geschwindigkeitsreduzierung. Außerdem durfte man gar nicht überholen, weil eine durchgestrichene Linie vorhanden war. Ich fuhr schon 60, er viel zu schnell und zudem hat er mich dadurch gefährdet weil ich verzögern musste und es nur noch 2m abstand waren zu ihm gefühlt

0
@Winkler123

Lies mal genauer. Nur bei Stau oder geringer Geschwindigkeit. Diese waren nicht erfüllt und die durchgestrichene Linie verbietet es grundsätzlich!

0
@AbbyDi

Durchgestrichene Linie heisst ja zunächst erstmal: Fahrspurwechsel nicht erlaubt.

Da erschließt sich jetzt für mich der Grund der Gefährdung nicht so richtig. Mal unabhängig davon ob es jetzt in dieser Situation lediglich ein aufschließen seinerseits oder tatsächlich ein Überholvorgang gewesen sein sollte, egal ob erlaubt oder nicht - die Fahrspur hättest du eh nicht wechseln dürfen.

Wieso musstest du denn dann verzögern, wenn ihr auf getrennten Fahrspuren unterwegs seid?

Also, ganz rund ist deine Story nicht.

Vielleicht fängst du nochmal ganz vorne an.

4
@AbbyDi

Ich habe natürlich genau gelesen. In einer Baustelle ist wohl immer "geringe Geschwindigkeit" ... Du verstehst das alles nicht ... Die durchgezogene Linie verbietet ihr überfahren und nicht, dass man auf der entsprechenden Spur rechts überholt ... Nacht.

1
@AbbyDi

Ich hab auch noch nie ne Autobahnbaustelle erlebt, die „zu eng“ ist.

Ist sie Zweispurig passen da immer - immer immer immer immer - ein LKW + ein PKW durch.

Gut, bei LKW + Hummer wirds vielleicht bisschen arg knapp.

0

@listiger : Sehr gute Antwort !

0

Eine Dashcam kann auch die Schuld der Cam-besitzerin beweisen. somit Eigentor

2

In Ausnahmefällen ist das erlaubt.

Sie macht sich Strafbar in dem sie ohne erlaubnis andere aufnimmt. Sie ist nicht berechtigt andere verkehrsteilnehmer auf video festzuhalten.

2
@chengloke

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17), dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar.

0
@Zanderfreund

Es heißt ja Dashcam, Wenn es zu einem unfall gekommen ist, mit Sachschaden und verletzten.

Wenn man ständig leute anzeigt weil die rechts überholt haben. 1 mal oder 100 mal leute anzeigen.. das wird sehr Teuer wenn sie auch einen anwalt einschalten muss. 200 Euro Die stunde zahlen muss. na dann viel spaß bei den Anzeigen.

wenn Rechts 130 erlaubt sind. und sie fährt 80 auf überholspur.. dann wird der andere sie überholen. sie macht sich strafbar in dem sie nicht von der spur runter geht.

2