Ich bin 2023 umgezogen und musste meine neue Wohnung renovieren, was leider zu einer mehr oder weniger Sanierung wurde. Dabei wurden auch die Heizkörper entfernt, und erst Ende November wieder eingebaut. Ich habe eine dezentrale Heizung und Warmwassererzeugung und bezahle Abschläge direkt an den Versorger. Diese Abschläge wurden auf Grund des nachvollziehbaren Weniger Verbrauchs auf 50 € herab gestuft. Da ich allerdings eben keine Heizung vorher hatte, bezahlte ich weiter die Abschläge wie vorher, in Höhe von 100€. Das Jobcenter rechnete allerdings nur die 50€ ein, was ich monatlich bemängelte und auch zwei mal Widerspruch einlegte. Ein Jahr später bekam ich die Heizkostenabrechnung mit der Berechnung der monatlichen 100€, also meiner Zahlungen und einer Nachzahlungsforderung, die das Amt beglich. Ich legte wieder Widerspruch ein, wegen der nicht gezahlten Abschlagshöhe und verwies auch auf den § 22 SGB 2 in der die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen werden soll. Wieder ein Negativbescheid nach fast 6 Monaten. Nun ging ich den Weg über das Sozialgericht. Deren Aussage, die Abschlagszahlung ist schon richtig so, wenn sie mehr zahlen, damit sie keine Schulden machen, ist das ja ihr Problem. Tatsächliche Kosten ? Fehlanzeige. Meine Frage, ob ich das somit richtig sehe, das das Jobcenter sich also an der nicht übernommenen tatsächlichen Aufwendung, auf Kosten meiner Bedarfsgemeinschaft bereicherte, wurde schockiert unbeantwortet gelassen. Verfahren wurde verschoben.
Was sagt ihr dazu ?