Wirtschaft und Finanzen – die neusten Beiträge

Schwester ist im A*sch.. Kann Gerichtsvollzieher sie wegen Insolvenzverschleppung rannehmen (50.000 Euro Schulden)?

Die schwester einer Freundin hat circa 50.000 Euro Schulden in den letzten jahren verursacht. Eine Insolvenz ist eigentlich seit Jahren schon überfällig. Sie ist außerdem erst 23 uns hat sich das leben mit den schulden verbaut. Da einige schulden durch betrug entstanden sind hat sie eine vorstrafe und ist nur auf bewährung draußen. Sie hat weder einen schulabschluss noch eine abgeschlossene berufsausbildung.

25.000 Euro Schulden sind durch einen Leasingwagen entstanden. Sie hat das Auto einfach im Auslang weiterverkauft. Beim Gläubiger hat sie dann die Leasingraten nicht mehr gezahlt. Vom Geld das sie dadurch erwirtschaftet hat hat sie die letzten Jahre gelebt und ihren Lifestyle finanziert.

Jeweils 2500 und 7500 euro schulden sind durch einen Kredit und Dispokredit entstanen den sie nie zurückzahlte. Mittlerweile hat sie schon auf einer anderen Bank ein P Konto.

Mehrere Tausend Euro Schulden verursachte sie durch Waren die sie im Internet bestellte und nie zahlte. Das sind etwa 40 Gläubiger. Dazu kam noch eine Sachbeschädigung und Kosten vom Strafgericht + Geldstrafe von 3000 Euro die sie selber tragen muss.

Mehrere Gerichtsvollzieher standen schon bei ihr vor der Matte... Nun wurde ihr angedeutet dass sie wegen insolvenzverschleppung rangenommen werden kann. Sie möchte zwar in insolvenz aber hat einen Beratungstermin erst in 2021 bekommen.

Die chancen dass sie eine arbeitsstelle bekommt sind gering. Sie hatte mal eine Stelle als Putze. Als die den Arbeitgeber und Kollegen beklaute wurde sie entlassen. Davon abgesehen hat sie eine MAtheschwäche und mehrere Vorstrafen. Weil sie starkes Übergewicht hat kann sie nur eine leihte tätigkeit maximal 4-5 Stunden/Tag im sitzen ausüben.

Arbeit, Geld, Ausbildung, Recht, Schulabschluss, Schwester, Vorstrafe, Wirtschaft und Finanzen

Darf ein Geschäft nur Girocard akzeptieren?

Hallo!

Vorab: Ich habe nichts dagegen, wenn jemand derzeit wegen Corona kein Bargeld möchte. Hab ich Verständnis für, würd ich auch nicht machen.

Nun zum eigentlichen Thema. Ich wollte bei einem Geschäft meinen täglichen Einkauf erledigen (Bäcker) Anders als bei einigen Supermärkten wird dort nicht für bargeldlose Bezahlung geworben, sie wird einem quasi aufgezwungen. WIe gesagt, in Zeiten von Corona (aber auch nur jetzt) verstehe ich das. Ich als Kunde einer FinTech Bank (Name sag ich nicht, zwecks Scheichwerbung) habe ich keine Girocard, sondern nur so eine Debite Mastercard. Der Bäcker akzeptiert aber nur Girocard, keine Mastercards oder andere Debitekarten oder Kreditkarten. Als ich fragte warum sagte er: "Mir sind die Gebühren dafür zu hoch! Und eine Girocard hat ja wohl jedes Kind! Mein Sohn hat jedenfalls eine, und der ist erst 12". Wer es nach mir gegeangen wäre ich sofort zu einem anderen Bäcker, aber dieser ist der einzige in der Nähe, der nächste ist erst 5 km weit weg. Und Brötchen brauche ich eben, und vom Discounter will ich sie nicht.
Ist sowas wirklich rechtmäßig? Ich meine, Bargeld ist doch eigentlich das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel.... Und kann man wirklich Kunden vorschreiben dass man mit dieser technisch völlig veralteten Girocard (Die noch nichtmal mit Google Pay kompatibel ist oder online einsetzbar ist) zahlen muss? Die zuständige Sparkasse und Volksbank im Ort wollen beide für so eine Karte auch noch im Jahr (wenn auch niedrige) zweistellige Beträge für diesen veralteten KRam sehen, die Debite Mastercard meiner FinTech Bank ist kostenlos.
Bitte nicht jetzt kommen dass ich unflexibel bin. Ich bin eben nicht bereit für eine veraltete Girocard Geld zu zahlen.

Bank, girocard, Wirtschaft und Finanzen

Noch eine Email von diesem Inkasso Büro soll ich jetzt bezahlen?

Hallo Leute😕

Mittlerweile mache ich mir Sorgen, weil dieses Real Solution Inkasso Büro mir noch eine Email geschickt hat hier seht ihr sie:

Betreff / Aktenzeichen (bitte stets angeben): xxxxxxxxxx

Sehr geehrte/r Nutzer/in der E-Mail-Adresse "", blablup xyz

mit Ihrer E-Mail-Adresse wurde ein Vertrag mit der Firma Jestoro GmbH (vorm. Fundorado GmbH) unter dem Namen xxxxxxxx abgeschlossen.

Die Details zu dem geltend gemachten Anspruch unserer Auftraggeberin entnehmen Sie bitte der nachstehenden Aufstellung:

Die Firma Jestoro GmbH (vorm. Fundorado GmbH) hat uns mit dem Einzug des von Ihnen geschuldeten Betrages beauftragt, da Sie Ihre Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt haben. Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges schulden Sie neben der fälligen Hauptforderung auch die aufgeführten Verzugszinsen, Nebenforderungen unserer Auftraggeberin sowie die Inkassovergütung und die Auslagen für unsere Einschaltung (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB). Wir fordern Sie daher auf, die Gesamtforderung bis zum 30.03.2020 auf unser unten genanntes Konto zu überweisen. Sollten Sie nicht fristgerecht zahlen, werden wir auftragsgemäß alle sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bietenden Maßnahmen in die Wege leiten.

Inkassoauftraggeberin: [Daten durch Support aus Datenschutzgründen entfernt]

 

 

EUR

 

Hauptforderung (Zinsen: 5 %-Punkte über Basiszins p.a.)

238,79

 

Verzugszinsen auf Hauptforderung vom 26.02.2020 bis 23.03.2020

0,70

 

Nebenforderungen der Auftraggeberin

10,00

 

Inkassovergütung gem. Vereinbarung mit Inkassoauftraggeberin als Verzugsschaden... Da frage ich mich soll ich das nun bezahlen oder nicht😕

Recht, Inkasso, Wirtschaft und Finanzen

Alvin Inkasso Mahnung?

ich habe diese email bekommen, obwohl ich nichts abonniert habe. Wie soll ich ich verhalten?

2. Mahnung

Sehr geehrte/r Frau/Herr ................ ,

Unser Mandant (Sideflix.de BLIND SIDE FILMS LTD ) hat uns bevollmächtigt die unten aufgeführte Forderung für das Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr ) einzuziehen. Uns legitimierende Vollmacht legen wir bei Bedarf vor Gericht vor.

leider haben Sie es bislang trotz Zahlungserinnerung und Mahnung versäumt, folgende Forderung zu begleichen:

Rechnungsnummer: 1299GBT

Artikel/Dienstleistung: (Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr )

Rechnungsbetrag: 516,24€, fällig am 16.03.2020

Wir räumen Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit ein, die Gesamtforderung von 516,24€, bestehend aus:

Rechnungsbetrag 395,88 €

Verzugszinsen 23,86 € zzgl.

Mahngebühren 96,50 €

Gesamt: 516,24€

bis zum 19.03.2020 zu bezahlen.

Unsere Bankverbindung:

• Zahlungsempfänger: ALVIN LIMITED

• Bankinstitut: HSBC BANK PLC

• IBAN: GB86HBUK40100064372956

• BIC: HBUKGB4B

• Verwendungszweck: Invoice 1299GB

• Betrag: 516,24 Euro

Sollten wir über den Gesamtbetrag bis zu diesem Datum nicht oder nicht vollständig verfügen können, sehen wir uns gezwungen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Gerne können wir eine Ratenzahlung vereinbaren:

Tel. +49 152 37 14 35 46

Geschäftszeiten Mo. - Sa.: 08:00 Uhr - 19:00 Uhr

  Copyright 2019 © ALVIN LIMITED 14 Wandle Road, London, England, SW17 7DW

Phone: +49 115 23 71 43 546 E-Mail: info@alvin-inkasso.eu

 

Internet, Recht, Mahnung, Wirtschaft und Finanzen

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