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Mehrfamilienhaus WEG eigene Satellitenschüssel?

Hallo zusammen,

wir haben seit ein paar Wochen einen neuen Eigentümer in unserer WEG, der gerne eine Satellitenschüssel installieren wollte. Dazu holte er sich mutmaßlich die Erlaubnis der Verwalterin ein.

Ich hatte dem Eigentümer erklärt, dass mMn ein Beschluss auf der nächsten Eigentümerversammlung erfolgen müsste. Bislang sind alle Wohnungen durch einen Kabelanschluss versorgt. Nun hat der Neueigentümer selbst Hand angelegt und seine private Schüssel auf dem Hausdach installiert und hierzu den noch vorhandenen, alten Antennenmast genutzt. Die Kabel hat er durch einen bislang hierfür nicht verwendeten, wohl Leerschacht, des Schornsteins gelegt und Löcher eingebracht.Die Verwalterin hat mir daraufhin geschrieben, dass der Sachverhalt als TOP auf die kommende Eigentümerversammlung gelegt werde und es mir frei stehe, privatrechtlich dagegen vorzugehen.Entweder stehe ich jetzt auf dem Schlauch, aber ich sah meine Position als die korrekte an. Geht es hierbei nicht auch um versicherungsrechtliche Fragen, falls es zu Unwetterschäden durch Blitz, Sturm etc. kommen könnte? Ich habe keinerlei Kenntnis, wie es um die Befähigung des Eigentümers steht, derlei Anlagen zu installieren, abzusichern etc.Habe das Gefühl, dass die Verwalterin mich dort als den lästigen Nörgler abstempeln möchte. Vielleicht habt Ihr ja eine Idee/ Meinung, was der richtige Weg wäre.

Recht, Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung, Weg

Rücklagen-/Instandhaltungskonto durch Verwalter nicht ordnungsgemäß angespart, was tun?

Servus und hallo,

mal wieder bewegt mich eine Frage bzgl. unserer Eigentumswohnung/Eigentümergemeinschaft hier her.

Diesmal geht es um unseren Hausverwalter, der in meinen Augen das Rücklagen-/Instandhaltungskonto nicht korrekt anspart/bedient.

Für Reparaturen oder sonstigen Instandhaltungen haben wir in der Eigentümergemeinschaft ein extra Rücklagenkonto neben dem normalen Hausgeldkonto, von dem laufende Kosten beglichen werden.

Nun ist uns wiederholt bei der letzten Jahresabrechnung (die extrem verspätet kommt für 2018, auf die korrekte von 2017 warten wir auch noch, aber das ist eine andere Geschichte) aufgefallen, dass Geld auf dem Rücklagenkonto fehlt. Wir haben den Hausverwalter bei der letzten Versammlung in 2018 bereits darauf angesprochen und ermahnt er solle zügig alle Zahlungen ordnungsgemäß auf das Rücklagenkonto buchen. Jeden Monat zahlen wir Geld für die Rücklagen neben dem normalen Hausgeld ein.

Nun mussten wir wie gesagt wieder feststellen, dass noch mehr Geld fehlt. Mittlerweile fast 5000€. Der Hausverwalter ist jedoch der Meinung nur einmal im Jahr, meist zum Ende des Jahres die Rücklagen einzahlen zu müssen. Solange würde er angeblich das Geld auf dem Hausgeldkonto parken, damit dieses nicht bei Ausgaben ins Minus rutscht. Ob dies wirklich der Fall ist, könnten wir bislang nicht richtig prüfen.

Nun meine Frage, macht sich der Verwalter durch sein tun oder nicht tun...(Geld nicht korrekt buchen) strafbar? Wenn ja auch, wenn er das Geld nur auf dem Hausgeldkonto parkt und es nicht für sich oder zweckfremde Dinge verwendet? Im Internet habe ich bislang nicht wirklich passendes gefunden.

Wir wissen nicht ob er das Geld abbucht und für andere Dinge verwendet, das würde ich aktuell auch nicht unterstellen wollen. Ich möchte nur wissen ob er sich bereits strafbar macht, wenn er es nicht ordnungsgemäß jeden Monat auf dem entsprechenden Konto anspart, sondern angeblich erst am Ende eines Jahres auf das Rücklagenkonto schiebt, soweit das Geld denn dann da sein mag?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Recht, Gesetz, Eigentümergemeinschaft, Hausverwalter, Weg

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