Eigentumswohnung, zu wenig Licht durch Baum vor dem Fenster

Guten Tag, liebes Forum! Ich habe eine Eigentumswohnung in einer Anlage mit 24 Wohneinheiten. Haupteigentümer besitzt 20 Wohnungen und die Abstimmung erfolgt nach Wohneigentumsanteilen. Insofern haben die vier anderen Eigentümer (einschließlich meiner Wenigkeit) nie eine Chance, etwas gegen die Meinung des Haupteigentümers durchzusetzen. Die Hausverwalterin ist eine unfreundliche und unfähige Neurotikerin, die nur tut, was der Haupteigentümer ihr befiehlt. Dieser ist ein Makler, der alle Klischees des Maklers erfüllt. D.h. er kauft auf, vermietet, aber lässt nichts reparieren, nichts in Stand setzen, verkauft, wenn das Objekt sich nicht mehr rechnet. Ich schicke dies voraus, damit mir bitte niemand antwortet, ich solle mein Anliegen einfach der Hausverwaltung vortragen und die würde sich dann der Sache annehmen. Nun meine Frage: Vor meinem Arbeits-, Schlafzimmer steht ein Lebensbaum, dessen Äste mir Sonnenlicht und Lichteinfall nehmen und zwar zu einem mittlerweile nicht unerheblichen Umfang. Man kann die Äste einfach zurückschneiden, das könnte auch unser Hausmeister, doch -wie gesagt - diese Bitte an die Hausverwaltung zu stellen, hat keinen Sinn. Ich müsste mit Hilfe eines Anwaltes mein Anliegen durchsetzen. Daher möchte ich von euch wissen, ob ich einfach selbst den Rückschnitt vornehmen (lassen) kann oder wie meine Aussichten sind, wenn ich tatsächlich einen Anwalt beauftragen muss, der mein Anliegen gegen die Hausverwaltung durchsetzt?

Eigentumswohnung, Weg
tipps und tricks für weglaufen von zuhause

Hallo Community, diesen Sonntag wird entschieden ob ich wegziehen muss/darf oder nicht. ich will/ muss dringend hier weg weil ich probleme mit dem freund meiner mutter hab die ich hier nciht näher erläutern will (wurde weder missbraucht noch geschlagen aber es ist schon echt schlimm psychische gewalt eben). evtl kann ich zu meinem vater aber seine frau mag mich nciht weil ich oft so vergesslich bin und sie mich keine ahnung halt nicht mag...wo kann ich hin wenn mein vater mich nciht will/nehmen kann? habe dienstag einen termin beim jugendamt aber falls beschlossen wird dass ch hier bleiben muss was soll ich dann tun?

ich ritze mich hier tiefer dennje, habe wieder angstzustände und stottere wieder manchmal leicht ich muss hier echt raus :(

also bleibt mir nur sowas wie weglaufen (falls ihr noch andere ideen habt bitte schreibt sie in eure antworten!) weil ich mcih nciht umbringen will, ich möchte nur glücklich leben oder eben so dass es zumindest erträglich ist.

habt ihr tipps/ ideen wo man hingehn kann? in geld schwimme ich nämich auch echt nicht und sowas wie betteln gehn würde ich auch nciht wollen...ich hab von sowas wie schlupfheimen gehört, wo gibt es sowas?

bitte helft mir ok? ich bin jetzt 16. Und das alles ist echt kein eingebildetes pupertäres geschwafel, nehmt mich bitte ernst ok?

und antworten wie arrangiere dich einfach damit und leg dir eine shitegal-einstellung zu bringen mir echt nix, der freund meiner ma ist einfach unheimlich auf prinzipien usw fixiert, wenn ich mcih einfach ausgrenze gibt das ernsthafte konsequenzen wie kein besuch oder so weil ja alles "ein geben und nehmen ist" und ich das nciht darf dann weil ich "immer nur verrlange und nie etwas gebe".

ich hab gerade eine ausbildung angefangen.

ich brauch echt hilfe.

Mutter, Familie, Umzug, Freunde, Familienrecht, Weg, Weggehen, weglaufen, zu Hause
Ich will von Zuhause weg / Nur Stress

Hallo,

ich bin 16 Jahre alt und lebe in NRW. Zurzeit gibt es viel Stress zuhause und ich möchte nicht mehr bei meinen Eltern leben. Ich war vor einiger Zeit schon beim Jugendamt und dann für 1 Woche im Heim danach allderdings wieder zurück nach einem Gespräch mit den Eltern. Mein Vater hat mich damals schon geschlagen und mir ständig Vorwürfe gemacht dann musste ich einfach weg und bin zum Jugendamt.

Vor etwa 2 Monaten habe ich auf einer Party mit Freunden aus der Grundschule einen j geraucht und kam dementsprechend mit Roten Augen nachhause. Mein Vater hats gemerkt und mir das Gesicht eingehauen 2 Blaue augen,Aufgeplatzte Lippe und Blaue Flecken im Gesicht. Dann hat mein Vater ein klärendes Gespräch gesucht ich habe einwenig eingelenkt aber sagte ihm das es irgendwann wieder passieren würde.

Heute kam ich um 23 Uhr nachhause und mein Vater hat mich des Diebstahls beschuldigt. Er meinte ich hätte ihm 50€ geklaut obwohl seine Geldböre nicht in meiner nähe war. Das war ihm egal und er hat mir wieder mit Schläge gedroht "Soll ich dir wieder wie letzes mal dein Gesicht einhauen ?" Hat mich herrunter gemacht was ich für ein Looser sei und meinte zu mir "Du bist doch eh überflüssig hier wenn du mein Geld klaust".

Es ist immer das selbe wenn etwas weg kommt oder irgendwas passiert bin ich immer Schuld und kriege alles ab sei es Schläge oder Beleidigungen.

Ich mag meinen Vater eigentlich garnicht wenn er Nachhause kommt will ich direkt weg einfach nur weg von ihm.

Mein Plan war jetzt heut um 8 Uhr Morgens abzuhauen zu einen Freund und meiner Schwester bescheid sagen das ich bei einem Freund bleibe und vorrübergehen da schlafe bis Montag. Am Montag gehe ich dann zum Jugendamt und lasse mich ins Heim schicken.

Was hält ihr davon ? Ein klärendes Gespräch zwischen Eltern und mir will ich nicht führen da es wieder passieren wird.

Lg

Stress, Jugendamt, Weg, zu Hause, will
Hecke vom Nachbarn schneiden, die auf den Weg wuchert?

Hallo,

wir haben folgendes Problem: Unser Garten (so wie die Gärten der Nachbarn auch) ist über einen Weg zugänglich, an dem wir 1/9 Miteigentumsrechte haben. Die Grunddienstbarkeit zum Begehen und befahren des Weges ist für alle Miteigentümer eingetragen.Für den Unterrhalt müssen gemäß Grundbucheintrag alle Miteigentümer sorgen. Unser eigentliches Grundstück ist zum Weg über einen Zaun abgeteilt, das Nachbargrundstück jedoch mit einer Hecke. Der Besitzer bzw. die Mieter dieses Grundstückes haben diese Hecke aber über Jahre so unregelmäßig und schlecht geschnitten, daß die Hecke mittlerweile über die Hälfte des schmalen Weges zugewuchert hat. Ein durchkommen mit Schubkarre oder Fahrradanhänger ist nur schwer möglich ohne sich die Arme an der Hecke zu zerkratzen oder die Klamotten zu versauen (sehr unschön wenn es geregnet hat). Längere Gegenstände (das ganze befindet sich vor einer Kurve) kann man auch nicht mehr vernünftig in den Garten transportieren. Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen daß so der Weg nicht mehr zu benutzen ist, aber das ist auf Taube Ohren gestoßen. Die anderen Mitbenutzer schert das Problem auch recht wenig, da unser Grundstück das letzte am Weg ist, das mit der Hecke ist das vorletzte. Vor einigen Jahren, als es schon mal so schlimm war, habe ich schon mal selber Hand angelegt und die Hecke zurückgeschnitten (da habe ich auch kein Problem mit), aber das mochten die Mieter auch nicht und haben sich massiv bei mir beschwert. Darauf Warten, daß die Nachbarn hier Aktiv werden, oder sie gar zu verklagen, das möchte ich allerdings auch nicht. Falls es wichtig sein sollte: Wir wohnen in NRW.

Nun meine Frage: Darf ich die Hecke vom Gemeinschaftsgrundstück (=Weg) aus beschneiden um die Nutzung des Weges zu ermöglichen?? Es ist ja schließlich auch (zu Teilen mit) mein Grundstück. Wenn ich das nicht darf - was wäre die Alternative?

Danke und Viele Grüße

Olli

Garten, Nachbarschaft, Weg
Wärmemengenzähler zählt nicht - Abrechnungsänderung auf Wohnfläche

Guten Abend,

meine Bekannte wohnt in einen ZFH, aufgeteilt in WEG.

Anfang 2012 hat sie eine Fehlermeldung auf dem Wärmemengenzähler Ihres Miteigentümers entdeckt, der lt. Techniker kommt, wenn der Zähler nicht richtig zählt. Eine schriftliche Bestätigung über das Vorliegen der Fehlermeldung von dem Techniker hat sie erhalten.Da Sie bereits Unstimmigkeiten mit dem Miteigentümer hat und der ehler dann wieder verschwunden war, hat Sie Ihrem Miteigentümer den Fehler nicht gemeldet.

Erst Anfang 2013 hat sie den Fehler wiederentdeckt und dem Miteigentümer diesen Fehler zur Kenntnis gegeben und auch gezeigt. Dieser nahm es zur Kenntnis und meinte nur "Mein Zähler zählt ja trotzdem"

Nebenkostenabrechnung wurden bisher von keinem der beiden erstellt, sondern die Rechnungen nach Miteigentumsanteilen geteilt.

Nunmehr haben sich beide auf eine Hausverwaltung geeinigt, die auch die Abrechnungen der letzten Jahre machen soll.

Gemäß Heizkostenverordnung ist bei einem nicht korrekt zählenden Wärmemengenzähler und bei nicht vorliegenden alten Heizkostenabrechnungen die Abrechnung nach Wohnfläche zu berechnen.

Die Frage ist jetzt: Ab wann darf nach Wohnfläche abgerechnet werden? Ab Anfang 2012 als sie den Fehler entdeckt hat oder erst Anfang 2013 als sie diesen dem Miteigentümer mitgeteilt hat.

Dazu muss man sagen, dass der Verbrauch an Heizöl je erzeugter Wärmemengeneinheit von 170 l/WME auf nunmehr 290 l/WME gestiegen ist. Weiterhin verbraucht Ihr Miteigentümer bei ständiger Bewohnung mit 4 Personen angeblich weniger WME als Sie bei Nutzung als Ferienwohnung.

Weiterhin wurde bei Tausch der Zähler letzten Monat festgestellt, dass der Zähler des Miteigentümers nicht verplombt war und somit der Fühler herausgenommen werden kann. Auch wurde dem Miteigntümer bereits Strommanipulation nachgewiesen.

Vielen Dank

Heizkostenabrechnung, Weg, Wärmemengenzähler
Fassade ohne Zustimmung aller Eigentümer gestrichen

Guten Morgen zusammen,

In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen dass die Fassade gestrichen wird. 4/4 Eigentümern stimmten zu. Ferner wurde besprochen, dass über die Farbe noch abgestimmt wird.

Vor einem Monat dann fand ich nach der Arbeit ein Baugerüst vor und die Fassade wurde gestrichen in einem sehr dunklen Anthrazitton.

Mir persönlich gefällt die Farbe gar nicht und ich habe der Farbe auch nicht zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Verwalter war angeblich die Malerfirma an einem Tag im Haus und hat Muster an die Wand gemalt. Alle Anwedenden wurden zu der Farbe befragt und haben dieser Zugestimmt.

Da ich an dem Tag nicht im Haus war, konnte ich an der "Abstimmung" nicht teilnehmen und meine Argumente gegen die Farbe nicht einbringen.

Die Firma behauptet nun sie habe richtig gehandelt, sie hätte Muster gezeigt und alle beteiligten hätten zugestimmt.

Meines Wissens ist eine Änderung der Farbe der Fassade eine Bauliche Veränderung und muss von ALLEN Parteien zugestimmt werden. Die Farbe der Fassade vorher war ein Blassgelb. Von Blassgelb auf Dunkelanthrazit ist halt schon ein extremer Unterschied.

Wer hat in dem Fall recht? Hat der Verwalter richtig gehandelt (bzw die Malerfirma) oder hätten 4/4 Parteien zustimmen müssen?

Wenn ich in Recht bin, welchen Anspruch habe ich? Darf ich einen neuanstrich zu lasten der Firma verlangen in einer Farbe der alle Parteien zustimmen?

Wohnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, BGB, Eigentumswohnung, Jura, Weg, Beschluss, Eigentümerrecht
Wer kann uns helfen -Wasserzähler

Hallo lieber User, ich bin am verzweifeln, wir wohnen in einem 2-Familienhaus und merken das wir seit unserem Einzug gelinkt werden. Wir haben (2Parten) Gemeinschaftsräume, z .Bsp. Heizungsraum-Dort befinden sich alle Zähler, wie Wasser Uhren, Heizungsuhren und Stromzahler. Wir haben beide unsere eigen Zähler. Trotzdem vermuten wir, dass unsere Zähler manipuliert werden. Unser Mitbewohner benötigen z.Bsp. am Wasserverbrauch tagsüber 2 Ltr. Wasser. Die Heizung in unseren Gemeinschaftsräumen hat einen höheren Verbrauch als unser Mitbewohner. Das schlimmste ist aber, dass wir einen gemeinsamen Wasserhahn in unserem Heizungskeller haben. Dort kann man ebenfalls Wasser entnehmen, was, so vermuten wir unsere Miteigentümer auch tun. Um bessere Kontrolle zu haben, wurde auf unseren Wunsch eine Wasseruhr dort angebracht. Heute stellten wir fest, dass unser Miteigentümer diese Uhr wieder entfernt hat. Wir haben einen Wasserschwund pro Jahr von 38 %, der dann durch uns beide Eigentümer hälftig übernommen und bezahlt werden muss. Meine Frage ist, welche Möglichkeiten haben wir, um den Wasserschwund zu bezahlen, zu verweigern. Wo kann ich rechtliche Schritte einleiten. Die Uhr wurde fachmännisch von einen Klempnermeister angebracht. Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im voraus. Ganz liebe Grüße von bienemaus63

Haus, Wasser, Eigentum, Verwalter, Wasserzähler, Weg, Zählerstand, Wasseruhr
Fälligkeit von Hausgeldzahlungen? (Deutsches WEG-Recht)

Die Frage bezieht sich auf die Regelung der Fälligkeit - und bei Zahlungsverzug - der Vorfälligkeit von Hausgeldzahlungen bei einer Eigentumswohnung.

Altes Recht bis 2007

Eine Eigentümergemeinschaft konnte bis 2007 nur für einen konkreten Wirtschaftsplan die Vorfälligkeit durch einfache Mehrheit regeln. Dazu wurde - und da finde ich reichlich Beispiele - zunächst der Betrag für das gesamte Wirtschaftsjahr fällig gestellt. Dann wurde den Eigentümern die Ratenzahlung in gleichen Monatsbeträgen gestattet. Für den Fall von Zahlungsrückstand mit mindestens 2 Monatsbeiträgen wurde dann der verbleibende Betrag für den gesamten Rest des Wirtschaftsjahres in einer Summe sofort fällig gestellt.

Neues Recht seit 2007

Seit der WEG-Reform kann die WEG das nicht nur für einen konkreten Wirtschaftsplan beschließen, sondern als allgemein geltende Regelung. Dazu fehlte der Versammlung laut BGH (Urteil/Leitsätze von 2003) früher die Beschlusskompetenz.

Die Falle, die man sich stellt

Bei Zwangsverwaltung oder Eigentümerwechsel muss der Zwangsverwalter oder der neue Eigentümer keine "alten" Forderungen begleichen (die schon vor Beginn der Zwangsverwaltung bzw. vor dem Verkauf fällig geworden sind).

Meine Frage:

Wie muss ein Beschluss zur Regelung der Vorfälligkeit gefasst werden, damit man eben nicht in diese Falle tappt?

Ist es besser, einfach nur zu beschließen, dass im Fall des Zahlungsverzuges der gesamte Hausgeldbetrag für den Rest des Wirtschaftsjahres sofort in einer Summe fällig wird? Also nicht zuerst fällig stellen, dann stunden, und bei Zahlungsrückstand die Stundung aufheben?

Oder sollte sich die WEG nur vorbehalten, den Betrag in einer Summe fällig stellen zu können - ohne dass da irgend eine Automatik eingebaut ist?

Hat jemand eine Idee, wie ein solcher Beschluss lauten sollte? Prof. Dr. Dr. Google hat dazu bei mir bisher leider nur Müll ausgespuckt.

Eigentumswohnung, Weg, faehigkeit, hausgeld, Beschluss
Ich will weg von meinen Eltern :(! Aber ich bin erst 13 :( Bitte lesen!

Hallo. Ich bin 13 und werde im März 14. Meine Schwester ist 16 und wird im Februar 17. Und wir zwei haben die totalen Probleme mit unseren Eltern. Nicht erst seit zwei Wochen schon bald ein Jahr lang. Wir streiten uns nur mit ihnen. Unser Vater ist eh immer nur schlecht drauf und mault an uns rum, egal was wir machen. Ich will mich damit eigentlich niemanden von meinen Freunden anvertrauen. Aber meine Schwester hat halt ihren Freund zu dem sie öfters fliehen kann.. Ich eben nicht. Ich muss das Geschrei daheim dann aushalten. Unser Vater will nichtmal mit uns einkaufen gehen, obwohl wir Sachen für den WInter brauchen und soviel Geld haben wir halt nicht das wir uns gute, warme Sachen kaufen können. Wir beide wollen einfach nur noch weg. Am Liebsten würden wir zusammen in eine WOhnung ziehen, weil wir ein echt gutes Verhältnis haben, aber das geht ja nicht so einfach, da wir beide nicht volljährig sind. Ich halt das einfach nicht mehr aus. Der ganze Stress daheim und der Druck in der Schule. Ich möchte das nicht mehr. Ich bin nur am weinen wegen ihnen! Ich liebe sie ja, aber genau das macht mich so fertig das sie mich nur anschreien obwohl ich sie so liebe:( Weil ich hab das Gefühl sie wollen uns auch nur loswerden :( Mein Vater hat mal gesagt das wenn es so weitergeht er meine Schwester bald rauswirft :( Wir werden nicht geschlagen, zum Glück. Was soll ich denn machen? Ich will weg von ihnen!

Familie, Eltern, ausziehen, Streit, Weg
WEG - können wir gezwungen werden eine Reinigungsfirma für die Treppenhausreinigung zu beauftragen?

Ich habe schon einige Zeit im Netz gesucht, aber nicht genau für unser Problem etwas gefunden. Sondern Fragmente, die ich hier teilweise wiedergebe. Über eine Beurteilung wäre ich sehr dankbar.

Folgende Situation:

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 12 Parteien, 3 Hauseingänge; in unserem Haus 4 Wohnungen, davon 3 Eigentümer und eine Mieterin. In der Einladung zur Eigentümerversammlung steht: „6. Vergabe der Treppenhausreinigung (Antrag Frau K.) Die Treppenhausreinigung soll zukünftig an eine Firma vergeben werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 10,00 € pro Wohnung und Monat.“ Mein Mann und ich wollen das nicht, sondern bei der bisherigen Lösung, selbst reinigen bleiben. Welche formalen Möglichkeiten haben wir? Zunächst ist die Formulierung an sich ja schon unklar. Worüber genau soll eigentlich wer abstimmen? Soll es für die gesamte Eigentümergemeinschaft gelten? Nur für unser Haus? (Soviel ich weiß – ja). Stimmen alle für uns oder nur wir 4 für unser Haus? In der Hausordnung steht: „Die Sauberhaltung und Pflege des Treppenhauses obliegt den Eigentümern.“ Auch wenn das auch ein altmodisches Wort ist, bedeutet es ja wohl, das es einerseits unsere Pflicht ist, andererseits, dass wir auch selbst bestimmen können, wie wir es das Treppenhaus säubern. Somit ginge es bei dem Antrag um eine Änderung der Hausordnung. Die anders hätte angekündigt werden müssen. Könnte dann an dem gleichen Tag über die Änderung der Hausordnung abgestimmt werden? Stimmen alle Eigentümer ab? Oder müsste ein Antrag (für die nächst Versammlung) gestellt werden, dass für unser Haus eine extra Hausordnung gelten darf? Wenn trotzdem abgestimmt werden soll. Können wir uns weiterhin weigern, weil kein konkretes Angebot vorliegt und die Nennung der Kosten von 10,- € zu niedrig angesetzt sind? Wenn die Verwalterin sagt, dass sie bestimmt, weil wir uns nicht einigen können, kann sie das? Oder muss dann ein Vorwurf gegen uns vorliegen? (Der vorher schriftlich hätte formuliert werden müssen?) Gibt es noch weitere Ansätze? Vielen Dank im Voraus! Gudrun

Eigentümergemeinschaft, Hausordnung, Weg, Wohnungseigentum, Treppenhausreinigung
WEG: Fenstersanierung in Eigentumswohnung

Hallo, es geht um folgendes und zwar wurden in unserem Haus mit 10 Pateien (WEG) im laufe der Letzten 40 Jahre die Fenster ausgetauscht gegen neue, außer das große in meiner Wohnung (Einzigste Wohnung mit so einem Fenster) weil es ein eisiges Panoramafenster ist, wegen der Kosten streuben sich die anderen Eigentümer dies in angriff zu nehmen. Es wurde wohl mal beschlossen das Fenster solange wie möglich drin zu lassen.

Nur jetzt ist die Frage wie lange ist möglich lange?

Jetzt kommt es zu einer Renovierung der gesamten Wohnung und das Fenster ist gerade komplett frei also könnte ohne Schäden an meinem Sondereigentum getauscht werden.

Das Fenster wurde schon mehrfach neu abgedichtet, eine Scheibe ist nicht mehr gerade in der Fassung und hält anscheind nur noch an vollgeschmierten Silikon. Die Dichtungen sind alle sehr Porös und teilweise einfach mit silikon überschmiert. Das Kippen der Tür ist schwergängig und funktioniert nur nach mehrmaligen versuchen (Reperatur nicht mehr möglich da dies nicht mehr hergestellt wird) Nach freilegung des unteren teils ist sichtbar das unter den Fliesenkanten Wasser eingedrungen ist (Feucht und schwarzer schimmel am Fenster im Innenraum)

Was kann ich tun das der Austausch genehmgt wird wenn man sich weiter weigert? (bzw. hat der Verwalter direkt abgewunken das es nicht gemacht wird) Wäre ja damit einverstanden das man es wieder repariert nur wielange soll das jetzt wieder halten und wenn alles wieder mit Regips verbaut wird dann ist es wieder teurer denn früher oder später muss es wohl mal gemacht werden.

Würde mich über Tipps freuen!

Fenster, Austausch, Eigentumswohnung, Weg, Gemeinschaftseigentum
Darf die Eigentümergesellschaft verbieten, dass wir einen Sichtschutz anbringen am Balkon?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Mein Lebensgefährte und ich wohnen im EG in einer Mietswohnung. Unser Vermieter ist der Eigentümer der Wohnung. Die restlichen Wohnungen werden durch die jeweiligen Eigentümer selbst bewohnt.

Nun haben wir letztes Jahr im Sommer einen Bambus-Sichtschutz auf unseren Balkon angebracht den wir nach 2 Wochen wieder entfernen mussten, da die Eigentümer gesagt haben, dass dieser nicht zum Bild der Aussenfassade passt. Anstandslos haben wir diesen entfernt. Unser Vermieter ist seit dem letzten Jahr nun mit den Eigentümern der übrigen Wohnungen dran, eine Möglichkeit zu finden, um uns unsere Privatsphäre auf dem Balkon zu gewähren, diese stellen sich jedoch iwie quer.

Jetzt bei der vergangenen Eigentümerversammlung haben diese beschlossen, dass wir keinen Sichtschutz anbringen dürfen. Unser Balkon ist von jedem der umliegenden Häuser zu sehen und der Weg zu unserem Haus führt an unserem Balkon vorbei. Alle anderen Eigentümer haben alle eine Markiese, Seitengläser o.ä als Sichtschutz für deren Balkone. Bei uns ist dies nun nicht erlaubt.

Meine Frage ist, was ich dagegen tun kann und ob ich überhaupt irgendein Recht habe. Unser Vermieter ist zum glück auf unserer Seite und will das auch für uns durch boxen aber er sagt auch ihm sein die Hände gebunden.

Was kann mir passieren wenn ich einfach gegen deren Willen einen Sichtschutz anbringe? Mein Freund ist sehr verärgert, da unsere Tochter gerne im Sommer in ihrem Planschbecken sitzt und spielt und wir nicht wollen das sie von jedem (halb)nackt gesehen wird...

Für ernst gemeinte Antworten wäre ich dankbar, auch die übrigen "dummen" Kommentare verzichte ich im Vorfeld.

Danke an alle ernst gemeinten Antworten. Viele Grüße

Mietwohnung, Mietrecht, Immobilien, Balkon, Sichtschutz, Weg
Freund fährt in den Ferien weg. Übertreiben meine Freundinnen? Völlig verunsichert :S

Ich (18) bin mit meinem Freund (16) jetzt dann zwei Monate zusammen. Also noch nicht so lange. Zudem wohnen wir ca. eine Stunde voneinander entfernt, aber da wir denn selben Sport machen sehen wir uns jeden Tag im Sportclub.

Zeit für uns alleine haben wir mindestens ein-zweimal pro Woche auch. Eigentlich läuft bis jetzt alles sehr gut in unserer Beziehung, wir kannten und bevor wir zusammen kamen auch schon 2 Jahre und waren sehr gute Freunde.

Jetzt steht jedoch die Sommerferienplanung an, mein Freund meinte zuerst er wäre 4 Wochen weg. Sein Vater hat ihm vorgeschlagen mich mitzunehmen und mein Freund sagte zu mir auch, dass er mich wirklich wahnsinnig gerne dabei hätte. Aber da sein bester Freund und dessen Familie auch mitkommt und er nicht möchte, dass entweder sein Freund oder ich das fünfte Rad am Wagen ist, nimmt er mich nicht mit.

Einerseits fand ich das was er sagte sehr süss und ich verstehe es irgendwo auch. Ursprünglich wollten sie zwei Wochen nach Kroatien und dann noch zwei Wochen in das Ferienhaus seines Freundes nach Italien. Jetzt sind aber die Ferien nach Kroatien gestrichen, somit ist er nur zwei Wochen weg. Da habe ich mich natürlich gefreut. Nun sind es aber schon wieder drei Wochen, wo er nach Italien in dieses Ferienhaus gehen soll.. Vor allem kann er mir nicht mit genauer Sicherheit sagen, wann sie nach Italien gehen, denn ich werde auch eine Woche mit meiner Freundin wegfahren, da wir noch nicht gebucht haben, könnte ich mich anpassen. Weil er aber immer etwas hin und herschiebt, bin ich nun genervt.

Dann haben meine, ach so tollen Freundinnen und meine Mutter auf mich eingeredet und mich total verunsichert. Sie meinten, dass 3 Wochen Italien lange sei und wieso er mich nicht mitnehme, würden sie nicht verstehen. Vielleicht sei ich ihm auch einfach zu wenig wichtig.. Oder dass er wenigstens nur 2 Wochen mitgehen könnte und dann früher nach Hause kommen, um mit mir etwas zu machen.. Oder mich ein paar Tage nach Italien einladen.. Aber dass von ihm überhaupt keinen solchen Vorschlag kommt, fänden sie sehr verdächtig.. Diese Worte schmerzten und seit sie mir das gesagt haben, bringe ich die Verunsicherheit nicht mehr aus dem Kopf.

Jetzt wollte ich eure neutrale Meinung zum Thema, meint ihr wirklich, dass ich ihm zu wenig wichtig sei und er mich deshalb nicht mitnimmt/mitnehmen will? Meint ihr sie haben recht mit ihren Vermutungen? Ich meine, wir sind beide noch ziemlich jung und auch noch frisch zusammen, wir kennen uns zwar schon lange, aber das wären die ersten Ferien.

Ich bin momentan komplett verunsichert, weil ich mir selbst nicht solche Gedanken gemacht habe, ich dachte einfach an einen Urlaub mit seinem Freund und dass ich ihn vermissen werde, aber nicht dass er mich nicht mitnehmen soll, weil ich ihm zu wenig wichtig sei oder dergleichen. Was meint ihr? Übertreiben meine Freundinnen/Mutter?

Vielen Dank fürs lesen und ich würde mich wirklich über ernstgemeinte Antworten freuen, vielen Dank schon im voraus.

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Hausverwaltung Veruntreuung? Staatsanwaltschaft einschalten?

Hallo, ein Eigentümer verpachtet seinen Anteil an einer Gewerbeimmobilie an einen Pächter. Nun gerät der Eigentümer in finanz. Schwierigkeiten, es erfolgt erstmal die Pfändung der Pacht durch seine finanzierende Bank. Die Bank als Gläubigerin weist den Pächter an, die Pacht nicht mehr dem Eigentümer auszuzahlen, sondern zuerst die Betriebskosten an die Hausverwaltung abzuführen und den Rest der Pacht soll er direkt an die Bank zahlen. Der Eigentümer verliert den Überblick über die Zahlungsflüsse. Wider erwarten erreicht der Eigentümer nach 2 Jahren die Aufhebung der Pfändung. Bei der anschließenden Nach-Überprüfung der monatlichen Kontoaufstellung der vergangenen Monate fällt dem Eigentümer auf, dass in einem Monat vom Pächter ein Betrag von 2000 EUR auf das Wohngeldkonto eingezahlt wurde. In einem Kontoauszug, der einen Monat nach der Einzahlung ausgestellt wurde, fehlt dieser Betrag und es wird wieder ein Sollsaldo von 2000 EUR ausgewiesen.

Es deutet daraufhin, dass die Hausverwaltung hier vorsätzlich diesen eingezahlten Betrag im nächsten Kontoauszug wieder rausgelöscht hat, da sie sich ziemlich sicher war, dass der Eigentümer ziemlich sicher zwangsversteigert wird. Die Mitarbeiter der Hausverwaltung verweigerten nach einigen Zusendungen dann auch plötzlich den monatlichen Ausdruck und Zusendung von Betriebskosten-Kontoauszügen (nur noch gegen hohes Entgelt).

Nun fordert die Hausverwaltung den Eigentümer mit Androhung eines Mahnbescheids auf, den offenen Sollsaldo zu begleichen. Der Eigentümer hat die Hausverwaltung bis jetzt noch nicht auf diese Sache angesprochen, da er (straf?)-rechtliche Schritte einleiten möchte. Er war bereits beim Anwalt, dieser hat ihm geraten den Mahnbescheid abzuwarten und dann Widerspruch einzulegen. Jedoch wünscht sich der Eigentümer eine radikalere Vorgehensweise gegenüber der Hausverwaltung, beispielsweise Einschaltung der Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung von Geldern. Die Einzahlung der verschwundenen Summe kann er anhand von Abrechnungen seines Pächters nachweisen, der die Einzahlung bestätigen kann. Wäre eine Einschaltung der Staatsanwaltschaft bei dieser veruntreuten Summe (2000 EUR) sinnvoll oder ist hier eine Einstellung des Verfahrens zu erwarten?

Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung, Strafrecht, Weg

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