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Verfolgt werden nach dem Überholen?

Servus,

Ich bin zur Berufsschule gefahren und da fahre ich am liebsten Landstraße. Sind ca 45 Minuten fahrt und da sind oft Leute die ihr Gaspedal nicht finden und dann (meiner meinung nach) unnötige 70-80kmh bei erlaubten 100 fahren.

Streckenverlauf: (siehe Bild) Rechtskurve ist sehr übersichtlich, weite Sicht.

Heute morgen um ca. 6:30 (5. Nov.) bin wieder dort langgefahren und da ist es noch sehr dunkel gewesen, heißt wenn aus der weit entfernten Linkskurve jemand kommen würde, würde ich das sehen. Ich überhole in also, da er nichtmal 80 gefahren ist, als ich vorbei war und wieder in meine Spur bin (ausreichend Abstand) gab er mir 2 Lichthupen und ist aufeinmal erheblich schneller gefahren. Nach den Kurven kommt ein Dorf wo 50 ist und da bin ich auch meine 50-55 gefahren, allerdings ist er mir trotzdem noch sehr schnell Näher gekommen. Also ist er innerorts Wesentlich schneller als ich gefahren.

Ein paar Kilometer später standen wir auf einer 2-Spurigen schnellstraße nebeneinander an einer Ampel und da schsue ich zu ihm rüber und er zeigt mir nen Vogel, da habe ich einfach den Kopf geschüttelt und es gut sein lassen.

Da hätte ich gern mal die Meinung von euch und vorallem frage ich mich ob er bei der Polizei gegen mich vorgehen könnte (wobei ich nicht wüsste warum, da meiner Meinung nach keine Gefährdung vorhanden war)

Kurze Randinfos:

Ich bin 18, hatte BF17 wo ich 6 Monate Praxis hatte und seit März fahre ich selber mit meinem Auto (71ps 1.0L 😂), womit ich in den 8 Monaten schon knapp über 18.000km gefahren habe, weshalb ich sagen würde ich kenne mein Auto recht gut, da ich viel und sehr gerne Auto fahre und die Strecke kenne, da ich die sehr oft fahre.

Der andere beteiligte hatte einen 3er BMW (E92) und war in meinem Alter, denke mal er war nur gekränkt dass er in nem 3er BMW von einem SpaceStar '19 überholt wurde😅

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Sollte in ganz Deutschland das Rückwärts-Ausparken eingeschränkt werden?

Aus Kieler Nachrichten kopiert:

Für mehr Verkehrssicherheit

Grundstücks-Parken in Kiel: Stadt will Rückwärts-Ausparken einschränken

Zufahrten zu größeren Parkplätzen und Grundstücken in Kiel sollen nur noch vorwärts befahren werden. Die Stadt will verbieten, rückwärts ein- und auszufahren. Was dahintersteckt und wie das Parken in Kiel von der geplanten Regelung betroffen ist.

 Kiel. Autos sollen in Kiel nur noch vorwärts auf größere Grundstücke ein- und ausfahren. Die Stadt Kiel will es verbieten, rückwärts ein- und auszuparken. Das heißt: Neu entstehende Parkplätze müssen in Zukunft so gestaltet werden, dass die Zufahrten nur noch vorwärts erreicht und verlassen werden können. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Wie die neue Regelung umgesetzt werden soll und für welche Parkplätze sie gilt.

Warum soll es verboten werden, auf Grundstücken in Kiel rückwärts einzuparken?

„Bei beantragten Grundstückszufahrten werden regelmäßig Anträge gestellt, bei denen die Planung vorsieht, dass Fahrzeuge rückwärts auf oder von dem privaten Grundstück fahren“, sagt Mobilitätsdezernentin Alke Voß (Grüne). „Aktuelle Unfallzahlen zeigen allerdings, dass es gerade bei rückwärtsfahrenden Fahrzeugen zu Unfällen mit Personenschaden kommt.“ Voß verweist auf das Ziel der „Vision Zero“, mit dem durch präventive Maßnahmen Straßen und Verkehrsmittel so gestaltet werden sollen, dass es keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr gibt.

Deswegen will die grüne Mobilitätsdezernentin der Stadt Kiel künftig grundsätzlich nur neue Grundstückzufahrten genehmigen, wenn sichergestellt ist, dass Fahrzeuge vorwärts auf private Grundstücke fahren und diese auch nur vorwärts wieder verlassen können. „Dies wird das Gefährdungspotential für andere und insbesondere vulnerable Verkehrsteilnehmer deutlich verringern“, sagt Voß.

Für welche Parkplätze gilt das Rückwärts-Fahrverbot?

Betroffen sind Parkplätze beziehungsweise Zufahrten, die neu entstehen, etwa in geplanten Wohn- oder Gewerbegebieten. Wenn bestehende Parkflächen umgestaltet werden, greift die Regelung ebenfalls. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Das Rückfahr-Verbot gilt nicht für Kleingaragen und offene Anlagen bis zu vier Stellplätzen in unmittelbarer Straßennähe.

Was bedeutet das neue Verbot zum Rückwärts-Parken für entstehende Parkplätze?

Die neuen Flächen müssen so groß sein, dass Fahrzeuge darauf wenden können, um vorwärts das Grundstück zu verlassen. Zudem müssen die Sichtbeziehungen an den Zufahrten so gestaltet sein, dass Fußgänger rechtzeitig zu sehen sind. Die Standardbreite für die Ein- und Ausfahrt liegt bei drei Metern. Alternativ können auch mechanische Schutzeinrichtungen wie Rolltor, Schranke oder Blinklicht eingesetzt werden, die eine sichere und langsame Einfahrt in den öffentlichen Raum erzwingen.

Sollen die Regeln auf lange Sicht für bestehende Parkplätze gelten, wenn diese nicht umgestaltet werden?

Nein. Die Verwaltung plant laut Tiefbauamt keine Ausweitung der Regelung auf unverändert im Bestand vorhandene Stellplatzanlagen.

Wie gefährlich ist das Rückwärtsfahren in Kiel?

Eine aktuelle Statistik des Statistischen Bundesamtes zu Verkehrsunfällen mit Personenschäden zeigt, dass Rückwärtsfahren mit 17,9 Prozent eine sehr häufige Unfallursache darstellt. Diese bundesweiten Daten decken sich mit dem „Verkehrssicherheitsbericht Schleswig-Holstein 2023″ der Landespolizei. Im Untersuchungszeitraum waren Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren mit 27,2 Prozent die Hauptunfallursachen. Laut Verkehrssicherheitsbericht Kiel gab es 2023 in der Landeshauptstadt 71 Unfälle, die auf Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren zurückzuführen sind.

Wie soll kontrolliert werden, ob Fahrzeuge korrekt ein- und ausfahren?

Eine diesbezügliche Kontrolle ist nicht beabsichtigt, teilt das Tiefbauamt mit. Über den Antrag soll nur erreicht werden, dass künftig überhaupt die Möglichkeit zur Vermeidung von Rückwärtsfahrten bei Grundstücken geschaffen wird.

Wie geht es weiter?

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität diskutiert am Dienstag, 5. November, über den Antrag der Grünen-Politikerin. Die endgültige Entscheidung trifft die Ratsversammlung. In welcher Sitzung das Thema auf die Tagesordnung kommt, steht noch nicht fest.

Ich halte es für eine Schnapsidee! 63%
Antrag der Grünen-Politikerin----- Alles klar! 25%
Ja, auf jeden Fall! 4%
Ich bin unentschlossen! 4%
Eher: Nein! 4%
Eher: Ja! 0%
Nein, auf keinen Fall! 0%
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Miles Account wurde missbraucht, Unfall gebaut und Fahrerflucht begangen?

Hallo,

ich weiß, es war dumm. Ich habe jemanden meine Miles Daten gegeben, der meinen account zu einem „Geschäftskonto“ umwandeln wollte, damit ich auf keine Kosten sitzen bleibe. (Lieferjob) ich weiß, man sollte niemanden im internet vertrauen, vor allem wenn man wenig über die person weiß. Ich war nur verzweifelt weil ich momentan Geldschulden habe und ich einen zweit Job haben wollte.
Heute wurde ich von der Polizei angerufen, die haben mir mitgeteilt das die schon Bescheid wissen das mein Account missbraucht wird und der fahrer einen unfall+ fahrerflucht begangen hat. Ich habe auch schon mit dem Miles Support gesprochen, die haben meinen account erstmal auf eis gelegt und gesagt das ich mir keine Sorgen machen soll, dass man das angeblich geklärt bekommt (das Telefonat hat noch vor dem Unfall stattgefunden)

Ich bin echt verzweifelt mit der Situation, ich verstehe nicht wieso menschen sowas tun..

hab mich auch ein bisschen schlau gelesen um zu schauen, was für Kosten auf mich zukommen.
einmal 500€ weil ich die Daten weitergeleitet habe (hier könnte man vielleicht hoffen das die davon absehen) +900€ Selbstbeteiligung, die aber nur gilt wenn man den Schaden der Polizei meldet.

es war mir eine Lehre und ich werde wirklich niemanden mehr im Internet vertrauen.
es tut mir leid für den langen Text, ich hoffe nur das ihr mir eventuell sagen könnt was für Kosten auf mich zukommt.

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