Wer wird abgeschleppt bzw. was passiert, wenn hier kein Bus mehr durchkommen würde, weil die Fahrbahn zu eng ist?
7 Antworten
Man müsste den abschleppen, der zuletzt dort geparkt hat, denn der hat durch seinen Parkvorgang die Engstelle geschaffen. In der Praxis lässt sich das aber oft nur schwer feststellen.
Man könnte versuchen einen der Halter aufzusuchen und ihn bitten, das Fahrzeug wegzufahren.
Wenn alles nichts nützt, muss man sich für einen der beiden entscheiden und ihn ggf. auf Staatskosten umsetzen.
Selbstverständlich darfst du an Stellen, an denen kein Parkverbot herrscht, parken.
Das Nichteinhalten von 3,05m Restfahrbahnbreite stellt aber ein Parkverbot dar.
Aber ich kann doch nichts dafür, wenn ein Auto nachträglich am anderen Fahrbahnrand parkt und bei mir alles frei war.
Wenn du zuerst da parkst, machst du alles richtig. Nur als Zweiter darfst du dich da nicht hinstellen.
Salue
Wenn der Durchgang noch 3 Meter breit ist kommt jeder Lastwagen durch. Die fahren auf dem letzten Millimeter. Busfahrer sind sich dies ohnehin schon gewohnt.
In den Niederlanden waren zwei Autos auf den Tramgeleisen parkiert. Das Tram hielt an, alle Insassen stiegen aus und packten an. Eine Minute später waren die Auto von kräftigen Männern zur Seite gestellt, alle stiegen wieder ein und das Tram fuhr weiter.
Tellensohn
N Bus wird wahrscheinlich eher ne Alternativroute nehmen. Du schleppst ab, wenn Rettungswege blockiert sind, aber nicht, wenn n Bus nicht durch kommt. Ich vermute sogar eher, dass n Bus hier noch durch kommt.
Was das Unternehmen machen würde: Ordnungsamt informieren und die klingeln dann bei den Eigentümern und bitten das Auto umzuparken
Da wird keiner abgeschleppt.
Man darf ja nur am Straßenrand parken, wenn noch mehr als 3m Straßenbreite übrig bleibt. Und da kommt jeder Bus durch.
Da du keine Beschilderung abgelichtet hast, sieht es so aus, als dass alle regulär parken. Folglich hat der Bus das Problem!
Falsch es darf nur so geparkt werden ,das mindestens 3,05 Meter Platz bleiben Spiegel Spiegel Außenkannte.
Was bedeutet „Enge“:
Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 m (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 0,50 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Dabei ist die Gegenfahrbahn mitzurechnen. Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von 3,05 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten.
so isses. das wird wohl der sein der sich da zuletzt hingestellt hat.
unterschreitung der Mindestfahrbahnbreite.
Danke, also kann ich in so einer Straße ohne mir Kopfschmerzen machen zu müssen, mein Wohnmobil abzustellen, wenn dort kein abgesenkter Bordstein ist oder ein Parkerbot und ich keile unten dran mache und alle 3 Tage nach dem rechten schaue und beweis Fotos nach dem abstellen gemacht habe?