Reißverschlussverfahren hier anwenden?

6 Antworten

Hallo,

in Deutschland ist so etwas (insbesondere) im §7 Abs. 4+5 StVO geregelt.

In Deinem Foto beachte man dazu dann aber noch die mittlere Fahrbahnmarkierung ( durchgehend, oder gestrichelt ).

Etwaige Zusatzbeschilderung wie "Vorfahrt gewähren" mit Pfeil nach rechts oder links verweist dann nur zusätzlich für ABBIEGER noch auf zusätzliche Gefahren der Durchkreuzung anderer Fahrstreifen des Gegenverkehrs, oder neben der Straße liegenden Rad- / und Fußgängerwegungen bei nicht vorhandenen, oder ggf. nur ausgefallenen Lichtsignalanlagen.

Auf der Strecke in Deinem Bild dürfte Abs. 4 des oben zitierten Gesetzes allerdings auf unberechtigte "Falschparker" statt offizieller Fahrbahneinengungen oder Baustellen nicht unbedingt als "zwingend" anzuwenden sein. Da gälte innerorts dann das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nebst rechtzeitiger Ankündigung eines geplanten Fahrstreifenwechsels in diesem Bild.

Ich beziehe mich hier nur auf die deutsche StVO, und nicht auf etwaige Variablen zu AT, oder CH. ( das ging aus Deiner Frage nicht hervor )

LG

kleber0000 
Fragesteller
 28.03.2023, 19:13

danke. Sehr ausführlich

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Fazi50  28.03.2023, 19:22
@kleber0000

Gerne, und allseits gute Fahrt. :-)

Bei einem simplen Falschparker gibt es halt keine ausreichende Engstellen-Vorankündigung im Vorlauf der Streckenführung.

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Bei so wenig Verkehr braucht es keinen Reißverschluss.

Nein, das eine ganz normal zweispurige Strasse, wenn da rechts Autos parken sollten die Fahrzeuge in der rechten Spur sobald möglich auf die linke Spur wechseln..

Nix Reissverschluss keinerlei Schilder, Unsinn!

PalBeron  28.03.2023, 18:20

Wenn da ein Fahrzeug auf der Fahrbahn steht ist laut meinem Verständnis das Reißverschlussverfahren anzuwenden.

https://autorevue.at/ratgeber/reissverschlusssystem

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/reissverschlussverfahren/

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Leestiger  28.03.2023, 18:39
@PalBeron

Interessant..

Ich halte mich an die STVO, nach der werde ich vor Gericht verurteilt..

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.

Da der Wechsler eine Gefährdung anderer VTs ausschließen muss, trifft ihn im Falle eines Unfalls der Anscheinsbeweis, dass er sich nicht dementsprechend verhalten hat (sonst wäre es ja nicht zu dem Unfall gekommen).

Risiko des Nichtwechslers ist dann 20€ Bussgeld..

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Leestiger  28.03.2023, 21:19
@PalBeron

Hat mich persönlich in den letzten 40 Jahren nicht weiter nteressiert, anzuwenden vom Wechsler auf sein Risiko..

Aber auf dem Papier irgendwie so gewünscht auch wenn das Risiko dessen der den Wechlser nicht hereinlässt bei genau 20€ liegt wenn ers nicht übertreibt.

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Eichbaum1963  09.04.2023, 21:51
@Leestiger

Na, dann halt dich auch mal an § 7, Abs. 4 StVO:

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

Damit dürfte alles gesagt sein.😊

Also schalte da besser nicht auf Stur - denn das hat bei uns einigen sogar eine Anzeige wegen Nötigung eingebrockt...

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Leestiger  10.04.2023, 00:31
@Eichbaum1963

Nö, 20 Risiko ist 20 Euro und das muss einrm der Spass wert sein!

Zu Notigung im Strassenverkehr gehört wohl etwas mehr..

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Eichbaum1963  10.04.2023, 20:40
@Leestiger

Wenn du meinst. Aber sag das halt dann mal den Staatsanwalt, wenn er doch ein Verfahren eröffnet.😊

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Das Reißverschlussverfahren wird in der Regel bei baulich verengten Fahrbahn angewendet, und dann gibt es einen entsprechendes Zeichen dass der anzeigt dass Du demnächst deine Spur verlassen musst und eben auf die andere Spur wechseln sollst.

Nur weil hier auf der Fahrbahn jetzt ein Transporter parkt, gibt es keinen Reißverschlussverfahren. Hier musst du einfach im fließenden Verkehr schauen dass du dich rechtzeitig einordnest und wenn das rechtzeitig nicht möglich ist, dann eben anhältst blinkst wartet bis du die Gelegenheit hast die Spur zu wechseln

PalBeron  28.03.2023, 18:16

Wenn da ein Fahrzeug auf der Fahrbahn steht ist laut meinem Verständnis das Reißverschlussverfahren anzuwenden.

https://autorevue.at/ratgeber/reissverschlusssystem

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/reissverschlussverfahren/

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LittleMac1976  28.03.2023, 18:17
@PalBeron

Nein, es ist einfach nur ein Hindernis auf der Straße Punkt ein Reißverschlussverfahren wird nur angewendet, wie in deinem Link angegeben wenn die Straße sich verengt aufgrund einer Baustelle etc.

Letztendlich soll man ja vorausschauen fahren und wenn man schon erkennt das vor einem die Fahrbahn blockiert wird, dann ortet man sich rechtzeitig in der linken Spur ein Komma und wartet nicht erst bis man an dem Fahrzeug ran ist

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PalBeron  28.03.2023, 18:19
@LittleMac1976

Ich habe dir noch einen anderen Link angehängt.

Übrigens stehts in meinem Link sogar: „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich..."

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LittleMac1976  28.03.2023, 18:20
@PalBeron

Der zweite Link wurde vorhin noch nicht angezeigt, und trotzdem bedeutet Dein Text hier nicht dass ein Auto mal in die Farbe blockiert und das deswegen ein durchgehendes Befahrer nicht möglich ist. Da interpretierst du etwas falsch. Also noch mal vorausschauen fahren, rechtzeitig einordnen alles gut.

Und hier noch mal der Nachtrag aus deinem zweiten Link, auch hier steht es eindeutig und zwar so.........Wenn sich die Fahrbahn von zwei Spuren auf eine verengt, müssen sich die Fahrer im Reißverschlussverfahren einordnen.

und wenn sich die farbponen von zwei Spuren auf eine verengt, bedeutet das in dem Fall nicht weil da ein Auto im Weg steht

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PalBeron  28.03.2023, 18:24
@LittleMac1976

Kannst du den letzten Absatz wiederholen, ich verstehe nicht was du damit sagen willst.

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LittleMac1976  28.03.2023, 18:28
@PalBeron

Das Reißverschlussverfahren gilt nur dann, wenn eine Straße sich aufgrund z.B baulicher Veränderungen verengt.

Dies wird mit einem extra Schild angezeigt, dass sich darauf hinweist dass du in so und so viel 100 m auf die andere Spur wechseln sollst da sich die Fahrbahn verengt.

Es gilt nicht als Fahrbahnverengung, nur weil auf einer von zwei Fahrbahnen ein Auto blöde parkt sage ich mal.

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PalBeron  28.03.2023, 18:34
@LittleMac1976
Das Reißverschlussverfahren gilt nur dann, wenn eine Straße sich aufgrund z.B baulicher Veränderungen verengt.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt das Reißverschlussverfahren dann, wenn eine Fahrspur endet oder wegen eines Hindernisses nicht mehr befahrbar ist. Dann lassen sich die Fahrer gegenseitig einfädeln. 

ADAC
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich...
Deutsche StVo
Dies wird mit einem extra Schild angezeigt, dass sich darauf hinweist dass du in so und so viel 100 m auf die andere Spur wechseln sollst da sich die Fahrbahn verengt.
unabhängig davon, ob es durch eine entsprechende Beschilderung angeordnet wird.
ADAC
Es gilt nicht als Fahrbahnverengung, nur weil auf einer von zwei Fahrbahnen ein Auto blöde parkt sage ich mal.

Dies stellt ein Hindernis da, wodurch die Fahrbahn nicht mehr durchgehend befahrbar ist.

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LittleMac1976  28.03.2023, 18:35
@PalBeron

Ja genau wenn eine Fahrspur endet und das tut sie nicht nur weil ein Auto auf der Straße parkt, also wo ist jetzt ein Problem oder deine Frage

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PalBeron  28.03.2023, 19:10
@LittleMac1976

Da steht klar und deutlich auf der Seite vom ADAC "ODER wegen eines Hindernisses nicht mehr befahrbar ist." Und im gesetzt „Nicht durchgängig befahrbar ist"

Was ist daran so schwer zu verstehen?

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kleber0000 
Fragesteller
 28.03.2023, 19:25
@PalBeron

Ich glaube, erst wenn durch das Hindernis komplett die Fahrbahn nicht mehr befahrbar ist, dann Reißverschlussverfahren anwenden. Aber an dem Beispiel ist die Fahrbahn nach den parkenden Autos wieder befahrbar.

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Eichbaum1963  09.04.2023, 21:30

@LittleMac1976

Du irrst dich da gewaltig, denn § 7 StVO, Abs. 4 sagt:

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

D.h.: jegliches Hindernis auf einem Fahrstreifen erfordert das Reißverschlussverfahren!

Dies gilt nur nicht an Auffahrten/Einfädelstreifen.

Daher für deine Antwort 👎!

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Nein. Die Fahrspur geht ja weiter, nur an der Stelle eben mit Stillstand.

Das heißt, es ist ein normaler Spurwechsel, bei dem der fahrende Verkehr auf der anderen Spur Vorrang hat.

kleber0000 
Fragesteller
 28.03.2023, 17:01

Achso, also gilt es ausschließlich dann, wenn der Streifen endet?

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LittleMac1976  28.03.2023, 18:31
@kleber0000

Ja korrekt, ausschließlich auf denen wo sich die Fahrbahn zu einer verengt und das ist meist aufgrund baulicher Veränderungen der Fall Punkt nicht immer aber meistens Punkt aber ganz wichtig, es wird ein Schild hingestellt dass die anzeigt dass ich die Fahrbahn verengt und du eben die Spur wechseln sollst und dann weißt Du hier gilt Reißverschlussverfahren sofern ist der Verkehr nötig macht. Wenn so wenig Verkehr ist dann ist kein Reißverschlussverfahren nötig ist erübrigt sich das natürlich von selbst

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Eichbaum1963  09.04.2023, 21:52

Antwort ist auch falsch!

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