Sollten Dashcams in Fahrzeugen verpflichtend installiert werden?

15 Antworten

Warum sollte es darüber eine gesetzliche Regelung geben? Wer eine dashcam haben möchte, kann sie freiwillig installieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DERstobbel 
Beitragsersteller
 31.10.2024, 10:11

Wer das will, macht das. Aber wer das nicht "will", aus welchen Gründen auch immer müsste es dann. So mancher würde dann sicher besser fahren weil er weiß dass man sich das angucken kann wenn ein Verstoß, Unfall oder sonstwas vorliegt

schleudermaxe  31.10.2024, 10:40
@DERstobbel

Und dann gehts so aus, wie bei dem, der erstmals sonne Filme als Beweis für seine Unschuld durchklagte und hochkannt verlor. Er hatte einfach falsch geschaut, das Gericht hat ihn als alleinigen Verursacher abgeurteilt. Da hilft also die beste Kamera gar nichts.

DERstobbel 
Beitragsersteller
 31.10.2024, 10:53
@schleudermaxe

Da kann die Dashcam nichts für wenn man meint im Recht zu sein.

Salue

Seit einigen Jahren haben alle PW's schon lange eine Blackbox, ähnlich wie in Flugzeugen und Schiffen, eingebaut. Das ist Vorschrift nur die meisten Fahrzeugbesitzer wissen es nicht.

Mit den aufgezeichneten Daten lässt sich die Ursache eines Unfalles problemlos detailiert abklären. Allerdings dürfen diese Daten nur mit der Bewilligung des Fahrzeugbesitzers oder auf Weisung einer Untersuchungsbehörde abgerufen werden.

Tellensohn


Lachlan  31.10.2024, 10:41

@Tellensohn. So ist es. Eigentlich kann man die Daten auslesen, seit diese Box eingebaut wurde, damit die Daten von der Werkstatt oder der Pannenhilfe für Reparturprobleme abgelesen werden kann.

DERstobbel 
Beitragsersteller
 31.10.2024, 10:24

Vorsicht. Das ist nicht "schon seit Jahren". Meine Recherche nach deiner Antwort zeigt mir dass das erst dieses jahr in DE kam - wusste ich auch nicht, und gilt auch nur für Neuwagen..

Tellensohn  31.10.2024, 10:28
@DERstobbel

Es ist bestimmt 10 Jahre her, als ich die ersten Daten aus einem Unfallfahrzeug (Toyota) ablesen konnte. Ich war selber erstaunt, wie präzise das System jede kleinste Bewegung des Fahrzeuges und jegliche Bedienung durch den Fahrer aufgezeichnet hat. Was passiert war, war dann auch glasklar.

Lachlan  31.10.2024, 10:44
@DERstobbel

Da liegst Du falsch mit Deiner Recherche. Auch bei den Motorrädern gibt es seit Jahrzehnten eine Blackbox. Und bei den Auto und LKW#s sowieso seit min. 20 Jahren, eher 30 Jahre. Den meisten Fahrern ist dies allerdings nicht bewusst und auch nicht wirklich bekannt.

Wenn ich im Bekanntenkreis mich umhöre die einen Unfall hatten, da wären manche froh gewesen sie hätten sowas installiert, denn was manche danach so von sich geben vorallen die Lügen ist erstaunlich.

Ich weiß leider nicht ob sowas vor dem Gericht zählt, doch wenn sollte man sich sowas im Auto installieren, doch ob sowas gesetzlich machbar ist glaube ich eher nicht. Denn dann kommt bestimmt wieder das Datenschutzargument.


Lachlan  31.10.2024, 10:32

@SHildegard. Vor ein paar Jahren wurden die ersten Dashcam-Aufnahmen noch sehr zögerlich und nicht immer bei Gericht angesehen und anerkannt. Aber man hat inzwischen festgestellt, dass dadurch so manche Lüge und Falschaussage relativiert werden kann. Daher sind die Dashcam-Aufnahmen inzwischen bei Gericht anerkannt und manchmal auch sehr erwünscht.

Lachlan  31.10.2024, 14:25
@SHildegard

Ich habe mir vor ein paar Jahren, als es noch nicht so üblich war, eine Dashcam gekauft. Die ist im Rückspiegel eingebaut und stört nicht meine Sicht auf die Straße und ist für evtl. Langfinger auch nicht erkennbar.

Meine Beifahrer begeistern sich dann am Filmchen, der im Rückspiegel läuft, wenn sie zum ersten Mal mitfahren.

Das ist ein zusätzlicher Rückspiegel, den man im Zubehörhandel kaufen kann und der wird auf den eigentlichen Spiegel aufgesetzt. Der TÜV hat das auch nicht beanstandet.

Das wäre mein Tipp für Dich. :)

Das wäre meiner Meinung nach eine gute Lösung. Ich würde den Zugriff auf die Aufzeichnung aber begrenzen, zb. nur für Ermittler und Behörden.


DERstobbel 
Beitragsersteller
 31.10.2024, 10:20

So ist es therotisch ja auch, mal auf jeden Fall bei Überwachungskameras in (teil-)öffentlichen Gebäuden

...wenn überhaupt, dürfte auch der Fahrzeugführer/-halter keinerlei Zugriff auf die Daten haben...weder "manuell" noch elektronisch, sprich es müsste ein "geschlossenes System" sein, welches erst auf behördliche Anordnung zur Klärung eines Sachverhaltes geöffnet werden darf, um juristische Verwendung zu finden. Schon um (KI-generierte) Manipulation zu Ungunsten Dritter auszuschließen.