Mit L17 Führerschein begleitet in Niederlande fahren?
Hallo bin Österreicher, bin 17 und habe bereits meinen Führerschein gemacht. Ich fahre mit meinem Vater, mit dem ich auch die 3000 Kilometer gefahren bin in die Niederlande und wollte fragen ob ich mit ihm als Beifahrer das überhaupt darf. (bin noch 17, werd in 4 monaten 18)
4 Antworten
In Deutschland dürft Ihr damit fahren. In den Niederlanden nicht mehr. Die erkennen den nicht an. Also müsstet Ihr an der Deutsch / Niederländischen Grenze den Platz tauschen.
Hier die Regelungen für B(E)F17: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/
Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Dort wird auf Basis eines Erlasses des österreichischen Verkehrsministeriums vom 17.Juli 2012 auch eine deutsche Prüfungsbescheinigung anerkannt (aber nur bis zum 18. Geburtstag).
Ich bin mir sicher, dass es bei euch ähnl. Vereine wie den ADAC gibt, die ähnl. Webseiten haben. Da NL kein Nachbarland von A ist, halte ich das aber für unwahrscheinlich.
notting
Im Ausland sind irgendwelche "Zettel", die dich auf nationaler Ebene zu irgendwas berechtigen, grundsätzlich nicht anerkannt. Sondern nur, wenn es entsprechende Abkommen gibt, wie zwischen D und AT bezüglich des Fahrens mit 17.
Der niederländische Polizist wird im Zweifel einen EU-Kartenführerschein von dir sehen wollen. Entweder du hast diesen und darfst fahren, egal wer sonst noch im Auto sitzt, oder du hast keinen und darfst nicht fahren.
Bekommt man in Österreich direkt als L17er den vollwertigen EU-Kartenführerschein ausgestellt?
L17 Ist tatsächlich komplett anders als BF17 bei euch. Bei uns beginnt die L17 Ausbildung mit 15,5 und endet mit 17 mit der praktischen Prüfung. Sobald man die Praktische Prüfung hat (darf man eben erst ab 17) bekommt man den ganz normalen EU-Führerschein.
Der einzige Unterschied vor dem 18 Geburtstag wird der nicht überall anerkannt. Ab 18 wird er automatisch überall anerkannt weils ja der normale Führerschein ist.
Für das Ausland muss das geprüft werden. Nicht überall ist der Führerschein anerkannt. Die Niederlande erkennen diese Fahrerlaubnis m. Kenntniss nach nicht an.
Den hat er darf aber dennoch in NL nicht fahren