Wenn man bei der Fahrschule zu schnell fährt oder geblitzt wird muss man es dann bezahlen?
5 Antworten
Führer eines Kraftfahrzeugs ist, wer es unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder unter Handhabung seiner technischen Vorrichtung während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt. Er muss dabei sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen Einrichtungen des Fahrzeugs bedienen, die für seine Fortbewegung bestimmt sind
Diese Definition wurde durch den BGH festgelegt. Fahrzeugführer ist also nur, wer Gas, Bremse oder Lenkrad bedient. In dem Moment, wo der Fahrlehrer das tut, ist er auch Fahrzeugführer. Wenn er das nicht tut (also die meiste Zeit), ist er kein Fahrzeugführer und kann daher auch nicht für einen Verstoß zur Verantwortung gezogen werden, der die Fahrzeugführereigenschaft voraussetzt.
Der Fahrschüler dagegen hat seine Hände und Füße in der Regel durchgehend an den Bedienelementen und ist daher stets Fahrzeugführer.
Der Fahrschüler begeht also den Verstoß.
Der Fahrlehrer nur (zusammen mit dem Fahrschüler), wenn er im Moment der Messung die Bedienelemente betätigt.
Der Fahrlehrer kann aufgrund seiner Sorgfaltspflicht aber ohne Betätigen der Bedienelemente ggf. gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen. Dieser Verstoß setzt nämlich nicht die Fahrzeugführereigenschaft voraus, sondern lediglich die Eigenschaft als Verkehrsteilnehmer. Ein solcher Verstoß kostet allerdings selbst im Falle eines Unfalles max. 35€.
Ich finde allerdings keine Informationen darüber, die belegen, dass gegen einen Fahrschüler tatsächlich mal ein Bußgeld verhängt wurde. Es gibt die Theorie, dass der Fahrschüler mit steigendem Ausbildungsstand auch mehr Verantwortung für einen Verkehrsverstoß übernehmen muss.
Es gibt aber Urteile, die das oben Geschriebene bezüglich des Fahrlehrers belegen. Siehe hier und hier.
Der Fahrlehrer hätte dann Schuld. Gleiches auch bei Unfällen oder wenn dir bei der Übung der Gefahrenbremsung jemand hinten drauf fährt. Der Fahrlehrer muss sicherstellen, dass solche Übungen gefahrlos gemacht werden können.
Die einzige Ausnahme wäre, wenn du mutwillig plötzlich das Lenkrad rumreißt und einen Unfall braust. Sowas wird dann sicher vor Gericht landen und hat unschöne Konsequenzen bis hin zu versuchten Mordes oder Totschlag.
Das wir nicht passieren, weil der Fahrlehrer es verhindern wird. Rechtlich ist er der Fahrzeugführer und somit verantwortlich.
Hi nein. Der Fahrlehrer gilt rechtlich als Fahrer. Daher müsste der den Bußgeldbescheid bezahlen.
Allerdings würde der Dich nicht zu schnell fahren lassen, notfalls benutzt er seine eigene Bremse.
Vielleicht der Fahrlehrer, denn er ist ja letztlich verantwortlich für das, was da passiert.