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Typisch BMW-SUV – Mit dem Mittelfinger davongefahren?

Hallo liebe Leute,

ich fahre jeden Tag auf dieser Straße – sie ist dreispurig. Ich überhole dort regelmäßig, ganz normal nach links und regelkonform. Aber so etwas wie heute ist mir noch nie passiert. Wie immer war an der Ampel rot, alle standen. Als es langsam auf Grün schaltete, fuhren die Fahrzeuge gemächlich los. Ich hielt mich an die erlaubten 50 km/h und wollte links überholen.

Doch genau in dem Moment, als ich überholen wollte, hat der Fahrer eines typischen BMW-SUV gemerkt, was ich vorhatte – und zack, er beschleunigte plötzlich richtig stark. Ich musste auf 65 km/h hoch, um noch sicher an ihm vorbeizukommen. So ein Verhalten habe ich noch nie erlebt.

Aber damit nicht genug: Als ich ihn schließlich überholt hatte, zeigte er mir einfach den Mittelfinger. Ich war echt fassungslos. Ich wollte ihn eigentlich zur Rede stellen, aber er hat sofort das Weite gesucht. Ich bin dann langsam weitergefahren und konnte ihn leider nicht mehr identifizieren – aber ich habe mir sein Nummernschild notiert.

Bin danach direkt zur Polizeiwache gefahren und habe den Vorfall so geschildert, wie es passiert ist. Die Beamten meinten, dass der ausgestreckte Mittelfinger eine ernste Beleidigung ist und als schwere Straftat gewertet wird. Daher hat sich der BMW-Fahrer wohl auch so schnell vom Acker gemacht.

Jetzt frage ich euch: Was meint ihr – soll ich wirklich eine Anzeige erstatten, obwohl ich nur das Nummernschild habe, aber die Person nicht eindeutig erkennen konnte?

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Werden eScooter und co als Alternative zum Auto im Vergleich zum Fahrrad zu wenig ernst genommen?

Mir kommt es oft so vor, dass sich die Diskussion um Alternativen zum Auto oft nur um Fahrräder dreht. Andere Verkehrsmittel werden von der Politik stiefmütterlich behandelt. Bekommen im besten Fall wie eScooter von der Politik eine in sich nicht mal schlüssige Regelung vorgesetzt die erst an die Regeln für Fahrräder angepasst wird. Oder werden im schlechtesten Fall bisher komplett ignoriert wie z.b. elektrische Einräder.

Dabei könnten solche Fahrzeuge Menschen dazu bringen freiwillig auf Fahrten mit dem Auto zu verzichten. Insbesondere auch diejenigen die mit dem Fahrrad pendeln wollen z.b. weil es bei ihnen nicht flach ist und sie nicht durchgeschwitzt irgendwo ankommen wollen. Pedelecs sind da leider viel zu teuer oftmals deutlich teurer als private eScooter. Die möchte viele nur ungern stundenlang draußen angekettet lassen.

Dazu kommt, dass eScooter und co klassischen 25km/h Rollern durch den elektrischen Antrieb weit überlegen sind. In der Stadt ist man teilweise sogar schneller als 45km/h Fahrzeuge weil man Radwege benutzen darf. Außerdem kann man eScooter zusammenfalten und zumindest bei der Bahn noch mitnehmen. Auch wenn bei Bussen und Straßenbahnen zunehmend fadenscheiniger Aktionismus um sich greift.

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Ist der geplante Gesetzesentwurf bzw. die Regulierung für Fahrradfahrer sinnvoll?

Gesetz über die Nutzung und Überprüfung von Fahrrädern (Fahrradnutzungs- und -überprüfungsgesetz – FNG)

Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist die Regelung der Nutzung, Klassifizierung und Überprüfung von Fahrrädern sowie die Einführung bestimmter Nutzungsbeschränkungen und Pflichten zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit.

§ 2 Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für alle Fahrräder und Fahrradanhänger, die im öffentlichen Verkehrsraum der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.

§ 3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Begriff:

1. Fahrrad: Ein Fahrzeug mit zwei Rädern, das ausschließlich durch menschliche Muskelkraft mittels Pedalen oder Kurbeln angetrieben wird, ggf. mit elektrischer Unterstützung bis zu 25 km/h.

2. Fahrradanhänger: Ein nicht motorisiertes Fahrzeug, das zum Transport von Personen oder Gütern an ein Fahrrad angehängt wird.

3. Trittfrequenz: Die Anzahl der Pedalumdrehungen pro Minute durch den Fahrer.

4. Zulässiges Gesamtgewicht: Das maximal erlaubte Gewicht eines Fahrrads einschließlich Fahrer, Beladung und ggf. Anhänger, wie es vom Hersteller oder einer zuständigen Behörde festgelegt wurde.

Abschnitt 2 – Vorschriften zur Nutzung von Fahrrädern

§ 4 Zulässiges Fahrergewicht

(1) Das zulässige Gewicht für den Fahrer darf nicht überschritten werden.

(2) Ein Verstoß gegen Absatz 1 stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.

§ 5 Erlaubnispflicht für den Betrieb mit Anhängern

Das Führen von Fahrrädern mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 20 kg überschreitet, ist nur Personen gestattet, die im Besitz einer amtlich anerkannten Fahrerlaubnis für Fahrräder gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes sind.

§ 6 Klassifizierung von Fahrrädern

(1) Fahrräder werden nach der Anzahl ihrer Gänge wie folgt klassifiziert:

    a) Fahrräder mit bis zu 3 Gängen: Stadtrad,

    b) Fahrräder mit 4 bis 10 Gängen: Schnellrad,

    c) Fahrräder mit mehr als 10 Gängen: Rennrad.

(2) Fahrräder mit bis zu 7 Gängen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei einer Trittfrequenz von 60 U/min im höchsten Gang 25 km/h nicht überschreitet, gelten als Bergrad, unabhängig von der unter Absatz 1 genannten Klassifizierung.

§ 7 Kennzeichnungspflicht für leistungsstarke Fahrräder

Fahrräder der Kategorien „Schnellrad“ oder „Rennrad“, die bei einer Trittfrequenz von 60 U/min im höchsten Gang eine Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreichen, unterliegen der Kennzeichenpflicht gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Abschnitt 3 – Überprüfungspflichten

§ 8 Regelmäßige technische Überprüfung (ÜFB)

(1) Fahrräder im Sinne dieses Gesetzes sind jährlich einer technischen Überprüfung im Rahmen der „Überprüfung von zwei­rädigen Fortbewegungsmitteln“ (ÜFB) zu unterziehen.

(2) Die Überprüfung erfolgt durch hierfür amtlich anerkannte Stellen.

(3) Nach erfolgreicher Prüfung ist am Fahrrad eine Prüfplakette gut sichtbar anzubringen.

(4) Die Nichtdurchführung der Überprüfung oder das Fehlen einer gültigen Plakette kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

§ 9 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Meine Meinung: Also ich denke, dass das maximal übertrieben ist. FAHRRADFÜHRERSCHEIN!? also das gibt's nur in Deutschland

Katastrophe 46%
Gut 23%
Anderes 23%
Geht 8%
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"Wusstet ihr schon das bei uns in: (🇩🇪=Deutschland) sämtliche Arbeitnehmer/rinnen auf den: (Arbeitswegen) Verkehrsmittel unabhängig Unfallversichert sind?"

"Ich selber wusste es bisher im Vorfeld noch nicht, aber durch war gezwungen mich mit dem obigen Thema auseinander zu setzen eigenständig, denn ich selber arbeite seit langem bereits in einer: (behinderten Werkstatt) im allgemeinen so..."

"Und dort habe ich selber in letzter Zeit das eigene Problem das ich selber morgens: (😴=oftmals verschlafen) tue und dadurch bedingt den: (🚌=pünktlichen Bus) zur Arbeit verpassen tue..."

"Wenn ich diesen Bus verpassen tue morgens, so versuche ich dann meistens noch später zur Arbeit entweder mit dem: (🚲=eigenen Fahrrad) oder mit den: (🚞🚌=öffentlichen Verkehrsmitteln) hinzukommen und deswegen meinten die Gruppenleiter/rinnen bei uns in der eigenen behinderten Werkstatt mündlich mir gegenüber wahrheitsgemäß, dass ich selber angeblich nicht versichert sein würde, wenn ich mit dem eigenen Fahrrad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit hinkommen tue anstatt mit dem eigentlichen pünktlichen Bus zur Arbeit hinzukommen..."

"Deswegen habe ich diesen Verlauf auch inzwischen selbst mal bei: (WhatsApp= Meta=künstlicher Intelligenz) dort mal eingegeben gehabt und diese künstliche Intelligenz gab mir als passende Rückantwort dort selber zu verstehen das ich selber sehr wohl gesetzlich Unfallversichert auf dem Weg zur Arbeit bin, weil bei uns in: (🇩🇪=Deutschland) das Verkehrsmittel bundesweit absolut keine Rolle spielen tut auf sowohl: (Hin und Rück Wegen) zur Arbeit hin beziehungsweise und wieder zurück nach Hause dann im allgemeinen so..."

"Deswegen wahrheitsgemäß auch sowohl die obige: (Gesellschaftsfrage oder Umfrage) von mir selber diesbezüglich im allgemeinen so..."

"Ja das wusste ich schon..." 100%
"Nein das wusste ich noch gar nicht..." 0%
"Keine Ahnung weiß ich nicht genau..." 0%
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Wo ist die Fahrradspur jetzt?

Bin heute mit einem Freund bisschen rumgefahren so in Richtungen wo wir sonst nie sind

Hab leider kein Foto davon aber ich beschreibe es genau:

Es ist eine 3-spurige Straße, nach der Kreuzung steht rechts neben der Straße ein Schild für einen Fahrradweg den man benutzen muss. Dort ändert sich auch die ganze Strecke. Die rechte Spur wird zur Busspur (aber die sind ja auch oft für Fahrradfahrer freigegeben), die mittlere und linke Spur sind ganz normale Straßen. Theoretisch kann man an der Ampel auch von der Straße fahren. Es sieht aus wie ein typischer Fahrradweg (glatt asphaltiert), aber: es ist ne Fußgängerampel und der "Fahrradweg" entsteht aus einem Fußweg und endet auch in einem Fußweg wo man mit dem Fahrrad nicht fahren darf (und auch nicht kann) und es gibt da dann auch keine offizielle Abfahrt mehr um wieder auf die Straße zu kommen.

Auch komisch daran ist: die Busspur wird nach kurzer Zeit wieder eine normale Spur, dann entshet da aus dem Nichts ein Fahrradweg (20m später) und der Fahrradweg führt dann wieder auf einen Fuß- und Fahrradweg.

Wir sind dann einfach auf der Straße geblieben aber trotzdem wissen wir bis jetzt nicht: Wo hätten wir da jetzt fahren müssen? Und wie soll man da so schnell durchblicken wenn der ganze Weg aus Einzelteilen besteht die sich alle widersprechen?

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