Wenn ein Arbeitnehmer auf 450€ Basis beim Deutschen Roten Kreuz arbeitet, also einen Minijob hat bzw. geringfügig Beschäftigter ist, steht ihm dann auch die letztens abgeschlossenen 8% Lohnerhöhung des öffentlichen Dienstes zu ? Gehört man auch als gfg. Beschäftigter auch zum öffentlichen Dienst? Die Höchstgrenze von 450€ monatlich ist ja dann ausgeschöpft. Müsste dann etwa die Wochenarbeitszeit angepasst werden?
Nochmal zur Grundfrage, ist man im öffentlichen Dienst bei dem DRK?