Ist ein U-Turn rechtlich wenden oder doppeltes abbiegen und an welcher Stelle ist das erlaubt?
Fahrradfahrer dürfen, auch bei einem vorhandenden benutzungspflichtigen Radweg, diesen verlassen, um abzubiegen, solange der Radweg nicht in die gleiche Richtung führt.
Sprich: trotz Fahrradspur darf der Fahrradfahrer zum Linksabbiegen auf die mittlere (Auto-)Spur fahren.
Jetzt ist bei mir eine Stelle mit einer in jede Fahrtrichtung zweispurigen Straße und Fahrradspuren jeweils. Rundherum sind kleine Einbahnstraßen.
Jetzt ist meine Frage:
Es geht gegenüber eine kleine Einbahnstraße rein, die einem gegebenfalls einen Umweg erspart. Dazwischen ist eine Verkehrsinsel für Fußgänger, man kann also nicht direkt links in die Straße einbiegen.
Es spricht aber normal nichts gegen einen U-Turn, also: keine durchgezogene Linie, kein Schild, was einem das verbietet. Die Frage die ich mir da stelle: darf man als Fahrradfahrer an der Stelle auf die linke Spur fahren, für einen U-Turn, weil das "Abbiegen" ist, oder wäre das Wenden und dann dürfte der Radfahrer es nicht?
(ich habe das bisher nämlich immer mal wieder einfach gemacht, frage mich aber gerade, ob ich dafür eigentlich Bußgelder kassieren könnte).
Ich weiß, Detailfuchserfrage, aber vielleicht hat jemand dazu eine StVO-Stelle?
.
So extra für Hayns. Das rote symbolisiert, den Weg, bei dem ich wissen möchte, ob er legal ist für Radfahrer.
5 Antworten
Die Zeichnung ist wirklich allererste Sahne.
Ein Ausschnitt von Google Maps (Screenshot) ist hier sicher besser angebracht. Straßen-/ oder Ortsangaben kannst Du schwärzen.
Wenn Autos trotz gestrichelter Line nur geradeaus fahren dürfen (die Insel [was für eine?] spricht dafür), dann dürfen andere auch nur geradeaus fahren.
Ggf. ist auch ein weiterer größerer Ausschnitt vonnöten, um es zu verifizieren.
Danke.
Ja, wenn Google falsch ist, kann man / ich nicht beurteilen, was korrekt ist. Man kann leider wirklich nicht gut erkennen, was ggf. notwendig ist es zu beurteilen und der Ausschnitt ist etwas knapp - egal.
Warum nutzt Du nicht die Fußgängerinsel? Um den Umweg zu ersparen, kannst Du doch auch kurz absteigen und zu Fuß queren.
Wenn Autos trotz gestrichelter Line nur geradeaus fahren dürfen
Steht wie gesagt kein Schild, was einen U-Turn verböte. Sonst wäre ja auch klar, dass das ein Fahrrad auch nicht darf, wenn es auch Autos nicht dürfen.
die Insel [was für eine?] spricht dafür),
Fußgängerinsel.
Ich denke, man kann auf der Zeichnung halt erkennen wie die Situation ist und was ich meine, das reichte mir. Das Problem mit Karte ist auch, dass die bei google selber falsch gemalt ist, an der Stelle...
In deinem Fall handelt es sich um Wenden.
Von zweimaligem Abbiegen kann man laut KG Berlin erst sprechen, wenn die beiden Fahrtrichtungen durch einen breiten Mittelstreifen getrennt sind und damit als zwei verschiedene Fahrbahnen angesehen werden können.
In deinem Fall ist aber kein solcher Mittelstreifen vorhanden. Es handelt sich um eine einzige Fahrbahn mit zwei Fahrtrichtungen.
Wenn der Verkehr es zulässt, würde ich mit dem Fahrrad genau so fahren wie du - weil es ja auch mit dem Auto der richtige Weg ist.
Schon ... wenn man links abbiegen möchte oder wenden oder was auch immer, muss man auf die linkeste Spur (Außer, die Straße ist als Kraftfahrstraße gekennzeichnet, dann bleibt nur der Fußweg drüber. Es ist völlig egal, warum man nach links von der Straße möchte. WENN man das möchte, macht man das so. Natürlich genau wie beim Autofahren nicht über mehr als eine Spur auf einmal, sondern erst mal auf die Spur und dann neu sehen, ob frei ist, dass man nochmal rüber wechseln kann. Klar, wenn weit und breit niemand ist, wird man da schon mal ein bisschen großzügiger als korrekt ist.
Drüben angekommen, soll man natürlich so schnell wie möglich wieder auf den Radweg, also fädelt man wieder Spur für Spur rüber bis man ganz rechts auf den Fahrbahnen ist und sucht sich die nächste Auffahrmöglichkeit auf den Radweg. Wenn natürlich beim Wenden direkt möglich ist, dass man gleich ganz rüber kommt, ist man weniger Verkehrshindernis. Zudem muss man mit dem Rad bei engerer Wendung konzentrierter und balancierter fahren, sodass einem niemand böse ist, sollte frei genug sein, wenn man sofort ganz rüber zieht.
Was man dann, wenn man wieder rechts angekommen ist, macht, ist ein komplett neues Manöver. Dass Du dann also rechts abbiegst, interessiert bei dem Vorgang nicht.
In der Realität ist die ganze Theorie natürlich vom Verkehrsaufkommen abhängig, aus dem hervorgeht, ob es ein sinnvoller Weg ist.
Wenn du nirgendwo einbiegen möchtest, dann biegst du nicht ab sondern wendest.
Aber ich wüsste jetzt nicht, was da dagegen sprechen würde.
Ich hab's jetzt 3 x gelesen, kapiere die Situation aber nicht.
Einfacher wäre eine Zeichnung/Foto/GoogleMaps-Ausschnitt.
Ich schaue mal, ob ich das angehängt bekomme :-D. Habe eine "wunderschöne" Zeichnung gerade gemacht :-D.
Ich hoffe, man erkennt man "wunderschöne" Zeichung :-D und dann auch den Sinn der Frage.
Ja, aber ich halte Deine Idee für sehr fragwürdig.
Kannst Du nicht vor der Insel schon abbiegen?
Ansonsten würde ich einfach das Rad über die jeweils 2spurige (!) Straße schieben, dann fährt Dich auch keiner über den Haufen.
Nee, das wäre illegal, weil ich dann etwa 5 Meter im Gegenverkehr fahren müsste (und deutlich gefährlicher).
Das zu Fuß gehen würde ich gerne vermeiden ;-).
Ich passe dabei natürlich auch stark auf, durch die Ampelschaltungen geht da ein U-Turn aber meistens sehr gut, die Frage ist halt nur: dürfte ich das überhaupt?
Tja ... wie gesagt, ich würd's nicht machen, egal ob nun erlaubt oder nicht, mir wäre das Herumgeeier zwischen den ganzen Autos zu "wackelig".
Und ob es nun erlaubt wäre oder nicht, frag mal die Ortspolizisten ... aber auch da könntest Du unterschiedliche Ansichten hören.
Sagen wir mal so: Polizisten sind bei Verkehrsregeln meistens mäßig gut geschult :-D. Sprich: mir fallen auf Anhieb mindestens zwei Sachen ein, die die fast alle bzgl. Fahrrädern ganz sicher falsch im Kopf haben.... (unter anderem zum Beispiel das mit dem Linksabbiegendürfen und dafür vom benutzungspflichtigen Fahrradweg runterfahren dürfen...)
... wie sollte man sonst abbiegen?
Aber ... was viele Radfahrer scheinbar auch nicht auf dem Schirm haben:
Man muss, wenn 2 Radwege vorhanden sind, immer den in Fahrtrichtung benutzen. :-)
Geisterradler (oder wie ich die gerne bezeichne: englische Radfahrer) - jap, chronisches Problem, ebenso wie Gehwegradler. Ist aber hier nicht das Thema.
Manche Polizisten meinen, ein Radfahrer müsste dann über die Ampel drüber fahren, dann auf den Gehweg, dort absteigen, dann über den Gehweg über die Ampel und dann auf dem Radweg weiterfahren beim Linksabbiegen ... Zumindest scheinen die das zu denken...
Hm, darüber habe ich (mangels entsprechender Straßen) noch nicht nachgedacht ... aber je nach Verkehrslage würde ich das (zu meiner eigenen Sicherheit) wohl evtl. auch so machen.
Ich schaue da dann halt eher nach einem frühen Spurwechsel und biege wie ein Auto links ab. Nur, wenn das nicht sicher ginge nehme ich die Gehwegvariante.
So, extra für dich, google dazu genommen ... Bild ist jetzt gedreht, weil ich jetzt von Nordsüd-Ausrichtung ausging und nicht mehr, wie vorher, von der ursprünglichen Fahrtrichtung...