Wer hat hier Vorfahrt? Der Radfahrer der auf einem benutzungspflichtigen Radweg fährt der in beide Richtungen freigegeben ist oder?

4 Antworten

Der Radfahrer hat einen gesenkten Bordstein, somit muss er warten, egal aus welcher Richtung, zumal es für die Autofahrer weder eine Haltelinie noch ein Vorfahrt beachten gibt.

Hallo,

Radwege gehören nicht zum Kreisverkehr,
und sind dort gar nicht erlaubt.

Also sind die Radfahrer in der Wartepflicht.

Aber als erfahrener Autofahrer weis man,
dass die Radfahrer das nicht wissen oder beachten.

Und man will ja nicht, das die Radler den Asphalt küssen.

Rechtlich Grundlagen:

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Hier haben Radfahrer auch keinen Vorrang, da der Radweg kein Teil des Kreisverkehres ist. Aber wenn ein Autofahrer abbiegt, dann sollte er Radfahrer durch lassen.

Es sei denn, der Radfahrer geht zu Fuss über den Zebrastreifen.

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Hansi

 - (Fahrrad, Straßenverkehr, Verkehrsrecht)  - (Fahrrad, Straßenverkehr, Verkehrsrecht)  - (Fahrrad, Straßenverkehr, Verkehrsrecht)

Elektroniker93 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 11:34

Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.

Elektroniker93 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 11:36
@Elektroniker93

fakt ist einfach auch dass der Radweg falsch beschildert ist. in der VwV steht das schwarz auf weiß.

Kerner  19.06.2024, 11:47
@Elektroniker93

Radwege mit blauem Schild sind zu benützen, und somit kein Teil des des Kreisverkehres.

Und dann steht das Zeichen 205 (Dreieck Spitze nach unten), in Verbindung mit Zeichen 215 (rundes blaues Kreisverkehrschild),
dann bezieht es sich eigentlich nur auf den Kreisverkehr.

Das Nähere regelt das zuständige Ordnungsamt.

Lass sie radeln, lass sie leben!!

Hansi

Richtig wäre hier die Beschilderung ("Vorfahrt achten" + "Kreisverkehr") an der Stelle, wo sich das Gefahrzeichen befindet. Denn der benutzungspflichtige Radweg ist so gestaltet, dass man darüber an allen vier Einmündungen direkt am Kreisverkehr die Straße überqueren kann. Der Radfahrer sollte somit zu den in der Kreisbahn befindlichen Fahrzeugen gehören und Vorfahrt genießen.

Außerorts wird der Radweg oft etwas vom Kreisverkehr entfernt angelegt und hat dann auch ein kleines Vorfahrt-achten-Schild.

So wie das hier beschildert ist, hat der Autofahrer beim Einfahren in den Kreisverkehr Vorfahrt.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Der Radfahrer muss definitiv warten. Er hat nur eine Verkehrsinsel als Querungshilfe.


Elektroniker93 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 11:34

Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.

T3Fahrer  19.06.2024, 11:56
@Elektroniker93

Er ist baulich abgesetzt und es gibt keinen Anhaltspunkt für eine Vorfahrt der Räder