Was tun, wenn man bei eBay Kleinanzeigen keine Ware erhält?

Wahrscheinlich leider einem Betrüger aufgesessen: Bei eBay Kleinanzeigen per Überweisung bezahlt und keine Ware erhalten. Ich weiß, macht man eigentlich nicht, aber die ganze Sache klang aus unterschiedlichen Gründen extrem glaubwürdig und seriös. Unter anderem war eigentlich nur Abholung und Barzahlung angeboten worden. Erst auf explizite Nachfrage hat der Verkäufer auch Versand angeboten.

Inzwischen kam von eBay eine Mail, dass der Account des Verkäufers wegen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen gesperrt wurde - also gab es wohl noch mehr betrogene Käufer. Nun besteht aber noch Kontakt zum Verkäufer, der weiterhin versucht, die Angelegenheit in die Länge zu ziehen. Das Paket sei angeblich längst unterwegs. Auf die Frage nach der Sendungsnummer geht er nicht ein.

Was sollte man jetzt tun? Anzeige bei der Polizei erstatten? Die Kontonummer liegt natürlich vor. Ob der Name stimmt, weiß ich nicht. E-Mail-Adresse und korrekte Handynummer liegen vor, aber keine Postadresse.

Aber was, wenn es doch kein Betrug ist? Ich will natürlich nicht unberechtigt Anzeige erstatten, aber kann mit der Angelegenheit natürlich auch nicht ewig warten. Die Nachricht von eBay deutet darauf hin, dass es noch mehr Opfer gibt, also sollte das möglichst schnell gestoppt werden. Irgendeinen Tipp, was man dem Verkäufer schreiben könnte?

Und letztendlich: Ja, das Geld ist wahrscheinlich weg, aber welchen Weg gäbe es zivilrechtlich? Es handelt sich um eine Summe zwischen 500 und 1000 Euro, da wäre es schon wirklich, wirklich nett, das Geld wiederzusehen...

ERGÄNZUNG:

Der Verkäufer antwortet weiterhin auf Mails. Wäre es vielleicht eine Idee, irgendwie weitere nützliche Informationen aus ihm herauszulocken?

Und: Er hatte ja ursprünglich immerhin nur Abholung und Barzahlung angeboten. Ist das ein üblicher Trick?

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Unversichertes DHL-Päckchen kommt nicht an - Beweispflicht über Absendung?

Guten Tag,

ich habe auf ebay vor einigen Wochen über eine privat Auktion etwas ersteigert. Leider ist bis heute nicht angekommen, sodass ich nun davon ausgehen muss, dass das Päckchen nicht mehr eintrifft. Es wurde als unversichertes Päckchen angeblich bereits vor 3 1/2 Wochen verschickt. Ich weiß, dass ich als Käufer das Risiko bei einem solchen Versand trage. Allerdings interessiert es mich, ob der Absender/Verkäufer in der Pflicht ist nachzuweisen, dass er das Päckchen tatsächlich in Auftrag gegeben hat.

Wenn er nicht in der Beweispflicht ist, könnte man ja zahllose Päckchen unversichert verkaufen und das Geld kassieren, ohne Ware zu versenden. Mir wurde geraten ein Nachforschungsauftrag an DHL zu stellen, habe aber auch gelesen, dass das bei nicht verfolgbaren Sendungen wenig Sinn macht und ich kaum Aussicht auf Erfolg habe...

Hat jemand schon einmal eine solche Erfahrung machen müssen?

Der Verkäufer zeigt sich leider weniger kooperativ. und Antwortet auf meine Nachrichten meist nur einsilbig und inhaltslos. eBay habe ich ebenfalls kontaktiert und die haben mir geraten noch ein klein wenig zu warten, da der Verkäufer leider schon einmal durch so etwas aufgefallen ist, aber die Ware dann doch noch angekommen ist.

Vorab vielen Dnak für eure Tipps, Erfahrungen und Ideen. LG

Versand, Recht, eBay, Transport, DHL, Logistik, Online-Bestellung, Online-Shopping, Onlinehandel
Ware zu spät zurückgesendet - muß ich zahlen?

Bin total verzweifelt.

Ich habe mir online eine Perücke bestellt. Diese habe ich leider nicht innerhalb der Rückgabefrist zurückgeschickt, sondern etwas später, da ich zwischenzeitlich stationär im Krankenhaus war. Der Perückenshop besteht trotzdem auf die Zahlung und hat die Sache einem Inkasso übergeben. ich habe mich zwischenzeitlich schriftlich bei ihm entschuldigt per Einschreiben, das kam aber als nicht angenommen wieder zurück.

Jetzt kommt ein Schreiben vom Inkassounternehmen, dass ich zur Zahlung verpflichtet sei, da ich die Ware einfach zurückgeschickt hätte, ohne vorher schriftlich zu widerrufen und außerdem zu spät.

Der Perücken Shop hat mir aus Kulanz eine Gutschrift eingeräumt. Leider kann ich aber mit dieser Gutschrift nichts anfangen, da ich künftig keine Perücke mehr brauchen werde.

Muss ich die 1000 €, die für mich sehr sehr viel Geld sind, jetzt an das Inkassounternehmen trotzdem bezahlen?

 Die Perückenfirma lässt da keinesfalls mit sich diskutieren.

 Ein Rechtsanwalt würde sich wohl kaum lohnen, da er wiederum zusätzliche Kosten verursacht und ich schon circa 200 € an das Inkassounternehmen zusätzlich bezahlen muss.

 Soll ich das Schreiben und die Forderung vom Inkasso erst mal widerrufen?

 Bitte helft mir, ich weiß nicht was ich tun soll, habe aufgrund meiner Krankheit auch keine Kraft mich wochenlang rum zu ärgern.

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So, Erst mal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. 

Ich weiß ja, dass ich einen Fehler gemacht habe, aber es war eine schwierige Zeit bezüglich meiner Krebderkrankung. Die Perücke und die Frist geriet dadurch in Vergessenheit.

(Ich weiß, das ist keine Entschuldigung).

 Habe jetzt den Händler ( LEE) endlich erreicht, jedoch nichts bewirkt. 

Die Dame (sehr unfreundlich) ließ keinesfalls mit sich handeln. Habe ihr eine Kulanzzahlung in Höhe von 300 € angeboten um die Sache zu bereinigen. Darauf wollte sie nicht eingehen. 

Nun meine weitere Frage: 

Da ich mit dem Gutschein nichts anfangen kann und er nicht übertragen werden kann, bleibt mir wohl nichts anderes übrig als die Perücke zu nehmen, Auch wenn ich sie nicht mehr brauche. 

Die Perücke ist jetzt 100 € teurer auf ihrer Internetseite. Muss sie mir trotzdem die Perücke noch mal zusenden oder nicht ? 

Und was würde mich ungefähr der RA kosten??? Geht ja nach Streitwert oder?

Recht, Onlinehandel
Unseriöser Händler verweigert Retouren-Annahme. Ist mein Widerruf gefährdet?

Ich habe für ca. 300 € einen Artikel bei einem Online-Händler erworben. Nachdem ich wochenlang keine Ware erhielt, habe ich gegooglet und einige negative Berichte über ihn gelesen.

Nach Androhung rechtlicher Schritte und einer Aufforderung zur sofortigen Zurückzahlung kam plöztlich das Paket 2 Tage später an. Es wurde von meiner Lebenspartnerin leider angenommen, weil sie nichts von der Bestellung wusste. Ich hätte natürlich die Annahme verweigert, weil die Ware viel zu spät eintraf und obwohl ich eine Rückzahlung gefordert hatte.

Jetzt fangen die Probleme jedoch erst an.

Ich habe umgehend ein Widerrufsformular in das Paket gelegt und es auf eigene Kosten am Folgetag zur Post gebracht. Nachdem nun 15 Tage vergingen ohne Rückmeldung oder Rückerstattung seitens des Händlers habe ich die Sendung online getrackt und siehe da: 

Die Sendung liegt seit 10 Tagen auf der Post und wird vom Händler einfach nicht abgeholt!

Eine telefonische Anwaltsberatung hat ergeben: Rücksendung reicht als Widerruf nicht mehr aus. Ich bin somit schon 2 Tage über der Widerrufsfrist.

Jetzt meine wichtigen Fragen:

  • Zählt meine Aufforderung zur Rückzahlung (vor Erhalt der Ware) als Widerruf des Kaufes? Ich habe ja deutlich gemacht, dass ich den Artikel nicht mehr erhalten will, indem ich eine Rückzahlung fordere.
  •  Zählt es tatsächlich nicht, dass ich der Retourensendung einen Widerruf beilege? Welcher Händler holt denn bitte sein Paket 14 Tage lang nicht ab?

Danke vorab für eure Hilfe. Bitte nur antworten, wenn wirklich Sachdienliches vorliegt.

Recht, Widerruf, Onlinehandel, Retoure