Wann muss man ein Paket zurückschicken laut Rückgaberecht ?

6 Antworten

Zur Fristwahrung genügt wie bisher die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Verbraucher trägt die Beweislast für die
Rechtzeitigkeit des Widerrufs. Es ist daher ratsam, den Widerruf auch
nach der Gesetzesänderung in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail,
Fax) und nach Möglichkeit nicht per Telefon zu erklären, um
Beweisprobleme zu vermeiden.

https://www.ra-plutte.de/verbraucherrecht-2014-das-neue-widerrufsrecht-im-ueberblick/

Wichtig ist also, wenn ich das richtig verstehe, dass du deinen Widerruf rechtzeitig absendest. In welcher Form du diesen einzureichen hast, hängt von den AGB des jeweiligen Händlers ab. Oftmals gibt es hier vorgefertigte Formulare, die einzusenden sind.

sweetmelonxx3 
Fragesteller
 06.03.2017, 15:05

Ja ich habe schon vor ein Paar Tagen die Rücksendung angemeldet.

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stboy  06.03.2017, 15:17
@sweetmelonxx3

Dann solltest du natürlich auch zeitnah die Absendung vornehmen. ;)

Aber im Grunde sollte die Frist dann ja eingehalten sein und der Rest hat auch mit den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters zu tun.

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Das Zurücksenden der Ware erklärt, wenn man das Gesetz wörtlich auslegt, nicht mehr automatisch den Widerruf eines Vertrags.

Die allermeisten Firmen akzeptieren dies so allerdings.

Dennoch würde ich einem Paket immer ein Schreiben beifügen, dass du den Vertrag widerrufst.

Der Widerruf ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware zu erklären, entscheidend ist der Zeitpunkt des Absendens. Weitere 14 Tage später muss dem Händler die Ware spätestens wieder zugehen.

Zur Fristwahrung ist entscheidend, dass der Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt ist. Das bedeutet aber auch, dass das Rücksenden der Ware alleine noch *keinen* Widerruf darstellt. Man muss diesen auch explizit erklären!

Davon abgesehen ist es beim Fernabsatz grundsätzlich fristwahrend, wenn das Datum des Poststempels (ergo die Einlieferung) am letzten Tag der Frist erfolgte. Die Postlaufzeit ist diesbezüglich nicht relevant.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs und damit der Ware, §355 Absatz 1 Satz 5 BGB. Das gilt natürlich nur, sofern dir auch ein Widerrufsrecht zu steht.

sweetmelonxx3 
Fragesteller
 06.03.2017, 14:58

Weiß ich nicht. Ich habe Money Back Garantie und Rückgabegarantie.

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MezzoMixnix  06.03.2017, 14:59
@sweetmelonxx3

Widerrfsrecht und Garantie sind was anderes. Wenn du im Internet bestellt hast, dann hast du auch ein Widerrufsrecht.

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dann bis Donnerstag, also in der Frist da sein beim Händler

Ja. Alles andere ist Kulanz.

Lg

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