Wann würdest du den Gehorsam verweigern?

Gemäß §62 BBG bzw. §35 BeamStG unterliegen Beamte, somit auch Polizisten, einer Folgepflicht, müssen demnach den Befehlen ihrer Vorgesetzten folge leisten.

Ausnahmen gelten beispielsweise dann, wenn Straftaten begangen werden sollen oder die Würde des Menschen durch Ausführung des Befehls verletzt werden würde. Zudem können Bedenken bezüglich der Rechtsmäßigkeit bei Vorgesetzten geltend gemacht werden.

Die Regelungen bergen meiner Einschätzung nach ein gewisses Gefahrenpotential. Aufgrund psychologischer Effekte (Verantwortungsdiffusion und generelle Unklarheit der Verantwortung; etablierte Normen, die Gehorsam bezwecken; ...) sehe ich die Gefahr, dass ethisch fragwürdige Handlungen ausgeführt werden, nicht böswillig, sondern da Entscheidungen diesbezüglich über mehrere Ebenen hinweg verstreut und entfernt von der Situation gefällt und stumpf befolgt werden.

Insofern kamen mir folgende Fragen auf:

Ab wann würdest du Bedenken bezüglich der Rechtsmäßigkeit geltend machen? Ab wann würdest du den Gehorsam verweigern? Kam derartiges schoneinmal vor?

Wie schätzt du die Position deiner Kollegen dazu ein? Kam geschildertes bei diesen schoneinmal vor?

Gibt es etablierte Normen diesbezüglich? Ist es üblich/unüblich/verpönnt/... Bedenken bezüglich der Rechtsmäßigkeit geltend zu machen oder den Gehorsam zu verweigern?

Polizei, Recht, Psychologie, Ethik, Menschenrechte, Moral, Philosophie, Blickwechsel, Philosophie und Gesellschaft, dommie1306
Wieso stellt die Polizei/Staatsanwaltschaft Strafverfolgung aus Nicht-öffentlichen Interesse ein?

Ich habe einen Stalker und weil ich Youtuber bin habe ich ebenfalls Straftaten zB wegen Urheberrechtsverletzungen, Pornographie und Kinderpornografischen Inhalten, sowie Hassverbrechen gemäß Paragraph 192a StgB und NetzDG Volksverhetzung gegen eine Religionsgemeinschaft angezeigt. Das NetzDG kennt die örtliche Polizei Direktion gar nicht bzw. hat keinen Zugriff oder will solche Straftaten anscheinend nicht verfolgen. Gegen die anderen Fälle wird das Ermittlungsverfahren immer eingestellt weil es kein "öffentliches Interesse" sei. Dann verweist die Polizei oder Staatsanwaltschaft immer auf das Zivilrecht.

Es kann aber nicht angehen das Bürger zivilrechtlich auf die Verfolgung von Hassverbrechen und Straftaten angewiesen sind. Das sollte im interesse der Öffentlichkeit liegen. Siehe Corona Leugner, sieht man ja das sich hier viele Freiheiten rausbehmen weil sie wissen, dass sie nicht verfolgt werden. Auch bei Hass gegen Religionsgemeinschaften wie Juden oder Zeugen Jehovas ist mir dies schleierhaft. Bei meiner Anzeige wegen Verbreitung von KiPo hat die Polizei so lange gebraucht zur Recherche, dass sich Youtube schliesslich weigerte, die Daten rauszurücken. Die zuständige Kripo Beamtin für Internetkriminalität wusste nicht mal was eine IP Adresse ist.

Polizei, Politik, Recht, Blickwechsel, Philosophie und Gesellschaft, NetzDG, dommie1306