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Hallo,

im sexuellen Kontext nicht - also das in der BDSM Szene durchaus nicht unübliche Szenario eines:r Sexsklave:in.

Sklave im Sinne von Arbeitskraft ausnutzen ist nicht erlaubt, siehe hierzu Artikel 5 der EU-Charta - und dann diverse Paragraphen aus dem StGB, wie z.B. §233 StGB - Ausbeutung. Dabei wird der "Sklavenhalter", nicht der "freiwillige Sklave" bestraft.

Eine Einwilligung in die Sklaverei verstößt hierbei gegen "die guten Sitten" (analog zum §228 StGB) und ist daher dennoch strafbar.

Nein, Du wirst nicht bestraft. Aber der Besitzer kann Strafen erhalten, wenn es zu einer Anzeige kommt.

Wiesel1978  20.12.2021, 16:02

Ich denke es ist aber auch abhängig von der Form. Bspw ist EPE rein auf sexuelle Handlungen bezogen, während TPE der/m Sub alles unterbindet.

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Wiesel1978  20.12.2021, 16:19
@tortoise64

Für die verschiedenen Formen in einer Dom/Sub Beziehung.

EPE = Erotic Power Exchange

TPE = Total Power Exchange

Es gibt von Letzterem noch eine Steigerung, diese ist aber sehr extrem und erfordert dementsprechend viel Vertrauen zueinander.

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