Erkennungsdienst ,Illegale Aufnahme von Foto/Fingerabdrücke?
Hey,
Ich wurde mit einer vermeintlichen Straftat in Verbindung gebracht . Ich musste daraufhin zum Erkennungsdienst und mir wurde versichert sollte der Verdacht negativ ausfallen, so würde man die Daten löschen.
Ich habe kooperiert und sogar einer Hausdurchsuchung zugestimmt , im nachhinein stellte es sich selbstverständlich als falsche Verdächtigung heraus
Nun dachte ich dass wie versprochen all meine Daten aus dem System gelöscht werden würden. Einige Jahre später habe ich eine Straftat begannen und die Zeugen haben mich aufgrund der Daten aus dem damaligen Erkennungsdienstes wiedererkannt .
Dürfen die Polizisten falsche Versprechen abgeben? Hätten die Daten nicht längst gelöscht sein müssen?
1 Antwort
Hallo,
es gibt zwei Arten der erkennungsdienstlichen Behandlung.
Die eine ist, um einen Fall aufzuklären (wird dann nicht gespeichert);
die andere, um die Daten eben zu speichern und für zukünftige Taten des Verdächtigen direkt "zur Hand" zu haben.
Variante 1 ist unproblematisch und kann jederzeit angeordnet werden.
Variante 2 muss begründet und von der Staatsanwaltschaft schlussendlich im Nachgang abgenickt werden.
In deinem Fall könnte es daher tatsächlich z.B. sein, dass die Polizeibeamten wirklich vorhatten, die Aufnahmen im Anschluss zu löschen, die Staatsanwalt diesbezüglich aber interveniert hat.
Da gäbe es noch mehrere Szenarien (reicht ja schon, wenn sie das falsche Formblatt ausgedruckt hatten (ob absichtlich oder unabsichtlich) und du damals unterschrieben hast, dass du mit einer Speicherung einverstanden bist...).
Unabhängig davon unterliegen die Beweismittel, auch wenn sie widerrechtlich entstanden bzw. gespeichert sind, in Deutschland keinem Beweisverwertungsverbot. Das heißt, der Ermittlungserfolg der später begangenen Straftat ist auch bei Feststellung der widerrechtlich gespeicherten Daten nicht gefährdet.
Was du tun kannst, ist einen Brief an die zuständige Dienststelle zu schreiben, mit der Bitte um Prüfung, ob die Speicherung der Daten der ersten erkennungsdienstlichen Behandlung, rechtlich bejaht wurde. Wenn nicht, forderst du die Löschung dieser Daten.
Das ist zwar echt dreist aber ich danke dir für deine Hilfe, gut möglich dass die Behandlung nach meiner letzteren Straftat bejaht wurde und ich nun keine Möglichkeit mehr habe.