Dürfen Polizisten die Aufnahme einer Anzeige verweigern wenn sie der Meinung sind es liegt keine Straftat vor und was wenn ein festgenommener zum Beispiel?
wegen Hausfriedensbruch eine Aussage machen will weil er der Meinung ist es liegt kein Vorsatz vor? Wie kann er seine Aussage machen und wann darf er diese machen?
1 Antwort
Hallo,
in aller Regel nicht. Der Polizist kann seine Meinung äußern, dass keine Straftat vorliegt, dennoch hat der Anzeigenerstatter das Recht, dass seine Anzeige aufgenommen wird. In dem von dir vorliegenden Fall würde ich als aufnehmender Beamter nur den Anzeigenerstatter darauf hinweisen, dass der Hausfriedensbruch aus den und den Gründen nicht vorliegt und wenn er jetzt dennoch Anzeige erstatten möchte, er sich unter Umständen einer „Verleumdung“ strafbar macht.
Aber prinzipiell hat jeder in Deutschland das recht, jeden anderen wegen alles Mögliche anzuzeigen.
Genau. Alles geht immer zur Staatsanwaltschaft, die ist die Herrin des Verfahrens. Als Polizist darf ich dem Anzeigenerstatter dies nicht verweigern.
ja aber was ist mit dem Festgenommenen? Was soll er machen wenn er eine Aussage machen will? Wie kommt er zum Staatsanwalt? Was muss der Polizist machen wenn der festgenommene eine Aussage machen willl?
Der Festgenomme hat seit ca. einem Jahr kein Recht mehr darauf, sofort eine Aussage zu machen. Er hat abzuwarten, bis der Verteidiger kommt. Der berät sich dann mit ihm. Wenn der Festgenomme dann immer noch eine Aussage machen will, kann er das dann mit Rechtsbeistand tun.
Damit soll verhindert werden, dass sich die Festgenommen komplett selber in die Kacke reiten ;)
Aber bei Verdacht auf hausfriedensbruch hat man keinen Anwalt
Bei Verdacht auf Hausfriedensbruch kommt es auch zu keiner Festnahme...
hey hast sicher viel zu tun, ähm ich hab dir ne freundschaftsanfrage mit ner Frage zu dem Beruflichen thema geschrieben, falls du die Zeit findest wärs super wenn du darauf ne Antwort geben könntest ^^
und wenn du als polizist nicht weißt ob ein Hausfriedensbruch vorliegt und der Beschuldigte aber eine Aussage machen will, wann kann er die denn wie machen. Musst du das an den Staatsanwalt weitergeben, dass der Festgenommene sagt er habe ohne Vorsatz gehandelt und er habe keinen Hausfriedensbruch begangen?