Können oder dürfen Polizisten Befehle verweigern?

8 Antworten

Grundsätzlich müssen sie die ihnen gegebenen Weisungen erfüllen. Die Nichterfüllung ist regelmäßig ein Dienstvergehen.

Aber es könnte auch rechtswidrige Weisungen geben.

Siehe dazu § 63 Abs. 2 BBG oder vergleichbare Landesvorschriften:

"Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen."

Ja, jeder, selbst Militärs können Befehle verweigern. Sogar ohne Nachteile - wenn es gerechtfertigt ist.

Polizisten müssen rechtswidrige Befehle und solche, die eine Straftat zur Folge hätten sogar verweigern.

Jein.

Solange diese rechtlich einwandfrei sind, nein.

Wenn die Ausführung einer Anweisung jedoch gegen geltendes Recht verstoßen würde, dann ja.

Befehle muss man befolgen es ist die Pflicht eines Polizisten. Aber wenn es die moralische Grenze überschreitet dann kann man sich weigern.