Dürfen Polizisten aus dem selben Ort bei einer Hausdurchsuchung dabei sein?
Dürfen polizisten die aus dem selben ort kommen wie der durchsuchte bei einer hausdurchsuchung dabei sein? Oder müssen es welche aus einem anderem ort sein
10 Antworten
Sie dürfen sogar direkte Nachbarn sein und Deine Kinder können es mitbekommen und sich schämen, wenn die Kinder des Polizisten es in der Schule herumerzählen.
Was nicht geht, der Polizist der durchsucht darf nicht Zeige sein, der Zeuge darf nicht durchsuchen. Dies wird häufig falsch gemacht.
Sie werden niemanden aus einem anderen Bundesland anreisen lassen- sondern ihrem Dienstauftrag folgen.
Mit welchen Kräften die Polizei zur Durchsuchung aufschlägt unterliegt keiner besonderen Auswahl. Jeder macht seine Arbeit dort wo sie ist.
Wenn Dich das schon aufregt, dann gute Nacht: Das Gesetz sieht vor, wenn keine Durchsuchungszeugen greifbar sind (in der Regel sog. Gemeindebeamte) so sollen zwei Mitglieder der Gemeinde (z.B. Nachbarn) bei der Durchsuchung als Zeugen fungieren.
Ja, leider. Sie dürften im schlimmsten Fall sogar als "Zeugen" dabei sein. Aber ich gehe nicht davon aus, dass das der Normalfall ist. Da müssten schon ganz besondere Umstände vorliegen.
Hmm. Doch das geht durchaus. Wenn sich keine anderen Zeugen finden lassen. War schon dabei, als das so war. Die wollten nicht auf mich als Zeugen warten.
Ja klar sind sie Zeugen im Sinne von 'eine Aussage machen zu können'.
Paragr. 105 Abs.2 StPO schließt Polizeibeamte als Durchsuchungszeugen/Ersatz für Gemeindebeamte ausdrücklich aus.
Die Durchsichung wird wegen Abwesenheit von Zeugen nicht rechtswidrig oder nicht verwertbar, da die Vorschrift das Wort "soll" enthält.
Dachte ich auch mal, stimmt aber nicht. Das ist eine reine "Kann-Bestimmung" im https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__105.html
Steht da ja: "wenn möglich" . Und wenn leider, leider das nicht möglich ist, spielt dann halt einer der Polizisten den Zeugen. Damit man wenigstens einen hat.
In dem Fall, wenn selbst Nachbarn nicht greifbar sind, gibt es keinen "Durchsuchungs-Zeugen". Ich war oft genug zu zweit los zur Durchsuchung, soll dann einer durchsuchen und der andere stellt sich daneben und schaut zu?
Das wird dann im Protokoll und dem Durchsuchungsbericht vermerkt und fertig.
Selbstverständlich ist der zweite Beamte dann Zeuge, aber kein Durchsuchungszeuge i.S.d. Vorschrift.
Doch genauso habe ich das erlebt. War ein bisschen eine Farce aber wohl rechtlich ok.
Ja dürfen diese.
Da gibt es keine Regel.
Ein Unterschied gibt es wenn man eine Beziehung hat dann sollte der Fall abgegeben werden. Und es gibt Dienst Geheimnisse.
Was ist daran 'der schlimmste Fall'?
Und by the way: Polizisten sind bei Durchsuchungen keine Zeugen im Sinne der StPO.