Dürfen Polizisten zurück schlagen, wenn man sie schlägt?
Angenommen eine weibliche Person wird gegen ihren Willen in eine Klinik eingeliefert und wehrt sich vehement. Sie schlägt Polizisten, damit Diese sie nicht mitnehmen .. dürfen die Polizisten dann zurück schlagen?
14 Antworten
Wenn es keiner sieht. Kommt wohl öfter vor.
Report Mainz hatte die Recherchen zur Polizeigewalt in Deutschland angestoßen, nachdem vier Polizeibeamte nach einem Unfall in Stuttgart im Jahr 2017 auf einen wehrlosen Mann eingeprügelt hatten. Das dokumentieren ein über neun Minuten langes Video und mehr als 230 Fotos. Zeugen am Tatort bestätigten, dass von dem Opfer keinerlei Gewalt ausgegangen sei. Zwei Experten bezeichnen die auf dem Video dokumentierte Gewalt als kriminell.
Doch das Polizeipräsidium Stuttgart stellte den Vorfall in einer Pressemitteilung vom gleichen Tag anders dar: Da ist die Rede von einem rabiaten Beifahrer, der gegen einen Polizisten tätlich wurde. Entsprechend negativ ist die Berichterstattung über das Opfer. Gegen ihn wird bis heute wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte strafrechtlich ermittelt. Denn die vier beteiligten Polizisten gaben später gleichlautende dienstliche Erklärungen ab, er habe einen Beamten angegriffen. Doch davon ist weder auf dem Video noch auf den Fotos etwas zu erkennen, und Zeugen am Tatort haben ein solches Verhalten auch nicht beobachtet.
Gegen drei von vier der beteiligten Beamten wurde das Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt.
http://www.tagesschau.de/inland/monitor-polizeigewalt-103.html
Das hat doch jetzt aber nichts mit dem dargestellten Sachverhalt zu tun?!
Es wird ermittelt, das ist die entscheidende Information. Unter Garantie hat niemand den ganzen Einsatz auf Video aufgenommen, sondern mit Sicherheit erst, als die "Situation" (hier denke dir vulgäre Sprache) schon dampfte!
Im Rahmen des unmittelbaren Zwangs ist das Mittel zu wählen, das am verhältnismäßigsten (mildestes Mittel) ist und einen legitimen Zweck verfolgt. Dieser legitime Zweck ist in deinem Beispiel die Zwangseinweisung durchzusetzen. Schlagen ist geeignet, um den Widerstand zu brechen. Erforderlich ist das Schlagen eventuell auch. Das kommt auf das Gegenüber und die Beamten an. Bei zwei jüngeren männlichen Beamten ist es das gegenüber einer Frau wahrscheinlich nicht. Sie sind normalerweise in der Lage die Frau ohne Schläge zu fixieren. Bei einem körperlich trainierten jungen Mann kann auch die Anwendung von Schlagtechniken und Pfefferspray erforderlich sein. Zuletzt ist die Angemessenheit zu prüfen. Also ob der Nutzen höher ist, als der Schaden durch das angewandte Mittel. Wenn die Frau eine Gefahr für andere oder sich selbst darstellt, was wahrscheinlich ist aufgrund riner Zwangseinweisung, dann ist der Nutzen der Schläge höher, als wenn ohne sie die Zwangseinweisung scheitert. Das angewandte Mittel ist bei Erfolg nicht weiter durchzuführen. Soll heißen, durch einen Schockschlag gelang es ihre Arme zu greifen und zu fixieren. Dann ist das Schlagen einzustellen.
Lange Rede kurzer Sinn... Es kommt also auf den konkreten Sachverhalt an.
Fraglich ist, ob sie in diesem konkreten Fall die Schläge einstecken müssen und einfach die Person per Handschellen mitnehmen müssen.
In anderen Fällen wäre das Mittel geringerer Belastungen für beider Seiten, dass sich Polizisten ducken müssen.
Ohne Gerichtsbeschluss sollte ein Mitnehmen gar nicht gehen.
Sind in Ihrer Phantasie Sie die Person die eingeliefert wird oder träumen Die von der Zwangseinweisung einer anderen Person? Zwangseinweisung geht nicjt ohne weiteres. Nicht jeder darf das entscheiden. Ein Arzt oder Ärztin z.B. kann das veranlassen....
Polizisten dürfen sich auch verteidigen, es gibt den allgemeinen Notwehr Paragraphen.
Doch dieser wird sehr selten angewandt, wirkungsvoller ist die Anwendung des unmittelbaren Zwangs.
Dennoch kann der Polizist sowie die Gegenpartei dann eine Anzeige wegen Körperverletzung stellen, dieses ist möglich.