Da es ein absolutes Ausschlusskriterium ist, endet das Auswahlverfahren spätestens beim Polizeiarzt. Verschweigst du es und bestehst das Auswahlverfahren (inklusive Polizeiärztlicher Untersuchung), dann besteht, zumindest bei Bekanntwerden vor der Verbeamtung auf Lebenszeit (i.d.R. 3 Jahre nach Ernennung zum PK), die Möglichkeit dich aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf (im Studium) bzw. auf Probe (nach Studium) zu entlassen.

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In der Regel duzen sich Polizeibeamte untereinander. Natürlich duzt nicht jeder Streifenbeamte seinen Leiter Streifendienst bzw. jeder Einsatzbeamte in geschlossenen Einheiten seinen Hundertschaftsführer oder noch übergeordnetere Führungskräfte.

Aber bis zum Dienstgruppenführer oder Zugführer wird normalerweise geduzt.

Führungskräfte untereinander duzen sich ebenfalls meist, also auch im höheren Dienst.

Der PHM, der früher mal mit seinem Revierführer die Ausbildung gemacht oder mit diesem früher gearbeitet hat und ihn duzte, wird den bspw. nun Polizeioberrat nun auch nicht plötzlich siezen.

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Am Tag der Untersuchung bekommt man gesagt, ob alles in Ordnung war. Sobald die Blutprobe ausgewertet ist, bekommt man das Ergebnis. Die geben dir da normalerweise aber auch telefonisch Auskunft, ob alles okay ist, wenn du ein paar Tage später beim Polizeiärztlichen Diensz anrufst. Sollten noch Befunde eines Facharztes angefordert worden sein, dauert es natürlich länger. In manchen Bundesländern muss man noch eine Röntgenaufnahme von Herz und Lunge durchführen lassen. Zumindest war das vor einigen Jahren in Sachsen für alle Bewerber der Fall. Aber auch da kann man vor Ort beim Radiologen, ob es Auffälligkeiten gibt. Wäre das der Fall, dann wäre die Polizeidienstuntauglichkeit aber das geringere Problem. Diese Röntgenaufnahme wird aber nicht in allen Bundesländern gefordert.

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Nein, für SEK, MEK und GSG9 benötigt man 100 % Sehstärke auf beiden Augen.

Mit zu schlechten Augen ist man nicht einmal für den Polizeivollzugsdienst an sich tauglich. Brille und eine gewisse Sehschwäche an sich bedeuten natürlich nicht zwingend das Aus. Die Anforderungen lassen sich googeln.

100 % kann man durch erfolgreiche Laser OP erreichen, was neuerdings auch bei Spezialeinheiten zulässig ist. Aber darüber brauchst du dir erst Gedanken machen, wenn du bereits Polizeimeister oder -kommissar bist.

Das SEK ist kein Beruf, sondern nur ein kleiner Teilbereich der Länderpolizeien. Dass man dort jemals hinkommt ist nicht sehr wahrscheinlich. Somit sollte man sich mit dem Berufsbild der Polizei insgesamt befassen und ob man die wahrscheinlichste Tätigkeit, nämlich imm Streifendienst, gerne über Jahre ausüben würde.

Denn selbst greifbarere Tätigkeiten, wie Bereitschaftspolizei oder Kriminalpolizei, üben manche Polizeibeamte niemals aus, obwohl sie dort gerne tätig wären.

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Bundespolizei darf kostenlos in allen Fern- und Nahverkehrszügen uniformiert in der 2. Klasse mitfahren. Polizisten der Länder im ICE/IC, sprich im Geschäftsbereich der Deutschen Bahn ebenfalls. Für Tarifverbände außerhalb der Deutschen Bahn gelten andere und individuelle Regelungen. Zweck der Reise spielt dabei keine Rolle. Nur die Erkennbarkeit als Polizeibeamter muss zwingend gegeben sein. Soll heißen, dass ein Hamburger Polizist, in Uniform mit dem ICE in der 2. Klasse, kostenlos nach München fahren kann. Dort kann er dann sein Wochenende privat verbringen und kann dann entsprechend wieder zurückreisen. Bei Straftaten oder zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren muss er dann natürlich im Sinne des entsprechenden Polizeigesetzes bzw. der StPO handeln. Das ist natürlich bei Schwarzfahrern oder aggressiven Personen im Zug nicht ganz unwahrscheinlich. Da dann natürlich die Bundespolizei informiert werden muss und ggf. Maßnahmen bis zu deren Eintreffen getroffen werden müssen, kann die Zugfahrt auch für den Beamten einen längeren Zwischenstopp auf irgendeinem Bahnhof beinhalten. Da wartet dann der Zug natürlich nicht auf den Beamten und seinen Sachverhalt.

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Nein, kannst du nicht. Diese Sehschwäche führt zur Polizeidienstuntauglichkeit. Auch bei erfolgter Laseroperation bist du damit nicht tauglich, da der präoperative Wert nicht schlechter als - 5,0 bzw. + 3,0 Dioptrien sein darf. Somit führt ein Bewerbung bei Einreichung des augenärztlichen Befundberichtes schon im Vorfeld zu einer Ablehnung. Diese Vorschrift gilt für alle deutschen Polizeien (Länder und Bund), da die gesundheitlichen Voraussetzungen einheitlich geregelt sind (PDV 300) und es in diesem konkreten Fall auch keinen Ermessensspielraum gibt bzw. keine verschiedenen Interpretationen möglich sind.

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Darf man fragen, in welchem Bundesland zu deine Ausbildung begonnen hattest?

Du kannst dich auch in einem anderen Bundesland oder der Bundespolizei erneut bewerben. Es wird bei jeder Behörde nach disziplinarischen (bei ehemaligen Beamten, Soldaten etc.) und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gefragt. Sollte beides nicht stattgefunden haben bzw. diese "charakterlich Nichteignung" nicht ausdrücklich als Begründung zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis festgestellt worden sein, steht einer Bewerbung bei einem anderen Dienstherrn nichts im Wege.

Es wird lediglich ein Dienstzeugnis verlangt bzw. Einsicht in die Personalakte beim vorherigen Dienstherrn.

Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich, dass bei erfolgtem Disziplinarverfahren und Feststellung der Nichteignung, insbesondere bei Bekanntwerden des Sachverhaltes in diesem Zusammenhang, keine Einstellung erfolgen wird. Weder beim Zoll, noch bei einer Landes- oder der Bundespolizei. Das würde Zweifel an der Eignung begründen.

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Wäre sinnvoll dies bei den Polizeien, bei denen man eingestellt werden möchte, zu erfragen. Nach einem Jahr außerhalb des Polizeivollzugsdienstes ist es grundsätzlich möglich, bei einem anderen Dienstherrn eingestellt zu werden. Die Laufbahnbefähigung wurde ja bestanden nehme ich an, auch wenn keine Ernennung zum PM und BaP erfolgte.

Allerdings könnte dann auch nur die Einstellung als Beamter auf Probe erfolgen, bei voller Probezeit. Aber genaue Infos kann nur die entsprechende Einstellungsbehörde geben.

Fakt ist aber auch, dass der Werdegang nicht unbedingt als positiv angesehen wird. So stark kann das Interesse am Beruf ja nicht sein, wenn man seine Ernennungsurkunde ablehnt. Das BUNDES in Bundespolizei steht nunmal für bundesweite Verwendung.

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Damit wäre eine Bewerbung vergebene Lebensmühe. Selbst nach einer Laserbehandlung ist der präoperative Wert zu hoch und führt zur Polizeidienstuntauglichkeit. Schielen ist zudem auch ein Ausschlussgrund.

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Das wird überall im Rahmen des Auswahlverfahrens durch einen Arzt (Polizeiarzt, Truppenarzt etc.) beurteilt. Bei der Polizei gibt es nur die Möglichkeit tauglich oder untauglich zu sein, bei den Berufsfeuerwehren ebenfalls. Bei der Bundeswehr kann es zum Ausschluss für bestimmte Verwendungen kommen, wobei die wenigsten uneingeschränkt verwendungsfähig sind. Dabei spielt unabhängig vom Gesundheitszustand auch die Körpergröße eine Rolle.

In deinem Fall ist das subjektive Empfinden des untersuchenden Arztes auch relevant, da so eine Fußfehlstellung nicht so einfach beurteilbar ist wie eine diagnostizierte Erkrankung, die gemäß der entsprechenden Vorschriften zum Ausschluss führt. Da kann es dann trotz einheitlicher Vorschriften auch dazu kommen, dass man in dem einen Bundesland als polizeidienstuntauglich eingestuft wird und ein anderer Arzt im nächsten Bundesland die Polizeidiensttauglichkeit feststellt.

Soll heißen, dass du dich damit ruhig bewerben kannst. Alles weitere wird sich ja dann zeigen. Natürlich gehören zum Bestehen der jeweiligen Auswahlverfahren noch mehrere weitere Hürden.

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Natürlich

Allerdings auch nur bedingt. Zumindest hält es den Körper konditionell und kraftausdauertechnisch etwas fit. Für das Auswahlverfahren bringt es sonst allerdings keine Vorteile. Die Techniken, die im Rahmen der polizeilichen Aus- und Fortbildung gelehrt werden reichen prinzipiell aus, um sie im Einsatz anzuwenden. Vieles funktioniert aber in der Realität nicht immer, sondern nur im Übungsszenario.

Bei der Durchsetzung unmittelbaren Zwanges sind meist die körperlich trainiertestes Beamten am effektivsten. Das liegt daran, dass die Festhaltegriffe und im Prinzip jede Form einfacher körperlicher Gewalt mit deutlich mehr Kraft angewandt werden, wodurch die erwünschte Wirkung schneller beim Gegenüber eintritt.

Unter diesem Gesichtspunkt sind Kraftsport und moderates Cardiotraining bzw. wenn man bereit ist sich selbst regelmäßig zu quälen Crossfit die besten Sportarten für den Polizeivollzugsdienst. Diese Sportarten lassen sich auch im Hinblick auf die Dienstzeiten im Wechselschichtdienst oder in geschlossenen Einheiten viel häufiger, theoretisch fast täglich, trainieren.

Nichtsdestotrotz sind Kampfsportarten für den Polizeivollzugsdienst nützlicher als bspw. Fußball. Aber jeder sollte eine Sportart betreiben, die auf Dauer auch Freude bereitet.

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Asthma ist ein absoluter Ausschlussgrund und führt zur Polizeidienstuntauglichkeit.

Die Sehschwäche wäre, für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst, rein von den angegebenen Werten kein Problem.

Für Spezialeinheiten muss allerdings 100 Prozent Sehkraft auf beiden Augen ohne Sehhilfe vorliegen.

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Da ist doch keinerlei Aggressivität zu sehen. Der Mann ist gefesselt, da Fluchtgefahr besteht und er versucht sich beim Abführen aufzurichten und stehen zu bleiben. Das wird nunmal unterbunden.

Wenn die Gefahrenprognose ergab, dass für den Zugriff eine Spezialeinheit eingesetzt werden sollte, dann gibt es mit Sicherheit auch eine kriminelle Vorgeschichte, die zu dieser Einschätzung führte. Die Abschiebung an sich ist auch nicht diskutabel, denn er hatte ein ordentliches Asylverfahren, das negativ beschieden wurde. Asyl ist nunmal an gewisse Kriterien gebunden.

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Zuerst sollte man sich beworben, die Auswahlverfahren bestanden und eine Einstellungszusage bekommen haben. Erst dann braucht man sich Gedanken darüber machen, wo man letztlich hin möchte.

Sollte es dann mal soweit sein, ist es sicherlich klüger, dort zu bleiben wo man herkommt. Es sei dann man hat keine Freunde und Familie oder eben keine andere Wahl. Oder willst du deine Familie nicht regelmäßig besuchen. Freunde findet man zwar überall, aber die alten Freundschaften werden nach einer gewissen Zeit oberflächlicher, wenn man sich selten bis gar nicht mehr trifft.

Die anderen Punkte ergeben ja auch nur bedingt Sinn. Eine eigene Wohnung kann man auch in seiner Heimat nehmen. Finanziell bekommt man in Brandenburg nach der Ausbildung direkt A8 und Brandenburg plant die Überleitung des md in den gD. In Hamburg nur A7 und es ist keine Überleitung in den gD in naher Zukunft geplant. Dazu kommen die viel höheren Mieten in Hamburg im Vergleich zu Brandenburg. Mehr "Action" ist in Hamburg auch nicht garantiert. Dazu musst du dir erstmal überlegen, was du darunter verstehst. Je nach Einsatzgebiet (was man nach der Ausbildung nur bedingt selbst beeinflussen kann) kann man überall mit jeder erdenklichen Situation konfrontiert werden.

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Ein Wechsel während der Ausbildung ist nicht möglich. Erst danach mit geeignetem Tauschpartner. Beide Dienstherrn müssen dem Tausch dann zustimmen. Sich während der Ausbildung der Bundespolizei bei den Ländern zu bewerben ist möglich. Bei Zusage und dem Willen dort anzufangen, muss natürlich zunächst die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei der Bundespolizei beantragt werden und fristgerecht erfolgen.

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Denk mal realistisch darüber nach. Es ist keine Straftat. Bei Ordnungswidrigkeiten können Polizisten nach pflichtgemäßem Ermessen eine mündliche Verwarnung erteilen. Wenn du tatsächlich erwischt werden solltest und dich wie ein sozial normaler Mensch verhältst. Was wird wohl passieren wenn du in deiner Gemeinde außerhalb der erlaubten Zeit legales Feuerwerk abbrennst?!

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Vor Einführung der Bachelorstudiengänge war das der Abschluss im Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Warum tut sich diese Frage überhaupt auf?

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Führt nach bundesweit einheitlicher PDV300 zur Polizeidienstuntauglichkeit. Der BMI darf nicht über 27,5 liegen. Sprich Körpergröße minus 100 + max. 9 kg. Rein aus Interesse. Wie hoch ist denn grob dein Körperfettanteil? Einfach regelmäßig trainieren, also mindestens dreimal pro Woche, Cardio am Ende jeder Trainingseinheit (wichtig für das Bestehen des Belastungs-EKG) und die Ernährung so gestalten, dass du leicht im Defizit bist. Dann nimmst du kontinuierlich Fett ab. Wann ist denn die Untersuchung bzw. hast du das restliche Auswahlverfahren schon erfolgreich absolviert?

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